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Frage in die Runde: Welche Gesetze gelten eigentlich noch?

Ich habe gestern im Radio etwas gehört wie. Irgendwo haben 200 Afrikaner verhindert das ein Kongolose? abgeschoben werden konnte. Es wäre zu gefährlich für die Polizei geworden. Der Mann sei nun untergetaucht.

Heißt das wir brauchen ab jetzt “nur” noch die Polizei bedrohen um Ruhe vor ihr zu bekommen?
-§ 113
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
3. die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.

(3) 1Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. 2Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.

(4) 1Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (-§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. 2Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (-§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

War die “Diensthandlung” etwa nicht rechtmäßig? Weil die 200 Leute es nicht annehmen konnten – daß man des Landes verwiesen wird? War es den 200 Leuten nicht zuzumuten ob man hätte anders vorgehen können?

Kann ich mich als Dt. auch auf konnte man nicht wissen oder es ist mir nicht zuzumuten einen anderen Weg einzuschlagen berufen?

Oder darf man sich inzwischen dank multiplem Staatsversagen auch auf Art 20 Abs 4 des GG berufen. Dürfen sich auch Leute ohne dt. Staatsbürgerschaft darauf berufen?

Auch frage ich mich, wenn denn die Polizei doch für die Durchsetzung von Gesetzen sein soll. Warum haben die dann in 2015 an der Grenze nicht kontrolliert?

Kurz; kann mir mal eben jemand ein kurze Aufstellung geben, welche Gesetze noch gelten und welche man ignorieren kann. Kann mir auch jemand sagen ob ich mich auf eben Artikel 20 Abs 4 berufen kann. Sagen wir mal in dem ich anfange meine Steuern nicht mehr zu bezahlen?

Darf ich mich dann auch mit allen Mitteln gegen die kommenden Polizeibesuche wehren?

Gilt also der Folgeparagraph zum obigen auch nicht mehr:

-§ 114
Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei einer Diensthandlung tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) -§ 113 Absatz 2 gilt entsprechend.

(3) -§ 113 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend, wenn die Diensthandlung eine Vollstreckungshandlung im Sinne des -§ 113 Absatz 1 ist.

Dumme andere Frage, warum laufen eigentlich noch die meisten Steinewerfer auf Polizisten herum? Warum sind einige Häuser immer noch besetzt und nicht geräumt.

Hätte ich mir gestern den Aufwand mit dem Straßenverkehrsamt schenken können? Oder gelten die Gesetze da noch?

Gesetzestexte von: https://dejure.org/

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/femen-aktivistin-springt-bei-weihnachtsgottesdienst-nackt-auf-altar-a-940838.html

-§ 167
Störung der Religionsausübung

(1) Wer

1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.

Darf ich das jetzt auch wenn ich mag einfach rumpöbeln oder nackt vom Altar springen? Weiß eigentlich jemand wie es dieser Frau weiter ergangen ist?

Auf dem Weg in dunkle Zeiten

Ich weiß, liebe Nochleser ich wiederhole mich, seit nunmehr fast 10 Jahren wie Sie feststellen können. Die Gefahren wurden erkannt, sie werden aber nicht gebannt.
Hier Zahlen von einer Regierungsperiode (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/46598866_kw37_statistik/213446)

900 Gesetzentwürfe in Bundestag und Bundesrat

Nur gut die Hälfte aller dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegten Gesetzentwürfe sind tatsächlich in das Bundesgesetzblatt eingegangen. Insgesamt hatten sich beide Kammern mit 900 Gesetzesvorhaben zu befassen, von denen 491 auf die Bundesregierung zurückgehen, 278 im Bundestag initiiert wurden und 131 als Gesetzesanträge der Länder im Bundesrat eingebracht wurden.

Beim Bundestag gingen 843 Gesetzentwürfe ein, neben 484 Regierungsvorlagen und den 278 Initiativen aus dem Parlament selbst noch 81 Vorstöße der Länderkammer. Von den 278 Vorlagen aus dem Parlament gingen 75 auf das Konto von Bündnis 90/Die Grünen, 84 auf das Konto von CDU/CSU und FDP, 52 auf das der SPD und 41 auf das Konto der Linksfraktion.

Jeder hat diese Gesetze zu kennen, die Kosten alleine für das Lesen (Annahme 1 Stunde pro Gesetz) ergeben folgende Summe: (Kosten siehe: 0.07 * 80 000 000 * 60 * 900 =- 302 400 000 000) . Ja macht niemand aber das wären die Kosten die damit verbunden wären über 300 Millionen. Völlig unproduktiv!

Zahlen dafür: BIP ca 3 000 000 000 000
Bev: ca 80 000 000
BIP/Minute = 3000000000000 / 80000000 / 365 / 24 / 60 =- – 0.07134703196347032 € / Min

Wie können also grob überschlagen was jedes Jahr an Gesetzen auf uns zu kommt
900 in 4 Jahren sind 900 / 4 = 225 pro Jahr. In 10 Jahren also 2250 Gesetze. Es ist wahrscheinlich keine lineare funktion ist aber auch egal. Wir müssen also mehr als 225 * 70 = 15 750 reine Gesetze haben. Wer soll die kennen?

Somit haben wir also immer mehr Gesetze, Gesetze enthalten in 95% der Fälle Verbote. Diese Verbote müssen von staatlicher Seite (eigentlich) überwacht werden und eigentlich müssten diese Gesetze befolgt werden. Es ist wahrscheinlich, daß jeder Deutsche in den 10 Jahren mal gegen irgendein Gesetz verstoßen hat. Tja allein zu schnell fahren ist ja ein Gesetzesverstoß.

Das sind aber “kleinere” Probleme. Der Staat mischt sich in immer mehr Bereiche ein und monopolisiert Sie. Schulen sind ein Staatsmonopol. Klar es gibt private Schulen, aber diejenigen die die besuchen bezahlen für andere Schulen auch mit. Das KV system ist komplett unter der Fuchtel des Staates die GÖA (Gesetze sind bindend für Abrechnungen von Ärzten).

Kinder müssen zur Schule gehen, es gibt kaum eine Ausweichsmöglichkeit. An der Schule lehren Staatsangesteltle – warum kann Ihnen sicher ein Sozialdemokrat erklären. Weiterhin stehen Delikte wie Waffenbesitz und Drogenbesitz unter Strafe.-  Hölle wir haben 50 000 Männer wegen des -§175 StgB ins Gefängnis gesteckt. Man kann es verkürzen zu viele Gesetze enthalten kein Recht mehr. Sie werden trotzdem von diesem Staat verfolgt. Es ist eine zunehmende selektive Geltung von Gesetzen zu beobachten. Fahren Sie zu schnell und sind in Deutschland gemeldet, kommen Sie an den “Knöllchen” nicht vorbei. Überqueren Sie die deutsche Grenze ohne Paß, passiert(e) diesen nichts. Trotz Gesetzen. Unsere Bundeswehr kann un nicht verteidigen, auch wenn Sie dafür eigentlich existiert. Und-  ja die Polizei kann uns nicht jederzeit und überall schützen, aber Waffenbesitz zur Selbstverteidigung gibt es in D kaum.

Wir haben einen Justizminister der FUD auf die Karte setze. Es werden Artikel gelöscht und Leute mundtot gemach die Ihre Meinung äußern. Es nennt sich dann “Hassrede” Das ist falsch, genau deswegen schreibe ich von auf den Weg in dunkle Zeiten.

Die Warnungen stehen jedem zur Verfügung, jeder kann Sie im Internet nachlesen. Machen Sie nicht weiter wie bisher. sonst werden Sie irgenwann wieder “durch Arbeit befreit”….

Liebe Polizisten in Baden-Baden,

wenn der G-20 kommt, haben Sie die undankbar Aufgabe diejenigen zu schützen die leider Vielen von uns das Leben versauen. Sie entscheiden für ca 3 Mrd Menschen ohne diejenigen zu fragen für die Sie eigentlich da sein sollten. Ich denke Ihr Auftrag besteht darin nicht die Unterdrücker und Verbrecher zu schützen sondern jeden Einzelnen. Was Sie dort machen ist kein Schutz für die Bevölkerung. Sondern Sie schützen dort ein paar 1000-  Leute, dabei weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen. Ich weiß – Sie sehen das anders. Nur überlegen Sie sich einfach mal was diese Leute bisher schon alles gemacht haben. Ging es um Schutz vor staatlichen Übergriffen – nein es ging darum mehr staatliche Übergriffe auf jeden zu “legitimisieren”. Und so kommt es zu Gesetzen die uns als “Recht” verkauft werden. Wer aber der Meinung ist Gesetz = Recht liegt falsch. Und so schützen Sie jetzt “angeblich” die Sicherheit von Allen, tatsächlich aber sind Sie nur Handlanger für Gesetzgeber. Sie arbeiten dafür das dieser Unterdrückungsapparat weiter funktioniert. Ja, die Meisten von Ihnen werden es so nicht sehen.

Schadet trotzdem nicht, Sie darauf immer mal wieder hinzuweisen. Die Mio die dort ausgegeben werden, wurden von allen Steuerzahlern unter Androhung der Todesstrafe geraubt.

Für mich nicht klar

Normalerweise kann ich mich argumentativ für die Eine oder Andere Seite entscheiden. Das klappt zwar nicht immer – aber meistens. Was ist mein Problem? Nun https://dejure.org/gesetze/GG/20.html Absatz (4) Ich habe darüber schon öfter mal geschrieben und schwadroniert. IMHO ist so gut wie unmöglich dort jemals eine Rechtfertigung zu bekommen solange es noch “Wahlen” gibt.

Nun heißt das es gibt keine Recht auf gewaltsames Vorgehen gegen den Staat? IMHO wäre Absatz 4 so ein Fall. Nun begebe ich mich mal über die Grenze nach Frankreich:

http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-02/polizeigewalt-frankreich-paris-banlieues-proteste-wahlkampf

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-02/frankreich-ausschreitungen-proteste-polizeigewalt

http://www.tagesspiegel.de/politik/frankreich-proteste-gegen-polizeigewalt-in-pariser-vorort-bobigny-eskalieren/19379658.html

Manche sehen es sehr einseitig so: http://www.freiewelt.net/nachricht/paris-brennt-10070147/

Es reicht von ok bis Mob. Was ist es? Wenn die Polizei tatsächlich Übergriffe begeht, hat man dann nicht jedes Recht sich zu wehren? Und wenn man dabei anderer Leute Eigentum beschädigt?

Nun auch dafür gibt es in D Gesetze (ich denke in F wird es auch solche geben)

https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Nun ja Notwehr gegen Polizei ist natürlich irgendwo eingeschränkt, aber das ändert ja nichts an der Frage, wenn man direkt angegriffen wird wie hier angedeutet: http://www.epochtimes.de/politik/europa/polizeigewalt-in-frankreich-polizei-rammt-22-jaehrigen-schlagstock-in-den-after-und-nennt-es-bedauernswerten-unfall-a2043748.html Ein “Versehen”? Nun wenn sich dieser Mann gewehrt hätte – was dann?

Die Grenze ist IMHO klar. Geht der Angriff vom Polizisten aus, hat man durchaus das Recht sich zu wehren. Es ist-  natürlich die Frage, was wenn man ein Verbrechen begangen hat. Ist es ein Verbrechen Drogen zu besitzen oder ist es “nur” gegen Gesetze?

Gerade heute wurde ich auf ein Zitat verwiesen: http://www.gutzitiert.de/zitat_autor_gustav_heinemann_thema_demokratie_zitat_37201.html

Hm wie ruft man eine Regierung zur Ordnung? Und wann hat man ein Recht sich gegen die eigene Regierung auch mit Gewalt zu wehren?

Wurde dies Grenze in Frankreich überschritten? Ist die Gewalt gegen die Polizei legitim? Ich kann hier für mich kein richtig oder falsch ausmachen. Beide Seiten könnten recht haben. Besser wäre es natürlich es käme nicht soweit. Nur wie soll man es angehen? Fakt ist viele in diesen Vororten leben von der Sozialhilfe und sehr viele wollen sich ja nicht integrieren. Was soll man da machen? Ich sehe es nicht ein Sozialhilfe einfach so zu bezahlen. Ich sehe es aber auch nicht ein, daß es irgendwelche Verbote geben kann seine Arbeit anzubieten. Ich sehe nicht ein warum man alle Gesetze behandeln solle als ging es um Recht? Ich kann auch nicht einsehen warum dann wiederum Gesetze für einige nicht zu gelten scheinen. Warum gab es kein Problem mit der Schuldenübernahme von der EU für div. Länder? Hier haben wir auch so einen Fall. Es ist garantiert ungesetzlich was die dort Kämpfenden machen. Es ist auch ungesetzlich von der Polizei Bürger zu mißhandeln. Nur wer wird im Endeffekt belangt? Was passiert mit den Polizisten was mit denen die gegen diese kämpfen?

Ich sehe mich außerstande hier eine Grenze zu ziehen. Somit wird es wohl beim Macht des Faktischen bleiben. Sollten die derzeit gegen die Polizei kämpfenden gewinnen, werden ihre Aktionen sanktioniert werden, wenn nicht dann auch. Nur eben von der anderen Seite, was also Strafe oder Gefängnis bedeuten wird.

Gleicher Lohn gleiche Arbeit? Gleich und gleicher?

Oder was sonst?

http://www.rp-online.de/nrw/panorama/nrw-will-polizistinnen-besser-schuetzen-aid-1.6593885

Nun offensichtlich können unsere Polizistinnen sich nicht selber helfen oder nur so lange man sich leidlich normal verhält. Wenn nun denn die Männer in die Gegenden gehen wo es Schmerzen gibt, Frauen aber nicht -machen Sie nicht mehr diegleiche Arbeit. Somit ist es nicht richtig wenn Polizistinnen dasgleiche verdienen wir die männlichen Kollegen.

Wenn sich Polizistinnen nicht selbst Respekt verschaffen können, dann verdienen sie ihn auch nicht. Dann sollen sie bitte Ihre Mütze an den Nagel helfen und Sozialarbeiter oder so was werden.

Es zeigt auch das es mit Frauen können dasselbe wie Männer nicht gar so weit her ist. Also muß man es wohl Rosinen picken nennen wenn Frauen bevorzugt werden. In diesem Fall werden Frauen schlicht weg wegen ihres Geschlechts bevorzugt.

Und es spricht auch wieder dem sozialen Geschlecht Hohn. Denn das muß es nun mal auch Frauen geben die hinlangen wie Männer. Wenn nicht bliebt eigentlich nur eines, gleich und gleicher

Kriminalität von Ausländern

Als Ergänzung und Weiterführung von: https://www.q-software-solutions.de/blog/2015/11/der-punkt-ohne-umkehr/

Gibt es ein neues Video und neue Statistiken: Ich beziehe mich auf:

https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/kernaussagenZuKriminalitaetImKontextVonZuwanderung_2-2016.html?nn=62336

und https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_2015.html?nn=62336

Das sind offizielle Statistiken der Polizei! Nach welchen Seiten diese tendieren dürfte “klar” sein:

Ergebnisse:

Ok habe mal die gegebenen Statistken durchkramt. Für ganz 2015 steht im Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderun 2015

“Im Jahr 2015 wurden im Bereich der Allgemeinkri minalität (ohne ausländerrechtliche Verstöße)
206.201 (2014: 115.011) Straftaten aufgeklärt 07 , bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde. Dies entspricht einer Zunahme von 79 % (91.190 Straftaten) gegenüber dem Jahr 2014.Im gleichen Zeitraum ist die Gesamtzahl aller aufgeklärten Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) um 0,6 % gesunken (2015: 3.163.311; 2014:
3.181.194).”

In 2016 wird behauptet:
“1.
Die Fallzahlen von Straftaten, begangen durch Zuwanderer , sind
von Januar bis Juni 2016 um 36 % zurückgegangen
Im ersten Halbjahr 2016 wurden 142.500 Fälle im Zusammenhang mit
Straftaten, einschließlich Versuche, registriert, bei denen zumindest ein
Zuwanderer als Tatverdächtiger erfasst wurde”

Also rechne ich das auf das Jahr hoch komme auf 285 000 Fälle.

Das ist eine Steigerung von ca 80 000 Fällen oder im Vergleich zum Vorjahr von 40 %

Die Zuwanderung soll zurückgegangen sein:
“222.264 Asylbegehrende im ersten Halbjahr des Jahres 2016.”

In Ordnung also auch hochgerechnet 445 000 Zuwanderer Natürlich begehen nicht alle neu zugewanderte Straftaten aber die offizielle Gesamtzahl der Asylbegehrenden beläuft sich auf: 1.314.158

Mit der Zahl kann man was anfangen. Dazu braucht man aber noch Statistiken die Belegen das bis zu 70 % der Straftaten von neuen Flüchtlingen begangen werden nicht von alt eingesessenen Ausländern.

Gut ziehen wir davon noch mal massiv ab sagen wir mal 50 %. d.h also rund 225000 Straftaten wurden von neuen Flüchtlingen begangen das ist eine Quote von
225 / 1314 = 17,12 % dann verweise ich noch auf einen Eintrage von mir aus 2015:
https://www.q-software-solutions.de/blog/2015/11/der-punkt-ohne-umkehr/

mit den damaligen Zahlen hielt ich die Quote für Inländer fest:
Für die Deutschen gilt:
1 500 000 / 72 000 000 = 2,1 %

Damit ist die Kriminalität der neu dazu kommenden rund 750 % höher als bei Deutschen. Für die länger hier Lebenden Ausländer betrug nach meinen Berechnungen (die man alle nachhalten kann)
500 000 / 8 000 000 = 6,25 %
Also schon 300 % höher als für Deutsche.

Kurz die Flüchtlinge sind nicht weniger kriminell als die Dt. sondern noch krimineller als die sonst schon hier lebenden Ausländer und zwar rund 300 % höher.

Die Wahrscheinlichkeit, ein neuer Flüchtling an Ihnen eine Straftat begeht beträgt gut 1/6 aller Ankömmlinge. Das Ihnen ein Dt. etwas tut hat nur eine Wahrscheinlichkeit von 2 von 100 2 / 100 = 1 / 50

Egal wie man es dreht und wendet nur mit den offiziellen Zahlen kann man nur festhalten wir werden massiv belogen.

Nun wer ist überrascht?

Was war damals mein Kommentar?

Somit begehen Ausländer im Vergleich 300 % mehr Straftaten als Deutsche.

Und da kommen Studien die behaupten die Flüchtlinge fallen da völlig aus dem
Rahmen der Ausländer?

Ja neeee, ist klar.”

Die neu ankommenden Flüchtlinge sind massive auffälliger eine Behauptung es sei alles ganz anders kann man nur als beweisbar falsche Propaganda bezeichnen. Wohlgemerkt – alles anhand von offiziellen Statistiken mit allen Unwägbarkeiten aber mit der klaren Tendenz zur Verharmlosung.

 

 

Was zu beweisen war

und über was ich schon Jahre schreibe. Die Polizei arbeitet nicht mehr für die Bevölkerung sondern a) für die Systemlieblinge aller Farben und b) zunehmend auf eigene Rechnung. Schutzgelderpressung soll eine Spezialität der Mafia sein, nun aber scheint die Polizeit diesem “Vorbild” zu folgen:http://www.zerohedge.com/news/2014-10-07/common-people-do-not-carry-much-currency-%E2%80%93-how-police-justify-stealing-american-citi

Also wer Bargeld hat ist erst mal verdächtigt und dem kann man das Geld locker wegnehmen. Und da wundert man sich über den zunehmend schlechten Ruf von Staaten und deren willigen Handlangern und Vollstreckern.