Schlagwort-Archive: Organisation

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 29

von hier:

https://dejure.org/gesetze/GG/29.html

1) 1Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. 2Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.

(2) 1Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. 2Die betroffenen Länder sind zu hören.

(3) 1Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). 2Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. 3Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. 4Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.

(4) Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, daß für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet.

(5) 1Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. 2Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen. 3Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird. 4Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch Volksentscheid nicht mehr bedarf.

(6) 1Mehrheit im Volksentscheid und in der Volksbefragung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt. 2Im übrigen wird das Nähere über Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung durch ein Bundesgesetz geregelt; dieses kann auch vorsehen, daß Volksbegehren innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden können.

(7) 1Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wenn das Gebiet, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr als 50 000 Einwohner hat. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bedarf. 3Es muß die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kreise vorsehen.

(8) 1Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte Gebiet oder für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis 7 durch Staatsvertrag regeln. 2Die betroffenen Gemeinden und Kreise sind zu hören. 3Der Staatsvertrag bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten Land. 4Betrifft der Staatsvertrag Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in diesen Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet keine Anwendung. 5Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt; das Nähere regelt ein Bundesgesetz. 6Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages.

Insgesamt einer der besten Artikel im GG. Hier wird zumindest mal geregelt wie sich die Länder organisieren und umorgansieren können. Es sollte aber jedem auffallen, daß ein völlig fehlt.

Ich lasse das mal offen  stehen und hoffe auf etwaige Leser, die dieses Lücke auch sehen.

Note: 3 (warum meinen Sie)

Interessant

wie meine Leser schon wissen sollten, bin ich politisch interessiert. Es interessiert mich dabei im Grunde immer eine Frage mehr, nämlich die der Organisation. Wie organisiere ich z.B. einen Staat nach vernünftigen Gesichtspunkten. Dazu muß man ja erst mal eine Richtschnur haben an der man die Wertung vornehmen kann. Für die Liberalen ist es unzweifelhaft die “österreichische Schule”. Aber auch woanders hat man Problem mit knappen Ressourcen, wie es organisiert sein könnte habe ich gestern abend auf youtube gesehen.

Es ist verblüffend wie vielfältig youtube wirklich ist, der Gegensatz zum ÖR ist eklatant zu nennen. So bin ich gestern über irgendetwas zu Flughafenkontrolle gelangt. Ich hatte absolut keine Ahnung, wir dort was gemacht wird. Ich selber bin ja nur als Passagier betroffen gewesen. Es waren dort Protokolle der Dialoge von Flughafenkontrolle und Piloten. Am Anfang war es einfach nur gibberisch, Nach einiger Zeit entwickelte sich vor meinen Ohren / Augen eine Organisation, die ich am Ende schon beispielhaft fand.

Ich habe bestimmt das eine oder andere falsch eingeordnet, wenn also hier ein Flughafenkontrolleur mitlesen sollte, kann der mich ja gerne korrigieren. Punkt 1 es geht alles über Funk und es gibt offenbar Frequenzen die typisch für jeden Flughafen sind, Bei Kennedy war es irgendetwas mit 123,9 worüber wohl alles lief. Das kam so oft vor und wie ich es verstanden habe wurden die Piloten angewiesen auf eine bestimmten Frequenz zu lauschen. Die Hierarchie (ohne die kann es keine Organisation geben) war klar. Flughafenkontrolle gibt vor. Wie die Dialoge eröffnet wurde war immer gleich: xy an ground/Kennedy oder ground an …. Immer gleich und wie ich es verstanden habe, wird ein AFC ziemlich grantig wenn er anfragt und keine Antwort bekommt. Im Cockpit wird wohl einer der Piloten nur damit beschäftigt sein, hier aufzupassen wie ein Schießhund.

Dann geht es weiter es gibt wohl an jedem Flughafen bestimmte Markierungen und Abzweige von den Flugbahnen. Ich nehme an das Alphabet wird auch “normiert” – was mal wieder zeigt wie unglaublich praktisch Normen sind. Es wird also den Piloten gesagt, ok, Sie können nach dorthin fahren, warten Sie auf diesen oder jenen halten Sie sich hinter dem oder dem. Immer läuft es aber auf eine Bestätigung heraus. Also der Flieger wird angesprochen dem gesagt, fahr weiter nach dort und warte dann da. Irgendwer im Cockpit wiederholt es genau. Gibt es dort Missverständnis wird nachgefragt, andere Piloten halten sich dabei zurück oder geben weitere Informationen.

Insgesamt sieht es so aus, daß die Kontroller wissen wo jedes Flugzeug ist, daß es aber auch alle Piloten wissen die dort in Ihren Fliegern sitzen. Kurz die Dialoge legen für mich klar dar, wer wo wie was wann gerade macht oder machen wird. Ein gedankliches Modell der Lage auf dem Flugplatz. Das hat mir wirklich ganz hervorragend gefallen.

Es gab dann noch ein paar interessante Ausnahmefälle, Probleme etc. Hier fand ich es faszinierend wie cool alle blieben. Oh ja es gab ziemlich fiese Beschimpfungen, offensichtlich kann jeder einen Bericht abgeben oder sich irgednwo melden um zu sage. Da hat sich jemand sch… verhalten. Aber trotzdem war es klar, der Bericht über die Lage steht über allem Anderen. Ich fand es nach einiger Zeit einfach nur noch faszinierend

Ich kann Ihnen nur nahelegen das selber mal reinzuhören: https://www.youtube.com/results?search_query=air+traffic+control+conversations, Mein Highlight war ungefähr wir folgt.
AFC -> P drehen Sie 120-°, fahren sie da lang
P-> AFC drekt auf 120-°

Dann merkte der AFC, daß er einen Fehler gemacht hatte, Er korrigierte
AFC -> P mach was anderes
P-> AFC mach was anderes, hatte sich schon etwas gefrag

AFC->P Man dieses oder jenes hatten Sie doch gewußt, warum haben Sie sich nicht gemeldet und als Kommentar noch
Man müsse einem AFC einen Revolver an den Kopf halten wenn der Abflug und Ankunft irgendwie zusammen brächte

Was mich daran so faszinierte. Der Pilot konnte offenbar wissen,daß der AFC falsch lag, der AFC verlangt, daß ihm das sofort gemeldet wird. Ich finde das eines der großartigsten Dinge. Sofortiges Feedback wenn man was falsch macht und das begründet. Kein rumschwafeln. Ich wünschte mir, wir probierten es mal so in der Politik.

So wie es aussieht werde ich mir jetzt gelegentlich weitere Videos anschauen. Hier wird beispielhaft eine knappe Ressource bewirtschafte. Die Eigentumsrechte sind glasklar. Der AFC ist der Eigentümer, und der sagt wann was wo gemacht wird. Macht er Blödsinn sind die Piloten angehalten das sofort zu melden, und der AFC muß sofort bereit sein darauf zu reagieren. Das nenn’ ich beispielhaft