Der teilweise falsche Weg

wurde leider gestern von den Schweizern eingeschlagen. Und die Österreicher wandern sowieso schon in einem Tal wo es nicht nur finster sondern gottlos ist.

Warum schreibe ich das über die Schweiz, die doch eines meiner großen Vorbilder ist?
Fakt eins Staaten und Wirtschaften passen nicht zusammen. Das eine ist festschreiben, daß andere experimentieren.Und vor allem gehört Staaten nichts. Sie eignen sich Dinge unberechtigt an. Ich kann durchaus den Ärger verstehen den gewisse Zahlungen auslösen. Nur gilt hier eben auch: “Bin ich nicht involviert, geht es mich nichts an”. Involviert sind genau zwei Parteien (auch hier) nämlich die Eigentümer die Aktionäre und Ihre Angestellten. Und genau hier liegt der Fehler der Schweizer.

Statt den Aktionären – also Eigentümern – die Möglichkeit zu geben diese Gehaltszahlungen festzulegen wird das durch ein Gesetz getan. Im Grunde ist diese Entscheidung also nur eins. Ein Schlag in das Gesicht der Eigentümer. Gerade die Schweiz sollte hier besonders sensibel sein, dieser Gesetzesvorschlag ist aber mit dem Vorschlaghammer “vorgetragen” worden.

Zusatz 2013-02-05

Ein Kommentator meinte es sei doch so gewesen, daß die Aktionäre mehr Rechte bekommen sollten. Bisher fand ich aber nur:
Ein “Goldener Handschlag” beim Weggang aus einem Konzern und Begrüßungsmillionen vor dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses sollen verboten werden. 

Ok. Ich habe es gefunden:
 http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis348t.html

a. Die Generalversammlung stimmt jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen (Geld und Wert der Sachleistungen) des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates ab. Sie wählt jährlich die Verwaltungsratspräsidentin oder den Verwaltungsratspräsidenten und einzeln die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vergütungsausschusses sowie die unabhängige Stimmrechtsvertreterin oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben. Die Aktionärinnen und Aktionäre können elektronisch fernabstimmen; die Organ- und Depotstimmrechtsvertretung ist untersagt.
b. Die Organmitglieder erhalten keine Abgangs- oder andere Entschädigung, keine Vergütung im Voraus, keine Prämie für Firmenkäufe und -verkäufe und keinen zusätzlichen Berater- oder Arbeitsvertrag von einer anderen Gesellschaft der Gruppe. Die Führung der Gesellschaft kann nicht an eine juristische Person delegiert werden.
c. Die Statuten regeln die Höhe der Kredite, Darlehen und Renten an die Organmitglieder, deren Erfolgs- und Beteiligungspläne und deren Anzahl Mandate ausserhalb des Konzerns sowie die Dauer der Arbeitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder.
d. Widerhandlung gegen die Bestimmungen nach den Buchstaben a-c wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und Geldstrafe bis zu sechs Jahresvergütungen bestraft.
II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:
Somit stellte ich mich gegen den Absatz b.. A. findet meine völlige Unterstützung. 

Die entsprechenden Ausgleichsbewegungen werden nicht auf sich warten lassen. Nichtmonetäre Zuwendungen, höhere Fixgehälter, Optionen etc. pp. Ich frage auch die Schweizer direkt: “Wo waren Sie als der Staat die Banken rettete? ” Wo waren da Ihre “Grenzen”. Milliarden wurden in die Banken gesteckt, wofür?

Nein liebe Schweizer mit diesem Gesetz begeben Sie sich auf eine abschüssig schlüpfrige Straße.

Nun zu den Österreichern. Dazu bleibt eigentlich nur eins zu sagen: “Dümmer als Bohnenstroh”. Und offensichtlich ein nicht vorhandenes Gedächtnis  SPÖ statt irgendetwas anders mit PÖ im Namen? Warum setzen Sie sich nicht alle in ein Auto beschleunigen auf 100 km/h und fahren gegen die nächste Wand? Das Ergebnis dürfte ähnlich verheerend ausfallen. Es zeigt aber eindeutig Indoktrinierung arbeitet. Man muß nur lange genug das Mantra des Staates singen, dann wirkt sich das offenbar doch auf bestimmte Hirnregionen aus, und zwar diejenigen mit dem bisschen Verstand das uns die Natur zugestanden hat. Aber nun ja Masse und Dummheit geht perfekt zusammen. Offenbar ist es besser sich für eine Gruppe umbringen zu lassen als in Frieden zu leben. SPÖ ist völlig gegen den Markt und eine reine Veranstaltung von Eitelkeiten und Gemeinheiten. Dazu noch die Verbandelung mit Gewerkschaften. Normalerweise würde ich Ihnen eine gute Nacht wünschen aber lassen wir es mal  bei, “tchüss, war nett mit Euch”.

6 Gedanken zu „Der teilweise falsche Weg

  1. FDominicus

    Diese “klein” wenig ist der Finger, das Resultat Ihnen wird nicht nur die Hand sondern mindestens der ganze Arm abgerissen. b) gehört nicht da rein a) ist hingegen eine gute Sache und wäre auch bei uns angebracht (obwohl ich nicht sehen, kann warum es nicht “klar” sein sollte, daß die Eigentümer beschliessen was sie für eine “angemessene” Bezahlung halten

    Grüsse aus Brusel 😉

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  2. Anonymous

    Ja, b) schraenkt die Gestaltungsfreiheit ein klein wenig ein. Es ist aber nirgendwo festgelegt, dass Erfolgspraemien nicht nachtraeglich beschlossen werden koennen.

    MfG

    Guenter

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  3. FDominicus

    Ich schrieb ja über Paragraph a) b) ist ein Verbot, daß unabhängig von den Eigentümern gilt.

    Im Endeffekt heißt diese ganze Abzockerei nur. Der Staat mischt sich in die Lohnfindung ein. Und das bedeutet immer Wohlstandsverluste. War so, ist so und wird so bleiben.

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  4. Anonymous

    Die von Ihnen genannte Quelle bestaetigt ja wohl meine Aussage von oben: Die Aktionaere, also die Eigentuemer einer AG, sollen die volle Entscheidungsgewalt ueber die Verguetungen der besagten AG-Organe haben. So wie ich das lese ist es nicht verboten eine Verguetung von 1 Mrd SFr je Jahr auszuhandeln. Die Eigentuemer muessen aber zustimmen.
    Das ist so wie direkte Demokratie/ repraesentativer Demokratie: In Oesterreich waehlen wir die Nationalratsabgeordneten und die machen dann Gesetze ohne sich um die Interessen der Bevoelkerung zu scheren. In einer direkten Demokratie stimmen die Buerger Gesetzten zu oder nicht.
    Ich finde das System der direkten Demokratie besser. Und ebenso dieses Schweizer Volksinitiative. Bisher war es ja so, dass die Damen und Herren im Verwaltungsrat in anderen Unternehmen im Vorstand waren und umgekehrt. Das Interesse der Eigentuemer war nicht immer an erster Stelle bei Entscheidungen sonddern zukuenftige persoenliche Vorteile koennten in einigen Faellen ueberwogen haben.

    MfG

    Guenter

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  5. FDominicus

    Wenn das so ist, ist es gut. Es geht soweit mir bekannt aber um Gesetze gegen Boni die höher als das doppelte Grundgehalt sind. Ich schau mal nach ob ich den Orginalen Text des Entscheides finden kann.

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  6. Anonymous

    Soweit mir bekannt, soll diese Initiative die Rechte der Aktionaere staerken. Die Eigentuemer einer AG sollen ueber die Verguetung der Manager und des Verwaltungsrates bestimmen und nicht wie bisher ausschliesslich der Verwaltungsrat.

    MfG

    Guenter

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