Das deutsche Grundgesetz Art 1

Das wir ja keine Verfassung haben und uns die Politiker ja auch nicht über da GG abstimmen ließen, schaue ich mir das nun einfach mal aus liberaler Sicht an, man kann es auch als Überlegungen zur Umsetzung des Art 146 sehen.

Tja wo fängt man da an? Wohl am besten am Anfang. Das ist Art 1:

Art. 1

(1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Und es fangen gleiche mit dem 2. Wort die Probleme an. Was ist die Würde des Menschen?
Sie möchten es mit Kant erklären:
So erklärt der Philosoph Immanuel Kant die Menschenwürde:
Dinge sind wertvoll,
wenn wir sie brauchen können.
Ein Schuh ist zum Beispiel wertvoll,
wenn er passt und man mit ihm gut laufen kann.
Wenn der Schuh kaputt ist und
niemand mehr in ihm laufen kann,
hat er keinen Wert mehr.
Bei Menschen ist das anders:
Der Mensch hat immer einen Wert.
Auch wenn er krank ist.
Auch wenn er nicht arbeiten kann.

Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man:
Es hat eine Würde.
Jeder Mensch ist deshalb wertvoll,
weil er ein Mensch ist.

Tja da ist nichts. Es gibt einen obskuren “Wert” den ein Mensch einfach hat. Da fragt man sich wieso Politiker diese Werte z.B. in die Krieg schicken “dürfen”.

Kurz Art 1 erklärt genau nichts. Es gibt keine Definition für Würde mit der man etwas anfangen könnte. Bei 2 wird es konkreter unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte. Aber welche da sind – man weiß es nicht. Man kann ein bisschen folgern und suchen, was ich ja machte:

Kann man ja mal machen: Bewertung UNO Sozialpakt aus liberaler Sicht

UNO Sozialpakt aus liberaler Sicht

Aus liberaler Sicht alles mehr als mau  und dazu noch unzutreffend. Also auch 2 hilft uns nicht wirklich

Abs 3 erweckt eine Hoffnung – es könnte “besser werden”:
“Die nachfolgenden Grundrechte “. …

Über alles gesehen steht dort nichts wirklich brauchbares. Die Würde eines Menschen wird mit einem Wert “begründet” einfach nur weil er / sie Mensch ist, ist man auch wertvoll. Was diesen Wert ausmacht? Man ist einfach nur Mensch, d.h  vielleicht aber auch ein Tier kann keine Würde haben weil es ein Tier ist nur ist der Mensch auch nur ein Tier. Man sieht also das wird so gar nichts.

Wir müssen also wohl die anderen Artikel beleuchten.

Wir halten fest, es fängt völlig unkonkret an und keine 2 Menschen könne darunter dasselbe verstehen…. In der Schule gäbe es dafür wohl eine 6.

Hier was Juristen darüber schreiben:

Die Menschenwürde – Art. 1 I GG

Sind Sie einen Hauch schlauer was Würde sein könnte?

“Eine positive Umschreibung des sachlichen Schutzbereichs der Menschenwürde gem. Art. 1 I GG fällt wegen des umfassenden Schutzes sehr schwer, zumal die h.M. der Ansicht ist, dass der Begriff der Menschenwürde einer Auslegung entzogen ist, gleichzeitig aber ungenügende Kriterien zur Bestimmung der Menschenwürde liefert

Ah es gibt nach vorherrschender Meinung keine Auslegung. Kurz es wird was versprochen zu schützen von dem man keine Ahnung hat was es ist. Es gibt keine Kriterien für die Würde, es ist wirklich sinnlos.

 

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