Das deutsche Grundgesetz – Artikel 4

Wir kommen tatsächlich zu Rechten!

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) 1Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Erstaunlich eindeutig und ohne Wenn und Aber. Unklarheit besteht für mich bei “Freiheit des Gewissens”.

insgesamt dürfte das tatsächlich die Note 1 verdienen.

Das Recht auf Glaubensfreiheit…

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