Wenn ein Bundesverfassungsgericht neues Recht setzt

dann weiß man, man lebt im besten aller Deutschlands – dem kommenden 4. Reich.

Betrachten wir mal was das Bundesverfassungsgericht gestern so tat:
https://www.wz.de/politik/inland/bundesverfassungsgericht-kippt-harte-hartz-iv-sanktionen_aid-46956381

Betrachten wir dazu unser GG, unter anderem haben wir:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Man siehe auch hier im Blog: https://www.q-software-solutions.de/blog/2019/07/das-deutsche-grundgesetz-artikel-20/?highlight=Artikel%2020

Dazu noch: https://www.q-software-solutions.de/blog/2019/07/das-deutsche-grundgesetz-artikel-14/

Speziell noch mal hervorheben möchte ich den Art 20 Abs 4.

Nun gestern hat das GG – neues Recht gesetzt – und dabei mehrfach gegen das GG verstoßen:

Es wurde eine demokratische Entscheidung ausgehebelt, daß sich ein Harz IV Empfänger um Schadensminimierung bemühen sollte. Kurz mit dem Urteil wurde dem BGE der Weg geebnet. Man darf als demokratischer Staat also nicht mehr erwarten, daß an Transferzahlungen Bedingungen geknüpft werden konnten. Kurz jeder ist angehalten irgendwen anders zu unterhalten. Damit wurde sozial ausgehebelt denn jemand der sich von andern aushalten lässt und das mit Gewalt als Drohung, ist asozial. Demokratisch wurde entschieden, daß es für Hilfe einer eigenen Anstrengung bedarf und wenn man die nicht leisten will, muß man mit Konsequenzen rechnen. Das wurde mit dem Urteil in die Tonne getreten und damit neues Recht gesetzt. Das ist aber niemals die Aufgabe der Rechtsprechung.

Weiterhin wurde der Eigentumsschutz durch Art 14 weiter eingeschränkt. Die Transferzahlungen können NUR von Produktiven können und diese müssen ob Sie nun wollen oder nicht andere alimentieren, faktisch ist es eine Enteignung. Das es dafür keinerlei Ausgleich gibt ist es asozial. Dieses Recht wurde ohne jede Mitsprache des Parlaments gesetzt, es gibt darüber keine demokratische Entscheidung. Das kann man durchaus auch positiv sehen, da es aber auf Entscheidung der Zahlenden her ausläuft widerspricht es nun mal dem Art 14 Abs 1 und es ist eben auch undemokratisch. Somit wurde Art 20 eklatant verletzt!

Das BverfG hat also das GG was es verteidigen sollte, gebrochen, Versuchen Sie mal dagegen vorzugehen – viel Glück. Und wer’s versucht und dabei scheitert und es dann auf gewaltsame Weise angeht, der kann gerne versuchen sich auf Art 20 Abs 4 zu beziehen. Garantiert wird ihm/ihr das nicht helfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert