Das deutsche Grundgesetz – Artikel 43 – 49

Dabei geht es um Interna des Bundestages, Sonderrechte, Ausschüsse, Anwesenheitspflicht; Immunität etc. Alles Spezialitäten für Politiker, und daher haben Sie insgesamt wenig mit Recht zu tun. Wenn es um Rechte ginge, wären alle betroffen, so eben nur Spezialfälle. Nehmen wir Immunität, warum gibt es spezielle Gesetze für de Immunität von Abgeordneten? Kann ich nicht sagen. Es gibt genauso Recht von Abgeordneten ihre Informanten nicht nennen zu müssen, etc pp. Kurz als Bundestagsabgeordneter ist man ein besondere Mensch, und irgendwie was Besseres.

Note 4-5 (finde ich, eine Verfassung sollte klar stellen, welche Rechte es gibt und nicht Sonderregeln für eine totale Minderheit beinhalten)

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