UNO und “rechtliche” Bindung

Wenn Sie sich fragten, ob und wie UNO-Kram bindend ist sei Ihnen folgendes mitgeteilt:
https://www.menschenrechtserklaerung.de/der-status-der-menschenrechtserklaerung-374/

“Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist kein völkerrechtlicher Vertrag, der verbindlich ist. Vielmehr handelt es sich um eine Resolution – UN-Resolution 217 A (III) – der UN-Vollversammlung, der im Gegensatz zu Resolutionen des Sicherheitsrates keine verbindliche Wirkung hat.”

Somit hat Sie Frau Merkel und die anderen Politiker nicht angelogen. Die Sache war nicht bindend, was Sie ihnen verschwiegen. Sie planten es für Deutschland bindend zu machen in dem man entsprechende Gesetze erlies.

Man muß auch wissen, keine Staat und keine Regierung kann gezwungen werden alles umzusetzen. Wenn ein Artikel 2 Absätze hat, dann können sie niemals verlangen, daß beide umgesetzt werden. Das können die Regierungen handhaben wie sie wollen.

UNO Menschenrechte schütze nicht Sie, sondern die Regierungen vor Ihnen. Schauen Sie sich mal die “unverbindlichen” Menschenrechte an:
https://www.menschenrechtserklaerung.de/die-allgemeine-erklaerung-der-menschenrechte-3157/

Und dann gedenken Sie der vielen Freiheitsrechte, die Ihnen beliebig rechtswidrig aber gesetzeskonform beschränkt werden.

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