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Das deutsche Grundgesetz – Artikel 21

Ach war “freue” ich mich: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
Kommentar mitten drin (K:)

Art 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

K: Das darf man wohl die Untertreibung Deutschlands nennen. Seit nunmehr mehr als 60 Jahren, sitzen in den Parlamenten nur Parteiangehörige (oder ehemalige Parteiangehörige) Es gabt nur einmal einen Bundestagsabgeordneten im ersten Parlament der keiner Partei angehörte

Fakt ist Sie wirken nicht mit, Sie bestimmen die gesamte Willensbildung und können durch Wähler während der Amtszeit nicht in die Schranken gewiesen werden. Davon abgesehen, gibt es neben der Gründung noch eine Menge mehr zu tun um überhaupt bei einer Wahl mitmachen zu können.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
K: Tja und wieder sieht man wie selektiv Gesetze gelten und wie abhängig unsere Justiz ist. Wer  will denn einen EU-Superstaaatenbund? Nun es sind Mitglieder der SPD und CDU. Kurz die freiheitliche Grundordnung soll für eine europäische aufgelöst werden.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
K: Glauben Sie was Sie wollen, für die Grünen und  Linken gilt das nicht.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
K: Genau staatliche Angestellte entscheiden über darüber

(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

K: Damit niemand Bescheid weiß, kann man meinen.

Note für Untertreibung: 1

Note gesamt 5-6.

Fakt ist Deutschland ist keine Demokratie sondern eine Parteiokratie (also die Herrschaft durch /von Parteien. Nach einigen Punkten her kann man SPD und CDU ao ansehen, daß Sie Deutschland abschaffen wollen. So wurde ja über die Einhaltung von Art 16 a schon abschlägig entschieden.