Manchmal gibt es vor Gericht sogar Recht

Leider zu selten für meinen Geschmack. Man sollte eigentlich davon ausgehen, daß wirklich versucht wird Recht zu sprechen. Es gibt aber zu viele Beweise für eine rabulistische Auslegung selbst nur von Gesetzen. Ganz prominent, Staatsfinanzierung über die EZB ist verboten, da nun die EZB die Anleihen über die Börse kauft gälte keine direkte Staatsfinanzierung ist so ein Beispiel. Die HIlfen für Portugal, Griechenland, Irland sind genauso rechtsverdrehend ausgelegt.

Nur manchmal blitzt das Recht durch. Gestern oder so – das Recht auf Eigentum:

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

 

Der dt. Staat (damit natürlich die Steuerzahler) müssen für die Stilllegung der AKW bezahlen. Korrekterweise müßten es in erster Linie alle Abgeordnete aber die betrifft es ja überhaupt nicht. All deren Gehalt, Abgaben und Steuern müssen ja vom Steuerzahler aufgebracht werden. Richtig wäre eine Enteignung alle Abgeordneter für den Schaden den Sie angerichtet haben.

Und ja leider keine gute Nachricht ohne Beifang. Die BNN meint dazu die Mehrheit der Bevölkerung sei auch dafür gewesen. Was nur eine Behauptung ist denn wie immer wurden wird NICHT direkt befragt. Wie wie ja noch nie direkt Einfluss auf unsere Politiker nehmen konnten (siehe auch https://www.q-software-solutions.de/blog/2016/12/nibelungentreue-hass/) von heute.

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