Empörung !

Kalter Krieg im Europäischen Parlament: Vergangene Woche wurde dort eine Resolution beschlossen, die die Sowjetunion mit Nazi-Deutschland gleichsetzt. Dafür gestimmt haben übrigens auch Ska Keller, Sven Giegold, Nico Semsrott und Martin Sonnenborn. …

https://www.jungewelt.de/artikel/363605.antikommunismus-vereint-gegen-links.html

Was genau ist dann an Nationalsozialisten nicht sozialistisch?

Das schrieben Sie doch ganz klar auch in Ihr Programm:
http://www.documentarchiv.de/wr/1920/nsdap-programm.html

Oh wie sarkastisch passend (von dort Art 153)
Artikel 153. Das Eigentum wird von der Verfassung gewährleistet. Sein Inhalt und seine Schranken ergeben sich aus den Gesetzen.

Eine Enteignung kann nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen werden. Sie erfolgt gegen angemessene Entschädigung soweit nicht ein Reichsgesetz etwas anderes bestimmt. Wegen der Höhe der Entschädigung ist im Streitfalle der Rechtsweg bei den ordentlichen Gerichten offen zu halten, soweit Reichsgesetze nichts anderes bestimmen. Enteignung durch das Reich gegenüber Ländern, Gemeinden und gemeinnützigen Verbänden kann nur gegen Entschädigung erfolgen.

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich Dienst sein für das Gemeine Beste.

Dazu unsere GG von heute:
Art. 14

(1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

“perfekt” so viel zur Grundlage unsere Gesetze und “Rechts”. Fast bis auf’s Wort genau hatten des die Nazis schon “geregelt”

Sie waren nur etwas schlauer was Enteignung angeht, die haben das nominale Eigentum nicht angefasst sondern genau wie unsere Politiker heute “nur” mit Gesetzen real den Eigentümern weg genommen.

Was auch interessant ist wie viel Nazitum noch in den dt. Gesetzen steck.

Und was nun dazu kommen soll, hätte die Nazis gefreut und ich wette die hatten so was Ähnliches schon. Wir sollen ja bald nicht mehr die europäische Flagge “verunglimpfen” dürfen.

Bedienen Sie sich mal an den alten Gesetzen:
http://www.verfassungen.de/de33-45/index.htm

Und vergleichen Sie mit denen von heute…. Wohl bekommt’s

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