Zur Klarstellung

warum ich so mit der aktuellen Politik und deren Vertreter “durch”-  bin. Heute festgehalten in den BNN Nr 279 S.12 rechts unten. Überschrift “Scharfe Kritik nach Presseausschluß”.

Es wird arg ungemütlich, wenn man genauer hinliest und eine Idee hat was Demokratie wirklich heißt.

Der Justizminister Wolf-  soll gesagt haben:

“Wer die Presse ausschließt, der scheint nicht nur etwas zu verbergen zu haben – der hat auch die Grundprinzipien unseres freiheitlichen Staates nicht verstanden. Der wendet sich bewusst gegen einen Grundpfeiler unsere Demokratie”

Harmlos? Bei weitem nicht. Mir scheint hier ein eklatantes Verständnis von Gesetzen, Parteien und Presse vorzuliegen.-  Kritik eins ist, einen Staat gehen viele Sachen nicht an in der er sich trotzdem einmischt. Aber mal im Einzelnen. Im Grundgesetz steht für was Parteien da sein sollen:-  https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html Grundsätzlich hat für Parteien zu gelten: ” Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.” Das ist erstmal alles.

Die Grundpfeiler der Demokratie sind, nach Wikipedia die man da durchaus mal zitieren “darf”:

https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratie Unterpunkt: “Wesentliche Merkmale der Demokratie”. Ich zitiere von dort: Gewaltenteilung zwischen den Staatsorganen Regierung (Exekutive), Parlament (Legislative) und Gerichten (Judikative). Zu was bitte gehört die Presse? Sicher keines drei Elemente somit hat Herr Wolf behauptet Presse ist ein Grundpfeiler der Demokratie- was so ausgedrückt schlicht falsch ist.

Was wurde auf dem Parteitag entschieden? Genau wie die Landesliste auszusehen hat und das erfolgt innerparteilich durch Wahlen. Also hat die AfD die demokratisch vorgeschriebenen Regeln erfüllt. Bleibt uns also nur noch ein Blick in das Parteiengesetz und dort findet man über Parteitage nur: https://www.gesetze-im-internet.de/partg/__9.html

-§ 9– Mitglieder- und Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung)

(1) Die Mitglieder- oder Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) ist das oberste Organ des jeweiligen Gebietsverbandes. Sie führt bei Gebietsverbänden höherer Stufen die Bezeichnung “Parteitag”, bei Gebietsverbänden der untersten Stufe die Bezeichnung “Hauptversammlung”; die nachfolgenden Bestimmungen über den Parteitag gelten auch für die Hauptversammlung. Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen.
(2) Vorstandsmitglieder, Mitglieder anderer Organe des Gebietsverbandes sowie Angehörige des in -§ 11 Abs. 2 genannten Personenkreises können einer Vertreterversammlung kraft Satzung angehören, dürfen aber in diesem Fall nur bis zu einem Fünftel der satzungsmäßigen Gesamtzahl der Versammlungsmitglieder mit Stimmrecht ausgestattet sein.
(3) Der Parteitag beschließt im Rahmen der Zuständigkeiten des Gebietsverbandes innerhalb der Partei über die Parteiprogramme, die Satzung, die Beitragsordnung, die Schiedsgerichtsordnung, die Auflösung sowie die Verschmelzung mit anderen Parteien.
(4) Der Parteitag wählt den Vorsitzenden des Gebietsverbandes, seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Vorstandes, die Mitglieder etwaiger anderer Organe und die Vertreter in den Organen höherer Gebietsverbände, soweit in diesem Gesetz nichts anderes zugelassen ist.
(5) Der Parteitag nimmt mindestens alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht des Vorstandes entgegen und faßt über ihn Beschluß. Der finanzielle Teil des Berichts ist vor der Berichterstattung durch Rechnungsprüfer, die von dem Parteitag gewählt werden, zu überprüfen.

 

Es steht dort nicht mal etwas über öffentlich, d.h. es ist legitim wenn ein Parteitag nicht öffentlich zusammen tritt. Davon abgesehen, bei unseren Parteitagen von der PDV hat sich bisher noch nie ein Pressevertreter sehen lassen. Also kann es wohl auch keinen Zwang dazu geben.

Spielt das alles eine Rolle? Gesetze? Nein – noch nicht einmal die Eckpfeiler einer Demokratie sind dem Justizminister in BW bekannt?-  Es gibt hier Behauptungen die durch gar nichts haltbar sind.-  Die AfDler haben jedes Recht auch von der Presse bei Ihren internen Sachen nicht gestört zu werden.

Wie gestört die Ideen einer Demokratie bei den anderen Parteien schon sind, steht auch in diesem Bericht:-  Ein Grüner:

“… wenn Ihnen die Meinungen der Journalisten nicht passen und dass Veranstaltungen und Parteitage öffentlich sind.

Das ist wie oben bewiesen falsch. Kein Deut besser ein FDPler:

“… wenn Menschen für ein öffentliches Amt wie für ein Bundestagsmandat aufgestellt würden, habe die Öffentlichkeit auch ein Recht…”

Nein, egal wer auf der Liste steht niemand geht es etwas an wie dieser jemand auf diese Liste gekommen ist. Schon gar nicht kann auf welche Weise auch immer ein Recht für die “Öffentlichkeit” konstruiert werden.

Das die etablierten Parteien so reagieren ist bezeichnend und IMHO ein Armutszeugnis. Das ein Justizminister nicht mal mehr die Grundpfeiler einer Demokratie richtig zusammen bekommt ist ein Offenbarungseid. Solchen Menschen soll man vertrauen?

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