Fragen zu “Flüchtlingen”

– Mich interessieren da einige Fragen: In 2015 stellte sogar der ÖR folgendes fest: https://www.tagesschau.de/…/rechtslage-pass-fluchtlinge-101…

Festgehalten wurde auch das hier: https://www.augsburger-allgemeine.de/…/80-Prozent-der-Fluec…

Nun seit zumindest September sitzt die AfD im Bundestag. Warum wurden das bestimmte Anfragen bzgl, dieser Praxis nicht gestellt und/oder warum kann ich mich nicht erinnern, daß die AfD hier mal versucht hätte eine gerichtl. Klärung herbeizuführen.

Als Erinnerung, das folgende steht im Ausländergesetz:
“Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)
-§ 3 Passpflicht
(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (-§ 48 Abs. 2).
(2) Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.”

Wo ist die Rechtsverordnung über diese Einreise ohne Pass. Wie könne die Leute sowieso hier rein kommen wenn man beachtete:
“Nach Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention haben sich die vertragsschließenden Staaten (also auch Deutschland) allerdings verpflichtet, keine Strafen wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts gegen Flüchtlinge zu verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten. Voraussetzung ist, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen.

Mir wäre nicht ein Nachbarland bekannt in dem das Leben der Flüchtlinge bedroht wäre. Das mit der Freiheit, weiß man nicht so genau denn was wäre wennn es in unseren Nachbarländern ähnliche Gesetze wie bei uns gäbe.

Und wo ich gerade beim Fragen bin. Warum werden diese Frage nicht uns unserem “unabhängigen” ÖR gestellt? Man die kriegen sich nicht mehr ein bei Phantomgesetzen wie Feinstaub etc. und schwadronieren jedes mal immer von mindesten ein paar tausend Toten (natürlich unbegründet) … Bei jedem neuen Eingriff gegen die Freiheiten des Bürgers sind Sie an vorderster Front und fordern noch mehr. Aber hey unbequeme Gesetze und unbequeme Fragen… Da guckt man lieber nach woanders.

Egal hier die nächste Frage. Wo fragt der ÖR nach der rechtlichen Grundlage für die 10 000 neuen “Flüchtlinge” die nun nach D kommen sollen/dürfen/müssen? https://www.afp.com/…/eu-deutschland-nimmt-mehr-als-10000-f…

Ok, ich frag mal nicht warum wir “freiwillig” noch mal auf einer völlig unbekannten rechtlichen Grundlage aufnehmen wenn doch D ganz klar die meisten in der ganzen EU aufnimmt und da nicht erst seit 2015 (siehe: https://www.welt.de/…/Deutschland-ist-das-Fluechtlingsheim-…)
Und wie sieht es derzeit aus? https://derstandard.at/…/Deutschland-erteilt-60-Prozent-all…

Ich möchte jetzt mal nicht über diese Bescheide “nachdenken”, nur meine Frage. Wo genau sieht man die AfD hier Ihre Möglichkeiten ausschöpfen? Warum lassen die nicht mal klären auf welcher gesetzlichen Grundlage hier “hantiert” wird.

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