Das deutsche Grundgesetz – Artikel 26

von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/26.html

(1) 1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2Sie sind unter Strafe zu stellen.

(2) 1Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Das stellen wir uns mal janz dumm und denn schauen wir mal nach Afghanistan.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Beteiligung_am_Krieg_in_Afghanistan

Und dann denken wir uns hm…….

Und dann denken wir mal an das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Kosovokrieg

Und auch dann denkt man sich hm….

Verteidigung unser Demokratie am Hinduskusch?

http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Bundeswehr/weissbuch/strutynski.html

Wirklich?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert