Dass wir kein Bankgesetz haben, sondern nur ein KWG und ganz speziell:
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind1.
die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft),
Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__1.html
Und der ganze Rattenschwanz an Lügen, der sich daraus ergibt, ganz speziell „Einlagensicherung“