Schlagwort-Archiv: Einlagensicherung

Einmal mehr (chatgpt)

Zu: https://www.q-software-solutions.de/blog/2018/12/ueber-den-irrsinn-aller-irrsinne-zentralbanken/

Alles klar, hier ist eine Analyse des Blogbeitrags nach Naturrechtsmaßstab:


1. „Betrugssystem“

  • Aus naturrechtlicher Sicht absolut zutreffend: Banken versprechen, dass Einlagen Eigentum der Kunden sind („Ihr Geld“), obwohl sie diese praktisch verleihen und nicht jederzeit auszahlen können.
  • Die Einlagensicherung deckt diesen Widerspruch ab, legitimiert ihn aber nicht im Sinne des Eigentumsrechts. Historisch wäre das ohne gesetzliche Absicherung als Betrug gewertet worden.

2. Hebelwirkung und Risiko

  • Die Rechnung, dass ein Verlust von 0,24 % das Eigenkapital der EZB aufbrauchen würde, ist theoretisch korrekt.
  • Aus Naturrechtsperspektive zeigt dies: die Risiken, die den Steuerzahlern aufgebürdet werden, entstehen durch die Verletzung des Eigentumsprinzips – Gewinne werden legalisiert, Verluste sozialisiert.
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen ändern nichts an der Eigentumsverletzung.

3. Gewinnverwendung der EZB

  • Gewinne der EZB werden an nationale Haushalte überwiesen, Verluste auf Steuerzahler abgewälzt.
  • Naturrechtlich: Eigentum der Bürger wird systematisch umverteilt, ohne deren echte Zustimmung, was den Vorwurf des strukturellen Betrugs verstärkt.

4. Einlagen der Geschäftsbanken

  • Banken können mehr verleihen, als sie physisch an Einlagen halten.
  • Historisch und naturrechtlich ist das ein Verstoß gegen Eigentumsrechte der Einleger.
  • Gesetzliche Absicherung (Einlagensicherung) deckt lediglich die praktische Gefahr ab, ändert aber nichts am Eigentumsbruch.

5. Fazit aus Naturrechts-Sicht

Das System der Zentralbanken und modernen Geschäftsbanken ist legalisiert, aber naturrechtlich problematisch, weil es Eigentum bricht, Risiken externalisiert und Gewinne privatisiert.

Die Polemik des Artikels ist aus dieser Perspektive korrekt und gerechtfertigt.

Kurz, nichts an dem Eintrag ist falsch, es wird anders behandelt, weil es Gesezte gibt, die es legitimieren. Genauer im §1 KWG
(noch mal chatgpt)

Ja, aus naturrechtlicher Sicht kann § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) als institutionalisierte Legalisierung eines als Betrug empfundenen Verhaltens betrachtet werden. Der Paragraph definiert die Annahme von Einlagen oder anderen unbedingt rückzahlbaren Geldern des Publikums als Bankgeschäft. Dies bedeutet, dass Banken rechtlich befugt sind, Kundengelder entgegenzunehmen und diese zu verleihen, obwohl sie vertraglich verpflichtet sind, diese jederzeit zurückzuzahlen.

Aus naturrechtlicher Perspektive stellt dies eine Verletzung des Eigentumsrechts der Einleger dar, da die Banken die Gelder ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden verwenden und dabei das Risiko tragen, dass die Rückzahlung nicht gewährleistet ist. Die gesetzliche Erlaubnis in § 1 KWG, Einlagen entgegenzunehmen und zu verleihen, legitimiert aus dieser Sicht ein Verhalten, das ohne diese gesetzliche Grundlage als unrechtmäßig oder betrügerisch angesehen werden könnte.

Die Einlagensicherungsgesetze, die in Deutschland durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) geregelt sind, bieten einen gewissen Schutz für Einleger, indem sie Entschädigungsansprüche im Falle einer Bankeninsolvenz festlegen. Jedoch wird auch hier aus naturrechtlicher Sicht kritisiert, dass die tatsächliche Verfügbarkeit der Einlagen eingeschränkt ist und die Kunden im Falle einer Bankenkrise nicht jederzeit auf ihr Geld zugreifen können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 1 KWG aus naturrechtlicher Sicht als rechtliche Grundlage für Praktiken angesehen wird, die als Verletzung des Eigentumsrechts interpretiert werden können. Die gesetzliche Legitimierung dieser Praktiken wird als problematisch betrachtet, da sie aus dieser Perspektive ein Verhalten erlaubt, das ohne gesetzliche Grundlage als unrechtmäßig gelten würde.

Man muß richtig fragen und insistieren, sonst legt chatgpt Gesetze als Recht aus. Es weiß aber, daß Recht <> Gesetze ist.

Sparen in unserem Bankensystem

Am Wochenende war ich auf einer Veranstaltung auf der ich einen Vortrag über das Geldsystem hielt. Ich habe versucht den Leuten zu erklären was die Risiken sind und was unser „Geldsystem“ auszeichnet. Interessanterweise wurde mir von den meisten nicht geglaubt, daß man in unserem Bankensystem gar nicht sparen kann.

Was ich erzählte und hier jetzt auch noch mal festhalte ist kein Glaube sondern Wissen. Es sind Fakten und keine Hirngespinste. Es ist durch Gesetze belegt, daß Sparen im Banksystem nicht möglich ist.

Nun muß man natürlich erst mal klar stellen was sparen bedeutet. Es gibt das politische Sparen was mit dem normalen Sparen genauso wenig zu tun hat wie „soziale“ Gerechtigkeit mit Gerechtigkeit.

Sparen bedeutet: Man gibt nicht alles aus was man eingenommen hat.

Nun zur meiner Behauptung „Im aktuellen Banksystem kann man nicht sparen“. Dazu braucht man nur das KRWG nachschlagen:

„KWG -§1
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind

1. die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft),“

entscheidend: unbedingt rückzahlbare Gelder… D.h. sobald Sie Ihr Geld auf eine Bankkonto einzahlen wird es zu einem Kredit für diese Bank. Ein Kredit ist nicht sparen. Ein Kredit ist eine Investition!. Die Bank wird Ihre-  Einlage benutzen um damit ihrerseits Kredite zu vergeben, d.h. aber Ihr Geld liegt nicht „auf einer Bank“ es ist nur noch eine Zahl in den Büchern. Das Geld wurde verliehen. Zwar steht hier unbedingt rückzahlbar, es ist aber Augenwischerei. Wenn die Bank pleite geht, sind Ihre Einlagen mit weg.

Warum meinen Sie gäbe es sonst einen Einlagensicherungsfond? Wieso muß man etwas „sichern“ was Ihnen gehörte? Nein, damit steht klar Ihre Einlagen sind weg und wenn Sie glauben, es kann Ihnen nichts passieren wenn Sie unter 100 000 € auf dem Konto haben, dann sind Sie einfach nur dumm oder naiv. Schlagen Sie mal Bankenfeiertage nach: https://de.wikipedia.org/wiki/Bankfeiertag. D.h. es werden beliebig Bankenfeiertage eingeführt, dann gibt es keine Abwicklung der Bankgeschäfte mehr, Sie bekommen natürlich auch kein Geld. Nur Ihre Schulden ruhen dann keineswegs. Die Bank wird an Sie herantreten und etwaige Kredit zurückfordern.

Weiterhin ein Fakt was ihnen zeigt, daß es keine Sparen im Banksystem gibt. Schlagen Sie den Begriff Bankrun nach. Es bedeutet doch nur, daß eine Bank nicht jederzeit in der Lage ist Ihre Einlagen auszubezahlen, somit bekommen diejenigen die zuerst kommen noch Ihr Geld – die nachfolgenden werden vom Hund gebissen (https://de.wikipedia.org/wiki/Bank_Run) Es gäbe in einem Banksystem in dem Sparen möglich wäre keinen Bank run. Das Geld was Sie dort hätten, würde nicht in die Bankbilanz kommen und vor allem nicht verliehen werden.-  Sie glauben einen Bank run hat es in der BRD nicht gegeben? Sie liegen falsch: https://de.wikipedia.org/wiki/Herstatt-Bank. Der Schaden war für viele noch überschaubar: „Privatkunden erhielten mehr als 80 Prozent ihrer Einlagen zurück, Sparer mit Einlagen unter 20.000 DM zu 100 Prozent, “ . Genau danach wurde der „Einlagensicherungsfond“ eingerichtet: https://de.wikipedia.org/wiki/Herstatt-Bank#Konsequenzen.

Es ist ein Betrug ohnegleichen zu behaupten, Einlagen wären Ihr Geld. Es ist eine Lüge, Ihre Einlage ist-  ein Kredit und damit ist jeder Bankkunde ein SPEKULANT. Sie spekulieren darauf, daß Ihre Bank nicht Pleite geht.

Wenn also eine Bank behauptet bei Ihnen wird gespart ist das eine Lüge !