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Das deutsche Grundgesetz – Artikel 10

Art. 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) 1Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. 2Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Abs 1 stimmt so nicht und steht diekt im Gegensatz zu dem was in Abs 2 steht. Vor Allem auch, wenn das Briefgeheiminis verletzt wird, dann erfährt der Betroffene darüber nicht mal etwas.

Es sollte klar sein Abs 1 wird niemals zutreffen, dagegen wird täglich verstoßen. Im Grund gibt es hier kein “Recht”. Es wird so getan als ob, es ist nicht die Tinte wert mit der es gedruckt wurde.

BTW dieses Gesetze ist unüberprüfbar.

Insgesamt auch wenn Abs 1gut wäre. Bleibt nur alles streichen. Note: 6

Selbst für eine Normale bleibt   nur folgender Vorschlag: Verschicken Sie nichts per Brief, was Sie nur dem Empfänge mitteilen wollen. Sie können gerne auch Liebesbriefe schicken, immer noch etwas besser als sich per Mobitltelefon so auszulassen, denn die Sachen sind fast so als würden Sie sie an’s schwarze Brett pinnen.   Schreiben Sie mal am Ende des Briefes irgenwas nazimässiges und warten einfach mal ab bis die Polizei und die Staats”sicherheit” vor Ihrer Tür steht.