Das deutsche Grundgesetz – Artikel 15

https://dejure.org/gesetze/GG/15.html

Art. 15

1Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. 2Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Ohne Umschweife gleich eine 6

Damit ist ein “demokratischer Sozialismus” wie von den Linken gefordert allemal drin.

Es ist schon erstaunlich wieviel Sozialismus in der internationalen Variante da mit drin steckt. Auch Nationalsozialismus ist mit Art 14 und 15 “drin” .  Er muß nur demokratisch, die Eigentumsrechte kann man aber beliebig aushebel oder auch nur nominal erhalten. Genau das war ja der nationalsozialistische Weg.

Ich wiederhole mich: Am Eigentumsschutz kann man die Güte einer Verfassung abschätzen und da fällt das Grundgesetz durch!

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