Die Zeit und Zahlen und etwas was man Gesinnung nennen muß

Zahlen ohne Zusammenhang
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-09/verfassungsschutz-rechtsextremismus-verdachtsfaelle-polizei-mad-sicherheitsbehoerden

Was können wir dem nur entnehmen. 350 Fälle in 3 Jahren also 120 im Jahr. Ist es viel? Ist es wenig? Man weiß es auch nicht nach dem Lesen des Artikels.

“Neben dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst, dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei betreffe das Lagebild demnach auch Fälle aus den 16 Länderpolizeien und den Verfassungsschutzämtern. Die Zusammenstellung beruht dem Bericht zufolge auf Meldungen der einzelnen Behörden an das Bundesamt für Verfassungsschutz.”

Haben Sie eine Ahnung wie viele es sein können. Lassen Sie es uns überschlagen, wir haben 16 Länder mit vielleicht insgesamt 150 000 Polizisten sagen wir einfach mal 100 00 aus den ganzen anderen Bereichen oder wir rechnen einfach mal mit 100 000, dann mit 200 000 …

Wieviele andere Fälle von “Kriminalität” gibt es, wissen wird nicht was sollen wir da schätzen? Nun gut wir finden zumindest etwas:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/disziplinarstatistik-2019.pdf;jsessionid=8ABF1636034FED6D73E71637EC50CDF1.2_cid295?__blob=publicationFile&v=4

Dort gibt es auch Zahlen, also ungefähr 284 000 Polizisten u.ä.

Und 919 Dienstpflichtverletzungen in einem Jahr. Nehmen wir einfach mal an es wäre für 2017-2019 so immer ungefähr um 900 gewesen. Dann machen davon 350 ungefähr 15% aus. Wissen wir wie viel Linken Taten es gibt – nein, natürlich nicht.

Nun rechnen wir mal einfach
2700 / 284 000 * 100 = 0,95 % in 3 Jahre oder 0,3% in 1 Jahr.

Und dann ist noch lange nicht raus was aus den 350 “Sachverhalten” wirklich folgt, das steht auch nicht in dem Zeitungsbericht, dazu muß man in den Disziplinarbericht reinschauen:
“In635Fällen lagen hinreichend Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstver-gehens rechtfertigten und in der Konsequenz ein Disziplinarverfahren gem. § 17 BDG eingeleitet werden musste.Im Laufe eines Verfahrens können sich allerdings Einstel-lungsgründe ergeben. Diese Einstellungsgründe sind in § 32 BDG abschließend auf-geführt.Es wurden 305 Verfahren gemäߧ 32 BDG eingestellt”

Also von den 900 Fällen wurden nur 600 Relevant. Wenn wir dasselbe Verhältnis für die “rechtsextremen” Daten annehmen bleiben von den 350 ungefähr noch 240,

Nach dem Disziplinarbericht, ziehen nur ungefähr die Hälfte der eröffneten Verfahren etwas nach sich. Also ziehen von den 350 Tagen ungefähr 175 Konsequenzen nach sich. Auf ein Jahr gerechnet also ungefähr 60.

Zitat von dem Disziplinarbericht

!Im Jahr 2019 wurden321Verfahren mit einer Disziplinarmaßnahme beendet. Davon wur-den 44Maßnahmen per gerichtlicher Entscheidung getroffen.Die möglichen Disziplinarmaßnahmen sind in § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 BDG abschließend geregelt. Ein ausdrücklich als Verweis bezeichneter schriftlicher Tadel eines bestimmten Ver-haltens (Verweis, § 6 BDG).Eine Geldbuße bis zur Höhe der einmonatlichen Bezüge des Beamten (Geldbuße, § 7 BDG). Bei Beamten auf Probe oder auf Widerruf sind nur Verweis und Geldbuße zu-lässig (§ 5 Abs. 3 BDG). Eine Gehaltskürzung verbunden mit einer Beförderungssperre für längstens 5 Jahre (Kürzung der Dienstbezüge, § 8 BDG). Die Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt unter Verlust aller Rechte aus dem bisherigen Amt einschließlich der bisherigen Amtsbe-zeichnung (Zurückstufung, § 9 BDG). Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Verlust des Anspruchs auf Dienst-bezüge und Versorgung, der Amtsbezeichnung und der amtsbezogenen Titel (Entfer-nung aus dem Beamtenverhältnis, § 10 BDG). Disziplinarmaßnahmen gegen Ruhestandsbeamte sind gem. § 5 Abs.2 BDG Kürzun-gen (§ 11 BDG) oder Aberkennung des Ruhegehalts (§ 12 BDG). Diese Disziplinar-maßnahme bewirkt auch den Verlust der Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung, der Amtsbezeichnung und der amtsbezogenen Titel.!”‘

Also in ca 15% der Fälle kommt es zu irgendwelchen Folgen. Das sind also bei unseren 350 Fällen / 3 Jahren oder 120 Fällen / Jahr also sage und schreibe 0.15 * 120 = 18.0 Fälllen wohl zu Folgen (Nur angenommen es läuft so wie bei allen Verfahren!)

D.h. die Zahl von Folgen wegen “rechtsextremen” Kram beläuft sich prozentual auf:
18 / 284000 * 100 = 0.006338028169014085%

Ich kann ihnen natürlich nicht sagen, ob es so ist. Nur können Sie mit der Zahl aus dem Zeitbericht wirklich nichts anfangen. Man hat ja keine Vorstellung über den Zusammenhang. Wenn ich Ihnen sage es sind 10 ° C dann wissen Sie, nackt rumlaufen ist eher was für die Harten statt die Zarten.

Wenn ich Ihnen aber schreibe ein Auto kostet 30 000, dann fällt Ihnenn sicher dazu ein paar Fragen ein. Ist es neu, wie groß ist es, wie viel km hat es runter, wie alt ist es und und und. Erst dann können Sie sich überlegen ob es teuer oder günstig ist. Mit der genannten Zahl in der Zeit kann niemand etwas verbinden, der nicht mindestens eine Ahnung hat, wie oft Polizisten belangt werden. Ich habe vesucht Ihnen vielleicht eine Idee zu vermitteln:

Was meinen Sie? Wie “schlimm” ist es?

Am Ende des Berichs über Diszplinarverfahren fand ich:
“n 12Fällen wurde ein Dienstvergehen aufgrund der Verletzung politischer Treuepflichten gemeldet. Davon wurde in zweiFällen eine Disziplinarmaßnahme verfügt (ein Verweis und eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis). SiebenFälle wurden eingestellt: In dreiFäl-len erfolgte die Einstellung, weil eine Dienstpflichtverletzung nicht festgestellt werden konnte. In einem Fall war eine Dienstpflichtverletzung erwiesen, eine Disziplinarmaßnahme aber nicht angezeigt, dafür wurde eine Missbilligung ausgesprochen.”

Also 1 Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen “pol. Treuepflichten”. Was bleibt am Ende ein Bericht in der Zeit der so typisch einseitig ist, wie man es – leider – erwarten muß. Deutschland Du hat nicht nur ein Problem mit Deinen Politikern sondern noch viel größere in den großen überregiionalen Zeitungen. Wo die Hetzer sitzen, ist ziemlich eindeutig ….

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