Ich habe mir das Dokument heruntergeladen und angefangen zu überfliegen. Ob es hier passierte, weiß ich nicht:
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/gesellschaft-fuer-freiheitsrechte-afd-gutachten-analyse/
Was mir auffiel, 2 Geschlechter anzuführen, warum die Afd irgendetwas – feindlich ist, ist einfach mehr als zweifelhaft.
Zitat:
„Auf der zweiten Stufe steht ein biologistisches Zwei-Geschlechter-Dogma, mit dem AfD-Funktionär*innen die Existenz geschlechtlicher Vielfalt leugnen. Trans- geschlechtlichkeit wird darauf aufbauend entweder vollständig geleugnet oder auf eine psychische Störung reduziert. Selbst in Verlautbarungen wie einem Ent- schließungsantrag der Brandenburger Fraktion, in dem eingangs von „der un- strittigen Existenz von Transgenderpersonen“ die Rede ist, werden trans Frauen konsequent als Männer bezeichnet, wodurch ihnen ihre geschlechtliche Identität pauschal abgesprochen wird.273 Geschlechtsangleichende Behandlungen wer- den regelmäßig als „Verstümmelung“ bezeichnet und trans Personen werden systematisch gedeadnamet und misgendert (dazu jeweils sogleich“
Im Grund liefern immer folgende, sinngemäß: Die AfD ist auf jeden Fall (irgendetwas Negatives) … Das wird ad Infimum wiederholt
Noch einmal, Wiederholungen bestätigen nichts und widerlegen nichts.
Wer sind Moini und seine Gefährten?“
Was Tichy zu Recht kritisiert, macht er selbst. (IMHO)
Er greift die Autoren an, so wie die Autoren einfach nur die AfD angreifen.
Und was völlig offensichtlich ist, die Menge an Seiten soll einfach nur erschlagen, und sieht für mich nach folgendem Motto aus. „Genügend Dreck werfen, es bleibt schon etwas hängen“ oder wie bei Marx und Hitlers Büchern: „Liest eh keiner“
Das habe ich anders gehalten, ich habe beides gelesen und genau dasgleiche habe ich für UNO Sozialpakt gemacht, oder das GG aber auch das Buch von Höcke.
Laden Sie sich das Papier herunter und überfliegen es.
Dann kommt man auch auf solche Dinge:
„Nicht näher betrachtet wird, ob die AfD darauf ausgeht, den Bestand der Bun- desrepublik Deutschland zu gefährden. Selbst wenn ein weites Verständnis der Bestandsgefährdung als Maßstab angelegt würde, sodass etwa auch Landesver- rat, die Förderung von Sabotage oder geheimdienstliche Agententätigkeiten für eine fremde Macht den Tatbestand erfüllen können: Es sind jedenfalls öffentlich keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die AfD entspre- chende Ziele verfolgt und/oder dass sich ihre Anhänger*innen in erheblichem Umfang entsprechend verhalten.“
Warum wir darauf nicht eingegangen?
Sowohl die Ziele der AfD als auch das Verhalten bestimmter „Anhängerinnen ste- hen im Widerspruch zum Demokratieprinzip. Wie unten näher ausgeführt wird (6.c)), gilt das bereits für das Ziel der AfD, einen ethnisch-kulturellen Volksbegriff zu realisieren. Weiter verfolgt die AfD das Ziel, politische Gegnerinnen zu unter- drücken und aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen. Eine solche Zielsetzung ist mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar, denn die Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses ist für die Demokratie kon- stitutiv“
Da müssen Sie mal nachschlagen was einen Staat definiert.
Hier wird es m.E. absurd:
„Das Ziel, politische Gegnerinnen aus dem Prozess politischer Willensbildung auszuschließen, ist bereits in – für sich genommen nicht demokratiefeindlichen – Einstellungen der Funktionärinnen der AfD gegenüber ihren politischen Geg- nerinnen angelegt: Diese werden nicht als legitime Konkurrentinnen im demo- kratischen Wettbewerb, sondern als ‚Feinde des Volkes‘ dargestellt, die gegen“
Was wollen denn die Autoren? Genau die AfD verbieten.
Und ja es kann für viele schon bezeichnend sein, wie hier mit *innen gearbeitet wird.
Mein Eindruck vom Überfliegen ist der folgende. „Die AfD ist schlecht/böse weil wir es so finden“, das ist eben keine Argumentation sondern Agitation.
Wie sehen Sie es?
Hier m.E. dasgleiche (von einem geschätzten PDV-Kollegen)
https://freiheitsfunken.info/2026/06/29/24222-gestahlfedert-gut-geachtet-ein-neuer-player-im-afd-parteiverbots-game
Es wird erst mal das wer angegangen, ich halte das grundsätzlich für falsch. Weil es klar voreingenommen macht. Gravierender für mich:
„1. Keine neutrale Begutachtung, sondern eine Partei in eigener Sache: Die #GFF ist keine staatliche Stelle, sondern eine zivilgesellschaftliche Organisation, die ein #AfDVerbot aktiv anstrebt. Ein #Gutachten von einem Akteur mit erklärtem politischen Interesse am Ergebnis ist kein Ersatz für eine unabhängige, ergebnisoffene Prüfung. Wer in eigener Sache urteilt, ist kein unparteilicher Schiedsrichter.
2. Die behauptete Validierung überzeugt nicht: Als Absicherung wurden Zweitgutachten von Christoph Möllers und Sophie Schönberger angeführt, die laut GFF die Ergebnisoffenheit „bestätigt“ hätten. Die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung berichtete jedoch, Moini habe eingeräumt, Schönberger sei bei der Menschenwürdeverletzung „kritischer“ gewesen und habe nur teilweise mitgetragen. Trifft das zu, ist die einhellige Bestätigung irreführend. Eine bei der zentralen Frage nur halbherzig getragene Validierung ist keine.
3. Die KI-Vorselektion ist eine Black Box: Von rund 3 Mio. Texteinheiten wurden nur 33.000 Treffer manuell geprüft, 2.500 Belege flossen ein. Die übrigen knapp 3 Mio. wurden algorithmisch vorgefiltert, bevor ein Mensch draufschaute. Welche Kriterien dabei griffen und wie viele relevante Belege fälschlich aussortiert wurden, ist öffentlich nicht nachvollziehbar – das macht einen erheblichen Teil des Befunds angreifbar. Eine seröse Untersuchung muss diese Black Box offenlegen.
4. Die Finanzierungsdarstellung verschleiert die Nähe zur Verbots-Agenda: Die GFF betont, das Gutachten sei „ausschließlich durch private Spenden“ finanziert – über eine eigene 2025 gestartete Kampagne. Bemerkenswert: Zur Verbreitung dieser Kampagne kooperierte die GFF u. a. mit der „Demokratie-Stiftung Campact“. #Campact führt aktuell selbst eine Petition „Merz muss jetzt ein AfD-Verbot anstoßen“ – gestützt auf eben dieses Gutachten – und kampagnt seit Mai 2025 für ein Verbotsverfahren. Campact steht zudem auf der GFF-Förderliste. Das Gutachten wurde also nicht nur von einer Organisation mit Eigeninteresse erstellt, sondern zur Spendenwerbung mit einer Organisation verknüpft, die parallel für genau das Ziel kämpft, das es rechtlich vorbereiten soll. Die behauptete Distanz zwischen Wissenschaft und Verbotskampagne ist so nicht glaubwürdig.
5. Der entscheidende Bruch: das Verhältnis zur Entscheidung des VG Köln: Das wiegt am schwersten. Der Verfassungsschutz scheiterte mit nachrichtendienstlichen Mitteln beim niedrigeren Tatbestand der „gesicherten rechtsextremistischen Bestrebung“ (§ 4 BVerfSchG) – das VG Köln stoppte die Hochstufung vorläufig, weil verfassungsfeindliche Tendenzen die Gesamtpartei nicht prägen. Die GFF kommt beim deutlich strengeren Verbotstatbestand (Art. 21 Abs. 2 GG, inkl. „kämpferisch-aggressiver“ Grundhaltung und Potenzialität) zu einem uneingeschränkt positiven Ergebnis. Selbst der „Spiegel“ weist darauf hin, dass die Hürden für ein Parteiverbot noch höher liegen als für das VS-Siegel, und nennt die VG-Köln-Entscheidung einen „Dämpfer“. Eine NGO mit offenen Quellen und KI-Vorselektion soll also bei der höheren Hürde reüssieren, wo die Fachbehörde mit besseren Mitteln bei der niedrigeren vorläufig scheiterte.
Fazit: Umfang und Datenmenge sind kein Ersatz für Unabhängigkeit, Transparenz der Auswahlkriterien und die Auseinandersetzung mit abweichenden Befunden. Wer eine „neue wissenschaftliche Grundlage“ für die Verbotsdebatte beansprucht, muss sich daran messen lassen – und genau hier bleibt das GFF-Gutachten Antworten schuldig.!
Was mich dann dazu bringt:
„Noch einmal, Wiederholungen bestätigen nichts und widerlegen nichts.“
Aber auch:
„Mein Eindruck vom Überfliegen ist der folgende. „Die AfD ist schlecht/böse weil wir es so finden“, das ist eben keine Argumentation sondern Agitation.“