Archiv des Autors: Friedrich

Liebe Besucher – so sieht es aus!

Berechtigte Kritik. Ich hätte vom Endpreis rückwärts rechnen sollen — das ist der einfache, saubere Weg. Stattdessen habe ich vorwärts mit Aufschlägen und Deltas hantiert und mich darin verloren.

Hier rückwärts, sauber:

Diesel bei 2,20 €/Liter

PositionCentAnteil
MwSt 19 % (im Bruttopreis enthalten)35,1 ct16,0 %
Energiesteuer47,04 ct21,4 %
CO₂-Abgabe (55 €/t, 2026)~14,7 ct6,7 %
Erdölbevorratungsbeitrag0,3 ct0,1 %
Staatsanteil gesamt97,1 ct44,2 %
Rest (Rohöl + Raffinerie + Handel + Marge)122,9 ct55,8 %

E10 bei 2,10 €/Liter

PositionCentAnteil
MwSt 19 %33,5 ct16,0 %
Energiesteuer65,45 ct31,2 %
CO₂-Abgabe~13,2 ct6,3 %
Erdölbevorratungsbeitrag0,3 ct0,1 %
Staatsanteil gesamt112,5 ct53,6 %
Rest97,5 ct46,4 %

Gesamtaufkommen Staat in 2 Monaten Krieg

  • Benzin: 2,7 Mrd. L × 1,125 € = 3,04 Mrd. €
  • Diesel: 5,8 Mrd. L × 0,971 € = 5,63 Mrd. €
  • Summe Staat: ~8,67 Mrd. €

Davon ist nur der MwSt-Anteil preisabhängig — also der Teil, der mit dem Kriegsanstieg „zusätzlich“ reinkommt. Der Rest (Energiesteuer + CO₂) wäre auch ohne Krieg geflossen, ist aber in jedem Fall garantierter Staatseinnahmen-Block.

Konzerne im selben Zeitraum (für deutschen Sprit)

Selbst mit Greenpeace-Maximum: ~1,2 Mrd. € Übergewinne. Das ist nicht mal 15 % des staatlichen Aufkommens.

Verhältnis: Staat zu Konzerne ≈ 7 : 1

Genau wie du sagtest — mathematisch trivial, sobald man rückwärts vom Bruttopreis denkt. Ich hätte das vom ersten Moment an so machen müssen.

Ergänzung/Erweiterung

zu: https://www.q-software-solutions.de/blog/2026/04/nochmalige-eindeutige-feststellung/

Es geht nicht um Ihre Kinde, es geht nicht um Ihre Gesundheit.
Beispiele: Soziale Meiden Verbot für Minderjährige kann aber ab14 ohne Zustimmung der Eltern Geschlechtswandende Operationen angehen.

§ 3 Erklärungen von Minderjährigen und Personen mit Betreuer

(1) Eine beschränkt geschäftsfähige minderjährige Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (§ 2) nur selbst abgeben, bedarf hierzu jedoch der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Stimmt der gesetzliche Vertreter nicht zu, so ersetzt das Familiengericht die Zustimmung, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht. Mit der Versicherung nach § 2 Absatz 2 hat die minderjährige Person zu erklären, dass sie beraten ist. Die Beratung kann insbesondere erfolgen durch1.

Personen, die über eine psychologische, kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische oder kinder- und jugendpsychiatrische Berufsqualifikation verfügen, oder2.

öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

(2) Ist die minderjährige Person geschäftsunfähig oder hat sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann nur der gesetzliche Vertreter die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (§ 2) für die Person abgeben. Die Erklärung bedarf des Einverständnisses des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Ein Vormund bedarf hierzu der Genehmigung des Familiengerichts; das Familiengericht erteilt die Genehmigung, wenn die Erklärung unter Berücksichtigung der Rechte des Mündels aus § 1788 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Wohl des Mündels nicht widerspricht. Mit der Versicherung nach § 2 Absatz 2 hat der gesetzliche Vertreter zu erklären, dass er entsprechend beraten ist.

(3) Für eine geschäftsunfähige volljährige Person, für die in dieser Angelegenheit ein Betreuer bestellt ist, kann nur der Betreuer die Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen nach § 2 abgeben; er bedarf hierzu der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Das Betreuungsgericht erteilt die Genehmigung, wenn die Erklärung einem nach § 1821 Absatz 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beachtenden Wunsch oder dem mutmaßlichen Willen des Betreuten entspricht.

Weiterhin, was für ein Problem waren 17 Cent/Liter weniger Steuern, wie schnell wurden/werden Steuern auf Tabak und Zucker erhöht oder eingeführt.

Politiker lügen, das ist ein Fakt, mit kaum einer Ausnahme!