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Das deutsche Grundgesetz – Artikel 19

Art. 19

(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

K: Nun wir wir sehen können, werden Grundrechte kurz  erwähnt um schon im nächsten Halbsatz oer Absatz wieder eingeschränkt zu werden. Hier wird nochmal betont, daß man so gut wie jedes Grundrecht mit Gesetzen weiter einschränken kann/darf.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

K: Das man erst mal nicht weiß was der Wesensgehalt ist- erläutern Sie mir bitte verständlich was “Würde” ist,  kann man auch nicht wissen wann derr Wesensgehalt angetastet würde. In Verbindung um Art 18 erkennt man ja auch, Leuten können die  Grundrechte “entzogen” werden. Als ob es möglich wäre Recht einfach zu beenden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

K: Das heißt also Zeitungen etc dürfen schreiben was Sie wollen es sei denn – tja dieses es sei denn ist offen.

 

(4) 1Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. 2Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. 3Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

K: Sehr witzig, wenn unser Staat über griffig wird sollen Staatsangestellte da ahnden. Man erkennt die Absicht und ist verstimmt.

Auch hier bleibt wieder nur eine 5-6.

Unser Grundgesetz versagt eklatant beim Wichtigsten  überhaupt. Dem Schutz des Einzelne vor einem übergriffigen Staat. Was dabei herauskommt, kann man ja jederzeit “bewundern”,  Mit die höchste Abgabe und Steuerquote. zunehmende Verarmung weil einem weniger als die Hälfte vom selbst verdienten bleibt, eine ausufernde Bürokratie mit eklatanten Gesetzesverletzung der Staatsangestellten die auch von der Justiz nicht verfolgt werden. Kurz der Sinn einer Verfassung wurde fast vollständig verfehlt.

Das Grundgesetz taugt nichts, das ist das traurige aber ehrliche Fazit.