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Das deutsche Grundgesetz – Artikel 12 a

Heute kommen wir zu einer massiven “Premiere”:
https://dejure.org/gesetze/GG/12a.html

Ich zitieren nur den Anfang:

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

(2) 1Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. 2Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. 3Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

Eklatanter Widerspruch zu Arti 3 Gleichberechtigung und gegen Art 12, von wegen keiner Zwangsarbeit.

Es muß jeden verwundern, wie das in das GG rein kommen konnte und, das es galt und kein Gericht dagegen vorging.