Zur beliebigen Geltung von Gesetzen:

Ich hatte schon lange nach einer rechtlichen Begründung für 2015 gesucht und heute bin ich fündig geworden. Und schauen Sie mal was ich dort finde:

“10.Wie viele spätere Asylbewerber sind im Jahr 2015 insgesamt a)ohne gültige Reisedokumente aus einem sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland eingereist bzw. b)mit gültigen Reisedokumenten aus einem sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland eingereist? Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesrepublik Deutschland führt kein Ein- und Ausreiseregister. Im Übrigen sind an den deutschen Schengen-Binnengrenzen – vorbehaltlich einer vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) – keine Grenzkontrollen zulässig.

Dazu sollte man noch den Art 16 a GG kennen:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Und jetzt kombinieren es und kommen zu folgender Aussage. Es ist zwar nicht ok über die Grenze nach D zu kommen wenn man vom EU-Ausland kommt und dort Asyl beantragen könnte, nur leider leider, kann man die Grenze nicht kontrollieren, weil angeblich EU-Recht gilt.

Tja und Corona zeigt – guck mal geht doch…. Das hat mit Rechts nichts mehr zu tun, und damit bleibt vom Rechtsstaat Deutschland maximal noch Staat Deutschland übrig….

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