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Das deutsche Grundgesetz – Artikel 14

https://dejure.org/gesetze/GG/14.html

Art. 14

(1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Kann man kurz machen Abs 1 Satz1 kann bleiben. Der Rest bis Abs 3 S 1 weg und bei der Enteignung muß man extrem hohe Anforderungen stellen.

All das passiert nicht, dieser Artikel ist mal wieder eine glatte 5

Eigentumsrecht ist eines der fundamentalen Rechte überhaupt und kommt erst in Art 14. Im Grund kann man aber so gut wie alle Rechte auf Eigentum zurückführen. Man könnte im Grunde alles bis Art 13 Streichen und da bei Art 1 anfangen.

Eigentumsrechte beinhalten z.B. die Niederfassungsfreiheit, freie Berufswahl, keine Zwangsarbeit und Zwangsdienste, gleiche Recht für alle 2 Geschlechter,  Meinungsfreiheit (ist ist eben auch die „eigene Meinungsfreiheit“, freie Presse, vor Allem begründete es auch dass Recht sich mit was auch immer für andere Menschen hilfreich zu machen.

Es ist wahrscheinlich das zentrale Recht was es aus liberaler Sicht gibt (von Mises nenn es noch Sondereigentumsrecht an Produktivmitteln)

Abs 2 kann nur Satz 1 bleiben aber mit einer ganz klaren Bedeutung. Eigentum verpflichtet eben einen Schaden zu übernehmen den man jemanden anders zufügt. Damit könnte man auch die Verschwendungssucht von staatlichen Angestellten begrenzen. Wenn nämlich Politiker auch wie jeder andere haftbar für Dinge wären die sie so fabrizieren.  Alle Prestigeobjekte mit massiven Kostenüberschuss würden negative Auswirkungen auf das Eigentum von staatlichen Angestellten haben.

In einer wirklichen Verfassung sollte das für das Grundgerüst aller Gesetze dienen. Immer die Frage, wie greift man in die Eigentumsrechte der Bürger ein. Eine prominentere Stellung des Eigentums hätte in jedem Staat und unter jeder Regierungsform wohlstandsfördernde Wirkung und IMMER auch Begrenzung der Übergriffigkeit von Staatsangestellten. Es wäre auch ein bessere Schutz gegen jede Art von Krieg.  Nichts steigerte auch das Verantwortungsbewusstsein stärker als starke Eigentumsrechte.

Insgesamt lehne ich mich so weit aus dem Fenster und behaupte. Die Qualität eines Staates kann man direkt an der Stellung des Eigentums ablesen. Diesen Gedanken bitte ich mal auf die verschiedenen Verfassungen anzuwenden und zu schauen ob es das nicht eine direkt Korrelation mit Wohlstand aber auch Frieden gibt.

Im Grundgesetz ist das Eigentumsrecht schwach geschützt und damit kann man sehen, warum Deutschland so geworden ist, wie es sich gerade präsentiert. Nur Dank dieser untergeordneten ja dienenden Stellung des Eigentums auch gegenüber Staat, kommen wir zu dem  Wohlstandsystem mit 1/3 Sozialausgaben (wo immer noch gejammert wird, es sei nicht genug) durch Verletzung von Eigentumsrechten kommt man zu Gesetzen wie der „Mietpreisbremse“ mit so schwachen Eigentumsrechten kommt der Staat auf über 2 Billionen an Schulden und nur dank so schwacher Eigentumsrechte gibt es „gesetzliche Zahlungsmittel“ und damit eine permanente Inflation die das Eigentum massiv jede Jahr entwertet. Bei 2  % Inflation beträgt der Schaden für die Bürger allein in D schon mindestens 60 Mrd, und da die Inflation wie Zinseszins wirkt, wird es um so schlimmer je länger es dauert. Der Schaden durch die „normale“ Inflation in Deutschland die noch deutlich über 2 % liegt ist In heutigen EUR werten ungefähr 61 * 60 = 3600 Milliarden oder über 3 Billionen !

Da ich ja weiter oben schreibe. An der Stärke der Eigentumsrechte kann man eine ganze Verfassung messen. So bleibt für das Grundgesetz insgesamt nicht mehr als eine 5 und damit mangelhaft.

Wir werden mal sehen ob sich diese Benotung bis zum Ende wird beweisen können.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 13

Siehe: https://dejure.org/gesetze/GG/13.html

Kommentare mitten drin starten mit K:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

K: Nun ja nur wenn keine der anderen Punkte irgendwie dagegen spricht

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

K: Gut das wenigstens unter normalen Umständen ein Richter entscheiden muß. Aber bei „Gefahr im Verzug“ weiß man auch, es ist Gefahr im Verzug. Wer wird das wohl beurteilen?

(3) 1Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. 2Die Maßnahme ist zu befristen. 3Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. 4Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

K:  ‚bestimmte Tatsachen‘ liest sich wie Radio Eriwan, im Prinzip …

(4) 1Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. 2Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

K: Etwas einschränkende Zugriffsrechte

(5) 1Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. 2Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

K: Nun das ist so wie mit den Mautdaten, die ja „nur“ zur Bestimmung der Maut herangezogen werden, bis halt den Gesetzgebern und der Polizei was anderes dazu einfiel.

(6) 1Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. 2Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. 3Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

K: Da werde ich mal suchen gehen ob es dazu etwas gibt. Ich bezweifele , daß das wirklich umfassend passiert. Wohl eher so was wie. Tag x: Trojaner auf 10 – 100 Rechner installiert – oder so.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Ok , mit 7 kann man jeden Schutz mit einem einzigen Grund aus hebeln. Man definiert einfach eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – fertig

Note: 5

Auch als Liberaler kann man eine bestimmte Möglichkeit befürworten, aber das sind wirklich extrem enge und begrenzende Gründe. So wie es hier steht, scheint es mit der engen Begrenzung nicht hinzukommen.

Die Länge sollte einem auch zu denken geben, das Aber scheint hier die Länge zu diktieren.

Die Abwehrmöglichkeiten des Bürger gegen Übergriffe sind sehr bescheiden und wir haben das prinzipielle Problem der nicht so unabhängigen Justiz, die eben auch eingreift wenn es Staat gegen Bürger heißt.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 12 a

Heute kommen wir zu einer massiven „Premiere“:
https://dejure.org/gesetze/GG/12a.html

Ich zitieren nur den Anfang:

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

(2) 1Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. 2Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. 3Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

Eklatanter Widerspruch zu Arti 3 Gleichberechtigung und gegen Art 12, von wegen keiner Zwangsarbeit.

Es muß jeden verwundern, wie das in das GG rein kommen konnte und, das es galt und kein Gericht dagegen vorging.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 12

Art 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Mal wieder ein Ja … aber.

Es gibt keine zentrale Verteilung von Arbeitsplätzen, aber natürlich steckt selbst im 2. Satz von Abs 1 gleich mal wieder ein Problem. Damit kann man nämlihch die Zwangsmitgliedschaft in Zünften oder Handwerkskammern begründen. Und wenn man denen auch das Recht zugesteht, daß Sie die Anzahl von Ausübenden beschränken können.

Bei Abs 2 wird Abs 1 fast nivelliert. Und hier steckt eben jeder Zwangsdienst dahinter und sei es beim Militär.

Zwangsarbeit ist unzulässig außer man fährt in den Knast ein. Nun ja wer einem also lästig wird, den  wird man auch In’s Gefängnis bringen können und dann… Kurz auch die Zwangsarbeiten der Nazis durch die Kriegsgefangenen würde durch diesen Abs 3 abgedeckt.

Also wieder mal maximal eine 5.

Nur Abs 1 Satz 1 kann man als Recht auffassen und wenn es so alleine stünde wäre es sicher eine 1-2 wert.

Es bliebt festzuhalten: Bisher wurden so gut wie alle Rechte entweder im nachfolgenden Satz und/oder Absatz massiv gleich wieder eingeschränkt.

Man muß sich schon wundern, daß nach einem totalitären Staat wie Nazideutschland so was die neue „Verfassung“ wird. Man hat offenbar die zentralen Ungeheuerlichkeiten des Staates gleich mal wieder „vergessen“ . Bis zum Art 12 kann man dem GG maximal insgesamt eine 4-5 geben was Recht und Beschränkung der Übergriffe durch den eigenen Staat angeht. Das nach einem Verbrechen wie dem II WK !

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 8

Art. 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Eigentlich in Ordnung, man kann sogar Abs 2 verstehen. Was allerdings nicht sein muß,, „ohne Waffen“

Insgesamt könnte das bleiben:

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln.“

So reicht es denke ich wieder mal maximal zu einer 2-3.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 7

Art 7

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.

(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

Aus liberaler Sicht kann man hier nur eine 6 geben. Ein Schulwesen was komplette unter statalicher Aufsicht ist hat mit liberal nicht zu tun.

Was will man hier wirklich erwarten? Nun es gibt keine Konkurrenz, also wenn der rote Faden bei Erhard der Wettbewerb ist, was sind dann Schulden ohne Wettbewerb?  Nun die Antwort kann man heute wohl schon sehen, aus der Grundschule werden teilweise funktionale Analphabeten entlassen.

Andere Sache, wie will man die Schüler betreuen die Deutsch von zu Hause nicht kennen.

Tatsache ist aber eine Schulwesen  in staatlicher Hand führt (kann) zu Indoktrination führen. Das ist nichts Gutes. Was wenn nun in der Schulde entscheiden wird Blödsinn wie Gender Crap zu lehren? Was wenn die Schulde die Kinder animiert ihre Eltern zu denunzieren.

Aus liberaler Sicht, sollte Art 7 ersatzlos gestrichen werden. Was man vielleicht noch erlauben könnte wer Vergleichmaßstäbe. Aber was man erwarten sollte wäre auf jeden Fall Deutsch und Rechnen. Alles andere baut irgendwo darauf auf.

Fragen die ich mir stelle, was wäre mit einer Sportschule? Was mit einer Musikschule, wo eben viel mehr Musik eingplant wäre. So könnte man sich auch Schulen spezieller für Ausländische Kinder vorstellen wo man einfach mehr Deutsch betreibt. Man könnte sich Schulden vorstellen in dem der Unterreicht in  mehreren Sprachen abgehalten wird und vor allem könnte man sich Schulen vorstellen wo auch handwerkliche Fähigkeiten stärker betont werden. Es wäre auch möglich andere Spezialisierungen zu fördern.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 5

Tja nun wird es „interessanter“

(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

 

(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Satz 1 Abs 1 kann man so stehen lassen. Satz 2 gehört gestrichen. Pressefreiheit ist nur eine Spielart vo Meinungsfreiheit.

Zu Zensur findet nicht statt. Na ja vielleicht nicht überall aber faktisch ist es anders. Suchen Sie in der dt. Presse nach einem urliberalen Blatt. landen Sie beim Smart Investor und vielelicht bei der ef. Das war’s. Es gibt keine einzige libearle Tageszeitung. Was vielleicht nicht verwundert wenn man sich das Presseimperium der SPD anschaut:  https://sciencefiles.org/2012/04/20/spd-sozialdemokratischer-pressekonzern-deutschland/?highlight=spd%20pressekonzern

Man braucht keine Zensur wenn einem große Teile der Presse gehören und/oder man dort MItspracherecht hat.

Wir denken weiterhin an die Diffamierungen der Afd, und die Ausgrenzung der AfD-ler obwohl es sich auch nur um eine sozialdemokratische Partei handelt.

Abs 2 ist eine Einschränkung der Meinungsfreiheit (und wir haben einige sehr zweifelhafte Gesetz (sieh Holocaustleugnung, Verbrennen von Hoheitszeichen, Diffamierung vom Bundespräsidenten und sicher noch einiges mehr. Das NetzDG ist ebenfalls  nichts als eine gesetzliche Beschränkung von Meinungsfreiheit.

Rein auf dem Papier darf man noch vieles sagen/schreiben. Aber die Presse zerstört viele  die diese Freiheit für sich in Anspruch nehmen Beispiele Herrmann, Sarrazin, Pirinci

Insgesamt durch die vielen Einschränkungen kann es kaum mehr als zu einer 4 reichen.

Das die Lehre frei ist, ist Augenwischerei, da die Schulden und Universtiäten fest in staatlicher Hand sind.

Das deutsche Grundgesetz Artikel2

Interessant, ich sehe nicht, daß so etwa aus welcher politischen Richtung auch immer unternommen wurde. Wie geschrieben betrachte ich es aus liberaler Sicht.. Ein zentrales Anliegen von Liberalen ist der Schutz des Einzelnen vor Übergriffen durch Staaten und deren Angestellten.  Grundsätzlich baut das Grundgesetz darauf auch auf. Wie man aber leider feststellen muß , mit viel zu vielen Ausnahmen und Ungenauigkeiten. Wir werden und das wohl im Laufe dieser Reihe anschauen können.

Glücklicherweise gibt es das Internet und man kann wohl auch alle Gesetze und Urteile auch online finden, d.h. die Basis für eine Diskussion ist wirklich sehr sehr breit. Ich benutze sehr oft die Links von: https://dejure.org

Damit können wir in medias res gehen. Was steht im Art 2 GG?

Art. 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Insgesamt eher einer der besser verständlichen Artikel aber auch mit Scheunentoren als Ausweg.  Fangen wir mit Abs 1 an. Und dort gibt es gleich wieder mehrere Probleme: Rechte anderer. Nun wir wissen derzeit nicht mal was unsere Rechte sind und damit kennen wir auch nicht die der Anderen, der Begriff „verfassungsmäßig Ordnung“ ist an Unbestimmtheit kaum zu übertreffen. Da steht dann was von Sittengesetz.  Es gibt explizit kein Sittengesetz, es liegt also außerhalb der Gesetzgebung: https://de.wikipedia.org/wiki/Sittengesetz. Es sind informelle Dinge die in einem Land gelten.

Wir wissen also immer noch nicht was unsere Rechte sind, wir wissen nicht was die verfassungsmäßige Ordnung ausmacht und die Sittengesetze sind nirgendwo festgehalten.

Nun betrachten wir das GG aus historischer Sicht, kann man feststellen, es was in allererste Linie für Deutsche gedacht und zu der Zeit gab es keine nennenswerten Anteile von Ausländern die z.B. einer anderen Religion als den christlichen angehörten. Aus der Präambel wird da klar:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Kurz: Das Grundgesetz basiert auf christlichen Werten und damit haben wir trotzdem ein Riesenscheunentor für Diskrepanzen. Aber auch andere Dinge könnten damit übereinstimmen.

Nehmen wir einfach Waffenbesitz. Nach Art 2 kann jeder Deutsche eine Waffe haben und bei sich führen. Es greift in keine Rechte von irgendjemand anders ein, auch verfassungsmäßig spricht bisher gar nicht dagegen. Das das Sittengesetz nicht existiert, ist es auch völlig in Ordnung nackt durch die Straßen zu laufen. Es verstößt immerhin gegen kein Recht eines Anderen z.B. selber Kleidung zu tragen. Es ist aber auch völlig in Ordnung wenn sich Frauen dann komplett verschleiern. Der Burka irgendeiner Frau verstößt nicht gegen meine eigenen Rechte.
Siehe auch: http://www.rechtslexikon.net/d/sittengesetz/sittengesetz.htm

Was auch in Ordnung wäre. Schächtung auf offener Straße. auch hier werden keine Rechte beschnitten und wenn es so Sitte in anderen Ländern ist, dann würde auch gegen „das“ Sittengesetz nicht verstoßen.

Sehr viele Möglichkeiten und sehr viel erlaubtes steckt, darin, wir wissen aber auch so frei war das nie gemeint. Das Sittengesetz anno 1948 war sicher ein anderes als heute, wa man heute als Frau tragen kann wäre damals wohl ein Skandal gewesen…
Hier eine Auslegung (katholische) http://kathpedia.com/index.php?title=Nat%C3%BCrliches_Sittengesetz

Nun kommen wir das Erste Mal zu einem wirklichen Recht: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ . Man fragt sich warum das nicht in Artikel 1 erster Satz wurde. Das ist konkret. Sie haben das Recht zu leben und niemand hat Sie anzugreifen. Das ist das erste Mal, daß es wirklich um Rechte geht, beim zweiten Teil gibt es Beschränkungen: In diese Recht darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Das ist unglaublich problematisch.

Wir stellen und mal ganz dumm und denken uns ein Gesetz:
Alle 5 Jahre sind schwarz haarige Männer öffentlich zu verprügeln. (Klar es verstößt gegen andere Gesetze) aber ein Gesetz was die Menschen verpflichtet für eine Armee in den Krieg zu ziehen würde tut es nicht !

„Die Freiheit einer Person ist unverletzlich“, auch recht konkret nur beliebig einschränkbar. Siehe Wehrdienst, siehe Gefängnis für Besitz von Drogen etc etc.

Kurz wir haben hier das erste Mal Rechte festgehalten, die dann aber gleich wieder massiv eingeschränkt werden. Das ist zwar immer noch besser als Art 1 wo man überhaupt nicht weiß worum es geht, die Klippen diese Rechte zu umschiffen sind einfach und wenig aufwendig.

Insgesamt könnte man vielleicht die Schulnote 3 vergeben.

Aus einigen Blogs

nur von heute morgen:

„Grünomanie“, die unheilbare Krankheit der Medien

https://dushanwegner.com/der-deal/

Pfingstwochenrückblick: Die Löcher in den Socken sind Robert Habecks Stigmata

Grüne-Klima-Welle in Deutschland – ein Klassiker einer kriegspsychologisch geführten Kampagne

 

Und manche benutzen auch den korrekten Begriff Faschisten:

Bündnis90/Grüne führen Faschismus zu neuen Höhen

Na ja wer mag kann ja diesen Randblog im großen weiten Web mal durchstöbern…

Die Freude der Frau Merkel

durfte ich heute in den BNN lese. Irgendwie passierte dann folgendes:

Ein kleines Männchen im Hinterkopf fragt: Ob die Franzosen auch so glücklich über die Schlacht bei Waterloo sind wie unser Frau Merke (noch Bundeskanzlerin) über den D-Day oder Operation Overlord. Immerhin wurde Europa damals von dem Joch eines Imperators befreit was dann zu immerhin 40 Jahren Frieden führte. Ich frage mich auch wie dankbar wohl die Franzosen den Preußen sind, die sie mit von diesem Imperator/Diktator befreiten.
 
Dieses kleine Männchen im Hinterkopf fragt sich auch wie glücklich wohl die Bewohner ehemalige Gebiete Ostpreußens, Letten, Esten etc wohl über den tollen Erfolg der UDSSR waren. Und deren Siegt nach dem Weltkrieg dann auch über 70 Jahre Frieden in Europa, brachte, bis auf so ein paar kleine Scharmützel….
 
Dieses kleine Männchen fragt sich über die eroberten Gebiete der Chinesen, die doch dort auch so böse Könige, Kaiser, Fürsten entmachteten. Wie dankbar wohl diese Leute den Chinesen sind…..
 
Weiß jemand was ich dem kleinen Männchen antworten darf/soll?