Archiv der Kategorie: Grundgesetz

Das deutsche Grundgesetz – Art 25

Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/25.html

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Nun, d.h. Sie bekommen die Gesetze nicht nur von Ihren Abgeordneten sondern den Entscheidungen der Exekutiven weltweit. Noch gibt es kein Weltparlament und es sollte inzwischen bekannt sein, daß das EU-Parlament keine Gesetze initiieren darf, sondern auf EU-Ebene nur die Kommission. D.h. sie müssen neben dem GG noch alle möglichen Gesetze von supranationalen Organisationen kennen als das für uns wären: UNO und EU. Wenn’s  noch mehr gibt, viel Glück beim herausfinden was so alles für Sie gilt.

Interessant auch die Frage was passsiert wenn ein Völkerrrecht dem Grundgesetz widerspricht? Was dann ? Nach dem Wortlaut bricht das auch das GG. Was nun wenn es darauf abzielt das GG außer Kraft zu setzen. Was ist dann mit Art 20 Abs 4?
Oder noch einfacher, wenn ein beliebiges Gesetz irgendwo seht, wo bleibt dann die Volksherrschaft. Denn offenbar muß dafür schon mal gar nicht das dt. Volk gefragt werden !

Es ist zwar einfach zu lesen und ist einfach formuliert. Man hat aber keine Idee über die Implikationen.

Also Klar verständlich ist es, interessanterweise auch ohne wenn und Aber (dafürfeine 1-2) und ja internationales Recht bricht damit oder kann damit jederzeit auch das GG brechen.  Wie soll man das zusammen mit dem Art 20 Abs 4 werten?

Implikationen: Unbekannt, können von super bis verheerend reichen. Da es die Rechtssicherheit ungemein schmälert (kennen Sie die allgemeinen Regeln des Völkerrechts?)  ist das in der Hinsicht eine glatte 6.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 24

Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/24.html

Art. 24

(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.

(1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen.

(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

(3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.

Es gilt dasselbe wie bei Art23. Sehr wenig Volsk, und nur Exekutive. Abs 2 ist interessant, was wenn sich überstaatliche Zusammenschlüsse als kriegstreibend erweisen?

Abs 3 ist der einzige der Sinn ergibt. Für internatinale Vereinbarungen ist nicht unbeding ein dt. Gericht das Geeignete. Nur auch hier wieder die Frage was wenn sich die supranationale Einrichtung irrt oder gar diktatorisch wird?

Weitrhin müssen wir klären was sind Hoheitsrechte? Und woher kommen die, wir sehen ja zumindesst in D nimmt sich der Staat diese “Rechte” einfach und setzt Sie mit Gewalt (durchaus auch mit Todesfolge) durch….

Insgesamt riecht es notenmässig gesehen vielleicht tür eine 5.

Das deutsche Grundgesetz – Art 23

Art 23

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

K: Nun dafür das in D eine Demokratie sein soll steckt da so gut wie kein Volk hin. Der  Bund kann also Hoheitsrechte übertragen die dumme Bevölkerung braucht dazu nicht gefragt werden.

(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
K: Wie großzügig der Bundestag und Bundesrat “dürfen” beim EUGH klagen.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

K: So so Bundestag und Bundesrat sind zu informieren, es steht dort mal wieder nichts vom Volk.

 

(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
K: So so die Regierung gibt dem Parlament gehört, dort steht explizit nichts davon, daß der Bundestag letztendlich entscheidet.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
K: Gleicher Kommentar wie zu 3
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

K: Der Bund hat Priorität, soviel zu Subsidarität.

(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

K: Oh gucke mal bei Bildung gilt auf einmal Subsidarität.

(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

K: Wenn beide sich einige sind, wer braucht dann schon den  Souverrän fragen.

Die ohnehin schwachen Grundrechte werden hier noch weiter geschwächt und vor alem in HInblick auf Demokratie kann man es nur reinen Hohn nenenn. Man sieht sogar die verheerende Entwicklung der EU mit durchschimmern.

Note: Besser als 5 ist nicht drin.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 22

Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/22.html

Art. 22

(1) 1Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. 2Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. 3Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.

(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

Ok, irgendeine Stadt wird es wohl werden müssen. Warum nicht das deutsche Drecklock Berlin?

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 21

Ach war “freue” ich mich: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
Kommentar mitten drin (K:)

Art 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

K: Das darf man wohl die Untertreibung Deutschlands nennen. Seit nunmehr mehr als 60 Jahren, sitzen in den Parlamenten nur Parteiangehörige (oder ehemalige Parteiangehörige) Es gabt nur einmal einen Bundestagsabgeordneten im ersten Parlament der keiner Partei angehörte

Fakt ist Sie wirken nicht mit, Sie bestimmen die gesamte Willensbildung und können durch Wähler während der Amtszeit nicht in die Schranken gewiesen werden. Davon abgesehen, gibt es neben der Gründung noch eine Menge mehr zu tun um überhaupt bei einer Wahl mitmachen zu können.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
K: Tja und wieder sieht man wie selektiv Gesetze gelten und wie abhängig unsere Justiz ist. Wer  will denn einen EU-Superstaaatenbund? Nun es sind Mitglieder der SPD und CDU. Kurz die freiheitliche Grundordnung soll für eine europäische aufgelöst werden.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
K: Glauben Sie was Sie wollen, für die Grünen und  Linken gilt das nicht.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
K: Genau staatliche Angestellte entscheiden über darüber

(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

K: Damit niemand Bescheid weiß, kann man meinen.

Note für Untertreibung: 1

Note gesamt 5-6.

Fakt ist Deutschland ist keine Demokratie sondern eine Parteiokratie (also die Herrschaft durch /von Parteien. Nach einigen Punkten her kann man SPD und CDU ao ansehen, daß Sie Deutschland abschaffen wollen. So wurde ja über die Einhaltung von Art 16 a schon abschlägig entschieden.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 20

Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

Kommentare wieder mitten drin (K.)

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

K: Nun das ist eine ziemlich steile Behauptung die durch die Art. vorher nicht unbermauert wrid. Es geht um Wahlen ja, aber nicht darum, daß die Wähler auf jede Entscheidung Einfluss nehmen können. Voksentscheide wurden nicht ewähnt. Weiterhin ist es kaum zu  erkennen was an den Enteignungsgesetzen sozial sein könnte.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

K: Wie wier ja sehen können übt das Volk nur eins aus ein Wahlverhaltenund das soll die ganze Staatsgewalt sein – wohl kaum.

 

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

K: Kann man schreiben und dann kann man gleich fragen.: Wie konnten in 2015 die Flüchtlinge zu Fuss über die Grenze kommen und hier Asyl beantragen. Wie konnte es dazu kommne, daß das GG ohne jede Abstimmng in Kraft gesetzt werden konnte.

 

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Witzig. eine System was von einer kelinen Execkutive in Kraft gesetz wurde, was von Staatsangestellten eingerichtet und überwascht wird, und wo man dann alles gegen den Staat als Zersetzung gegen denseleben auslegen kann auf den die Staatsorgane eingeschwieren sind.  Wenn also demnächste Attentate auf Politiker ausgeführt werden sollen, und sich dieser jemand auf diese Abs beziehen wird – was wird wohl das Ergebnis sein?

Wer hat denn außedem die Rechte immer weiter eingeschränkt. Wer  nimmt sich denn immer wiede heraus alles und jeden Kontrolloeren und mit Gesetzen gängeln zu können? Das Volk? Was genau ist an unsere Sozialgesetzgebung sozial? Was geenau hat eine Quote in D verloren.  Und die kann es sein, daß die EU über jede Kontrolle hinweg Einfluss auf die dt. Politik nehmen kann.

Dieser Abs. wird niemals zur Anwendung kommen. Verletzngen dagegen werden durch die Organe immer als Terror oder ähnlichesm bewertet werden. Nur wenn jemand mächtig genug sein wird, sich über diesen Witz an Grundgesetz hinwwegsetzen zu können. Wird der behaupten können er / sie hätte nach diesem Abs geehandelt oder er ignoriert ihn soweiso gleich. Die immr faschistiser argierende und werdende EU, jedenfall scheint nicht Grung genud für die aktivierung dieses Absatze zu sein. Stirchwort EUR, Stichwort ESM, Stichworte: Griechenland, Irlandd, Portugal. Stichwort EU-Recht.

Das GG gibt den Staatsorganen zu viel macht auch viel zu viel Macht zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung. Dieses Feigenblatt macht sich bestimmt besser auf dem Papier als in der Wirklichkeit.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 19

Art. 19

(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

K: Nun wir wir sehen können, werden Grundrechte kurz  erwähnt um schon im nächsten Halbsatz oer Absatz wieder eingeschränkt zu werden. Hier wird nochmal betont, daß man so gut wie jedes Grundrecht mit Gesetzen weiter einschränken kann/darf.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

K: Das man erst mal nicht weiß was der Wesensgehalt ist- erläutern Sie mir bitte verständlich was “Würde” ist,  kann man auch nicht wissen wann derr Wesensgehalt angetastet würde. In Verbindung um Art 18 erkennt man ja auch, Leuten können die  Grundrechte “entzogen” werden. Als ob es möglich wäre Recht einfach zu beenden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

K: Das heißt also Zeitungen etc dürfen schreiben was Sie wollen es sei denn – tja dieses es sei denn ist offen.

 

(4) 1Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. 2Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. 3Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

K: Sehr witzig, wenn unser Staat über griffig wird sollen Staatsangestellte da ahnden. Man erkennt die Absicht und ist verstimmt.

Auch hier bleibt wieder nur eine 5-6.

Unser Grundgesetz versagt eklatant beim Wichtigsten  überhaupt. Dem Schutz des Einzelne vor einem übergriffigen Staat. Was dabei herauskommt, kann man ja jederzeit “bewundern”,  Mit die höchste Abgabe und Steuerquote. zunehmende Verarmung weil einem weniger als die Hälfte vom selbst verdienten bleibt, eine ausufernde Bürokratie mit eklatanten Gesetzesverletzung der Staatsangestellten die auch von der Justiz nicht verfolgt werden. Kurz der Sinn einer Verfassung wurde fast vollständig verfehlt.

Das Grundgesetz taugt nichts, das ist das traurige aber ehrliche Fazit.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 18

Kommen wir heute zu einem der ehrlichsten und auch gemeinsten Artikel:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Kurz die schon stark eingeschränkten Rechte werden durch ein Grundgesetzartikel komplett einschränkbar.  Weiterhin gibt es hier offensichtliche Lügen eine freiheitliche Grundordnung haben wir nicht, denn wie bekannt gibt es für jedes und Alles Gesetze. Wir haben auch keine Volksherrschaft was demokratisch wäre sondern alle Mitglieder in allen Landtagen sind Parteiangehörige, und auch die fraktionslosen sind nur durch Parteien dort hin gekommen.

Weiterhin kann das Volk maximal diese Leute bitten aktiv zu werden. Und weiterhin haben wir keine grundsätzlich unabhängige Justiz. Das Verfassungsgericht, schützt wo gut wie immer staatliche Angestellte vor dem Bürger, selten die Rechte des Bürgers vor dem Staat.

Und last but not least. Gesetze aus der EU, kommen von staatlichen Angestellten und können jederzeit auch Einschränkungen mit sich bringen ohne, daß demokratischer Kontrolle  zu unterliegen.

Für die Ehrlichkeit verdient dieser Art die 1

Wegen der expliziten Ausschaltung von Grundrechten die Note 6.

Das wir hier beliebig Rechte ausheben können, verschlechtert sich die Gesamtnote des GG gegen 6. Es gibt fast keinen Schutz für den Einzelnen der nicht sogar durch dieses Grundgesetz noch ausgehebelt und ausgesetzt werden kann.

 

Das deutsche Grundgesetz – Art 17

Art. 17

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Das ist wohl einer der ehrlichsten Artikel im ganzen GG und er führt die Lüge Demokratie = Herrschaft des  Volkes gründlichst vor.

Sie können also Bitten oder Beschwerden an die gewählten Vertreter los werden. Nun es steht dort genau nichts, daß die darauf eingehen müssen.

Von der Ehrlichkeit verdient dieser Art die 1
Aus liberaler Sicht ist es eine glatte 6 und man könnte es auch durch die freie Meinungsäußerung  abgedeckt sehen.

Es bleibt aus liberaler Sicht nur streichen oder so umformulieren das aus Bitten und Beschwerden direkt Aufträge an die Volksvertreter werden.

Das deutsche Grundgesetz – Art 16 a

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Das etwas länger die Kommentare von mir mitten drin (K:)

1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
K: Gut
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

K: Wie es dann zum Einmarsch durch Österreich kommen konnte, kann man hieraus nicht entnehmen. Diese Leute waren aus einem sicheren Drittland und teilweise waren Sie auch ohne Pässe.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
K: Im Grunde Selbstschutz. Wenn es ein Land ist in er wohl ähnliches gilt wie in D, sieht man keinen Grund für Asyl in D.  Da kann man dann verstehen warum Leute wie  Assange und …
keins in D bekommen auch wenn Sie es verdienten, oder jemand aus Spanien der für die Ablösung von Katalonien eintritt.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
K: Selbsschutz, Anwendung derzeit fraglich.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
K: Kann man schreiben ist aber sinnlos, was wenn es doch dagegen steht. Hier wird ja behauptet, das gäbe es nicht. Man darf daran zweifeln.
Eine der besseren Art. Wo man sich aber fragt, warum gilt der nicht?

Diese Frage müssen Sie den Staatsangestellten vorlegen !

Das deutsche Grundgesetz – Art 16

https://dejure.org/gesetze/GG/16.html

Art. 16

(1) 1Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. 2Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

(2) 1Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. 2Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Kurzfassung: Sie gerhören einem Staat und der Staat muß mit Staatsangehörigkeit immer mit Ihnen sein. Interessanterweise aber ein Artikel von dem man mit am wenigsten mitbekommt – außer gerade bei der Diskussion über die Unterstützung des IS.

Das mit dem “Ausliefern” ist  nicht so gemeint und was genau de “rechtstaatlichen Grundsätze” sind – ja das können Sie und ich wieder nur vermuten.

Insgesamt kann man sich vielleicht zu einer 3 “aufraffen”. Und damit setzt sich dieser Artikel im Notenspiegel an die Spitze. Mal schauen ob es besser geht.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 15

https://dejure.org/gesetze/GG/15.html

Art. 15

1Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. 2Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Ohne Umschweife gleich eine 6

Damit ist ein “demokratischer Sozialismus” wie von den Linken gefordert allemal drin.

Es ist schon erstaunlich wieviel Sozialismus in der internationalen Variante da mit drin steckt. Auch Nationalsozialismus ist mit Art 14 und 15 “drin” .  Er muß nur demokratisch, die Eigentumsrechte kann man aber beliebig aushebel oder auch nur nominal erhalten. Genau das war ja der nationalsozialistische Weg.

Ich wiederhole mich: Am Eigentumsschutz kann man die Güte einer Verfassung abschätzen und da fällt das Grundgesetz durch!

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 14

https://dejure.org/gesetze/GG/14.html

Art. 14

(1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Kann man kurz machen Abs 1 Satz1 kann bleiben. Der Rest bis Abs 3 S 1 weg und bei der Enteignung muß man extrem hohe Anforderungen stellen.

All das passiert nicht, dieser Artikel ist mal wieder eine glatte 5

Eigentumsrecht ist eines der fundamentalen Rechte überhaupt und kommt erst in Art 14. Im Grund kann man aber so gut wie alle Rechte auf Eigentum zurückführen. Man könnte im Grunde alles bis Art 13 Streichen und da bei Art 1 anfangen.

Eigentumsrechte beinhalten z.B. die Niederfassungsfreiheit, freie Berufswahl, keine Zwangsarbeit und Zwangsdienste, gleiche Recht für alle 2 Geschlechter,  Meinungsfreiheit (ist ist eben auch die “eigene Meinungsfreiheit”, freie Presse, vor Allem begründete es auch dass Recht sich mit was auch immer für andere Menschen hilfreich zu machen.

Es ist wahrscheinlich das zentrale Recht was es aus liberaler Sicht gibt (von Mises nenn es noch Sondereigentumsrecht an Produktivmitteln)

Abs 2 kann nur Satz 1 bleiben aber mit einer ganz klaren Bedeutung. Eigentum verpflichtet eben einen Schaden zu übernehmen den man jemanden anders zufügt. Damit könnte man auch die Verschwendungssucht von staatlichen Angestellten begrenzen. Wenn nämlich Politiker auch wie jeder andere haftbar für Dinge wären die sie so fabrizieren.  Alle Prestigeobjekte mit massiven Kostenüberschuss würden negative Auswirkungen auf das Eigentum von staatlichen Angestellten haben.

In einer wirklichen Verfassung sollte das für das Grundgerüst aller Gesetze dienen. Immer die Frage, wie greift man in die Eigentumsrechte der Bürger ein. Eine prominentere Stellung des Eigentums hätte in jedem Staat und unter jeder Regierungsform wohlstandsfördernde Wirkung und IMMER auch Begrenzung der Übergriffigkeit von Staatsangestellten. Es wäre auch ein bessere Schutz gegen jede Art von Krieg.  Nichts steigerte auch das Verantwortungsbewusstsein stärker als starke Eigentumsrechte.

Insgesamt lehne ich mich so weit aus dem Fenster und behaupte. Die Qualität eines Staates kann man direkt an der Stellung des Eigentums ablesen. Diesen Gedanken bitte ich mal auf die verschiedenen Verfassungen anzuwenden und zu schauen ob es das nicht eine direkt Korrelation mit Wohlstand aber auch Frieden gibt.

Im Grundgesetz ist das Eigentumsrecht schwach geschützt und damit kann man sehen, warum Deutschland so geworden ist, wie es sich gerade präsentiert. Nur Dank dieser untergeordneten ja dienenden Stellung des Eigentums auch gegenüber Staat, kommen wir zu dem  Wohlstandsystem mit 1/3 Sozialausgaben (wo immer noch gejammert wird, es sei nicht genug) durch Verletzung von Eigentumsrechten kommt man zu Gesetzen wie der “Mietpreisbremse” mit so schwachen Eigentumsrechten kommt der Staat auf über 2 Billionen an Schulden und nur dank so schwacher Eigentumsrechte gibt es “gesetzliche Zahlungsmittel” und damit eine permanente Inflation die das Eigentum massiv jede Jahr entwertet. Bei 2  % Inflation beträgt der Schaden für die Bürger allein in D schon mindestens 60 Mrd, und da die Inflation wie Zinseszins wirkt, wird es um so schlimmer je länger es dauert. Der Schaden durch die “normale” Inflation in Deutschland die noch deutlich über 2 % liegt ist In heutigen EUR werten ungefähr 61 * 60 = 3600 Milliarden oder über 3 Billionen !

Da ich ja weiter oben schreibe. An der Stärke der Eigentumsrechte kann man eine ganze Verfassung messen. So bleibt für das Grundgesetz insgesamt nicht mehr als eine 5 und damit mangelhaft.

Wir werden mal sehen ob sich diese Benotung bis zum Ende wird beweisen können.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 13

Siehe: https://dejure.org/gesetze/GG/13.html

Kommentare mitten drin starten mit K:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

K: Nun ja nur wenn keine der anderen Punkte irgendwie dagegen spricht

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

K: Gut das wenigstens unter normalen Umständen ein Richter entscheiden muß. Aber bei “Gefahr im Verzug” weiß man auch, es ist Gefahr im Verzug. Wer wird das wohl beurteilen?

(3) 1Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. 2Die Maßnahme ist zu befristen. 3Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. 4Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

K:  ‘bestimmte Tatsachen’ liest sich wie Radio Eriwan, im Prinzip …

(4) 1Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. 2Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

K: Etwas einschränkende Zugriffsrechte

(5) 1Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. 2Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

K: Nun das ist so wie mit den Mautdaten, die ja “nur” zur Bestimmung der Maut herangezogen werden, bis halt den Gesetzgebern und der Polizei was anderes dazu einfiel.

(6) 1Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. 2Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. 3Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

K: Da werde ich mal suchen gehen ob es dazu etwas gibt. Ich bezweifele , daß das wirklich umfassend passiert. Wohl eher so was wie. Tag x: Trojaner auf 10 – 100 Rechner installiert – oder so.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Ok , mit 7 kann man jeden Schutz mit einem einzigen Grund aus hebeln. Man definiert einfach eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – fertig

Note: 5

Auch als Liberaler kann man eine bestimmte Möglichkeit befürworten, aber das sind wirklich extrem enge und begrenzende Gründe. So wie es hier steht, scheint es mit der engen Begrenzung nicht hinzukommen.

Die Länge sollte einem auch zu denken geben, das Aber scheint hier die Länge zu diktieren.

Die Abwehrmöglichkeiten des Bürger gegen Übergriffe sind sehr bescheiden und wir haben das prinzipielle Problem der nicht so unabhängigen Justiz, die eben auch eingreift wenn es Staat gegen Bürger heißt.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 12 a

Heute kommen wir zu einer massiven “Premiere”:
https://dejure.org/gesetze/GG/12a.html

Ich zitieren nur den Anfang:

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

(2) 1Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. 2Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. 3Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

Eklatanter Widerspruch zu Arti 3 Gleichberechtigung und gegen Art 12, von wegen keiner Zwangsarbeit.

Es muß jeden verwundern, wie das in das GG rein kommen konnte und, das es galt und kein Gericht dagegen vorging.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 12

Art 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Mal wieder ein Ja … aber.

Es gibt keine zentrale Verteilung von Arbeitsplätzen, aber natürlich steckt selbst im 2. Satz von Abs 1 gleich mal wieder ein Problem. Damit kann man nämlihch die Zwangsmitgliedschaft in Zünften oder Handwerkskammern begründen. Und wenn man denen auch das Recht zugesteht, daß Sie die Anzahl von Ausübenden beschränken können.

Bei Abs 2 wird Abs 1 fast nivelliert. Und hier steckt eben jeder Zwangsdienst dahinter und sei es beim Militär.

Zwangsarbeit ist unzulässig außer man fährt in den Knast ein. Nun ja wer einem also lästig wird, den  wird man auch In’s Gefängnis bringen können und dann… Kurz auch die Zwangsarbeiten der Nazis durch die Kriegsgefangenen würde durch diesen Abs 3 abgedeckt.

Also wieder mal maximal eine 5.

Nur Abs 1 Satz 1 kann man als Recht auffassen und wenn es so alleine stünde wäre es sicher eine 1-2 wert.

Es bliebt festzuhalten: Bisher wurden so gut wie alle Rechte entweder im nachfolgenden Satz und/oder Absatz massiv gleich wieder eingeschränkt.

Man muß sich schon wundern, daß nach einem totalitären Staat wie Nazideutschland so was die neue “Verfassung” wird. Man hat offenbar die zentralen Ungeheuerlichkeiten des Staates gleich mal wieder “vergessen” . Bis zum Art 12 kann man dem GG maximal insgesamt eine 4-5 geben was Recht und Beschränkung der Übergriffe durch den eigenen Staat angeht. Das nach einem Verbrechen wie dem II WK !

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 11

Siehe: https://dejure.org/gesetze/GG/11.html

Art. 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

So ähnlich wie Art 12,  durch Abs 2 wird oder kann Abs 1 komplett ausgehebelt werden. Man kann es auch so übersetzen. Wenn uns nichts “Besseres” einfällt, dann können Sie  durch die Lande ziehen.

Gut so ist es nicht gemeint, aber die Einschränkungen können beliebig eng oder weit sein. Derzeit hält für wohl über 95% der hier Lebenden Abs 1. Nur muß es so nicht sein.

Note: 4-5 (IMHO). Ohne Abs 2 kämen wir auf eine 1 !

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 10

Art. 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) 1Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. 2Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Abs 1 stimmt so nicht und steht diekt im Gegensatz zu dem was in Abs 2 steht. Vor Allem auch, wenn das Briefgeheiminis verletzt wird, dann erfährt der Betroffene darüber nicht mal etwas.

Es sollte klar sein Abs 1 wird niemals zutreffen, dagegen wird täglich verstoßen. Im Grund gibt es hier kein “Recht”. Es wird so getan als ob, es ist nicht die Tinte wert mit der es gedruckt wurde.

BTW dieses Gesetze ist unüberprüfbar.

Insgesamt auch wenn Abs 1gut wäre. Bleibt nur alles streichen. Note: 6

Selbst für eine Normale bleibt   nur folgender Vorschlag: Verschicken Sie nichts per Brief, was Sie nur dem Empfänge mitteilen wollen. Sie können gerne auch Liebesbriefe schicken, immer noch etwas besser als sich per Mobitltelefon so auszulassen, denn die Sachen sind fast so als würden Sie sie an’s schwarze Brett pinnen.   Schreiben Sie mal am Ende des Briefes irgenwas nazimässiges und warten einfach mal ab bis die Polizei und die Staats”sicherheit” vor Ihrer Tür steht.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 9

Siehe: https://dejure.org/gesetze/GG/9.html

Art. 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

(3) 1Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. 2Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. 3Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Durchwachsen 1 kann man so stehen lassen. Das mit 2 wirft ein paar Fragen auf. Wer entscheidet denn über Strafgesetze und warum sollten die alle richtig oder gar gerecht sein?

Auch ist es schon interessant was z.B. Gewerkschaften für Rechte haben. Woanders nennt man es Erpressung. Steuern könnten im StgB auch unter Raub fallen.

Er erlaubt glücklicherweise auch Konkurrenz bei Gewerkschaften. Man muß sich auch überlegen dürfen Vereine und Gesellschaften die Recht dritter einschränken? Weiterhin steht hier auch nichts, gegen den Zwang einem Verina uch angehören zu müssen. Nehmen wir IHK etc, was für ein Recht kann es für Zwangsmitgliedschaften geben. Dieser Artikel gibt dagegen nichts her ….

Insgesamt reicht es IMHO maximal zu einer 4

Was insgesamt bisher fehlt sind konkrete Beschränkungen. Diese Grundgesetze geben z.B. nicht her, wie hoch Steuern sein dürfen. Sie begrenzen auch die Übergriffigkeit des Staates nicht, das es fast überall Auswege gibt. Kurz statt wirklicher Rechte wird bisher ehere so etwas wie ein Abklatsch davon “zugelassen”  Im Kern läuft es bisher so: “Sie dürfen …. aber ”

Bisher gibt es keine wirklich praktische Grenzen für Übergriffe. Nehmen wir Gefängnis für Drogenbesitz. Nichts legt einen Schutz dagegen nahe, obwohl kein Recht von irgendhemanden durch Drogenbesitz oder Verbraucht eingeschränkt wird.  Kurz selbst bisher sind wirklich harte Grenzen für staatliche Übergriffe nicht zu sehen.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 8

Art. 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Eigentlich in Ordnung, man kann sogar Abs 2 verstehen. Was allerdings nicht sein muß,, “ohne Waffen”

Insgesamt könnte das bleiben:

“Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln.”

So reicht es denke ich wieder mal maximal zu einer 2-3.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 7

Art 7

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.

(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

Aus liberaler Sicht kann man hier nur eine 6 geben. Ein Schulwesen was komplette unter statalicher Aufsicht ist hat mit liberal nicht zu tun.

Was will man hier wirklich erwarten? Nun es gibt keine Konkurrenz, also wenn der rote Faden bei Erhard der Wettbewerb ist, was sind dann Schulden ohne Wettbewerb?  Nun die Antwort kann man heute wohl schon sehen, aus der Grundschule werden teilweise funktionale Analphabeten entlassen.

Andere Sache, wie will man die Schüler betreuen die Deutsch von zu Hause nicht kennen.

Tatsache ist aber eine Schulwesen  in staatlicher Hand führt (kann) zu Indoktrination führen. Das ist nichts Gutes. Was wenn nun in der Schulde entscheiden wird Blödsinn wie Gender Crap zu lehren? Was wenn die Schulde die Kinder animiert ihre Eltern zu denunzieren.

Aus liberaler Sicht, sollte Art 7 ersatzlos gestrichen werden. Was man vielleicht noch erlauben könnte wer Vergleichmaßstäbe. Aber was man erwarten sollte wäre auf jeden Fall Deutsch und Rechnen. Alles andere baut irgendwo darauf auf.

Fragen die ich mir stelle, was wäre mit einer Sportschule? Was mit einer Musikschule, wo eben viel mehr Musik eingplant wäre. So könnte man sich auch Schulen spezieller für Ausländische Kinder vorstellen wo man einfach mehr Deutsch betreibt. Man könnte sich Schulden vorstellen in dem der Unterreicht in  mehreren Sprachen abgehalten wird und vor allem könnte man sich Schulen vorstellen wo auch handwerkliche Fähigkeiten stärker betont werden. Es wäre auch möglich andere Spezialisierungen zu fördern.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Nun man kann daran einiges verstehen, nur aus liberaler Sicht trotzdem kritisieren. Grundsätzlich hat sich der Staat aus den Lebensentscheidungen seiner Bürger heraus zu halten, d.h im Grunde kann dieser Artikel bis auf wenige Ausnahmen entfallen. Sorgerecht  der Kinder für die Eltern ist was bleiben könnte.

Nun zu Ehe. Aus liberaler  Sicht völlig egal wie sich Paare finden oder zusammenleben. Schutz für die Familie ist ein bisschen witzig in einem Land wo den produktiv Arbeitenden weniger als die Hälfte des eigenen Einkommens zum Leben bleibt. Wo die Freibeträge in der Steuer für Kinder andere sind als Grundfreibeträge für die Steuer insgesamt. Bei der Möglichkeit einzuschreiten, wird es schon problematisch. Man könnte hier mit einem Recht der Kinder gegen über griffige Eltern argumentieren. Also ein Kind müsste sich von seinen Eltern auch los sagen können und vs.

Nun Mütter sind wichtig ohne Zweifel. Väter aber nicht? Warum sollten nur Frauen Schutz beanspruchen können? Das ist IMHO teilweise ein Widerspruch zu Art 3.  Die einzige besondere Zeit für eine Frau ist wenn Sie eine werdende Mutter ist, aber wenn das Kind da ist kann es auch ohne Mutter überleben.

Zu Abs 5: Kinder aus einer Ehe oder nicht ist aus liberaler Sicht unwichtig, weil eben das Zusammenleben und auch die Aufzucht der Kinder keiner staatlichen Regelung bedarf, außer beim Schutz von Grundrechten die auch ein Kind schon hat

Man kann den Art. verstehen, wenn es um den Fortbestand der Deutschen geht. Ohne Nachwuchs ist damit halt “Essig”. Nur wie es hier geschrieben ist, ist es überflüssig und teilweise gefährlich. Eine Note 4 könnte man wohl noch vertreten.

Aus liberaler Sicht bliebe:
Eltern sind die natürlichen Erziehungsberechtigten und nur bei Verletzungen von anderen Menschenrechten des Kindes darf der Staat eingreifen.

 

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 5

Tja nun wird es “interessanter”

(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

 

(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Satz 1 Abs 1 kann man so stehen lassen. Satz 2 gehört gestrichen. Pressefreiheit ist nur eine Spielart vo Meinungsfreiheit.

Zu Zensur findet nicht statt. Na ja vielleicht nicht überall aber faktisch ist es anders. Suchen Sie in der dt. Presse nach einem urliberalen Blatt. landen Sie beim Smart Investor und vielelicht bei der ef. Das war’s. Es gibt keine einzige libearle Tageszeitung. Was vielleicht nicht verwundert wenn man sich das Presseimperium der SPD anschaut:  https://sciencefiles.org/2012/04/20/spd-sozialdemokratischer-pressekonzern-deutschland/?highlight=spd%20pressekonzern

Man braucht keine Zensur wenn einem große Teile der Presse gehören und/oder man dort MItspracherecht hat.

Wir denken weiterhin an die Diffamierungen der Afd, und die Ausgrenzung der AfD-ler obwohl es sich auch nur um eine sozialdemokratische Partei handelt.

Abs 2 ist eine Einschränkung der Meinungsfreiheit (und wir haben einige sehr zweifelhafte Gesetz (sieh Holocaustleugnung, Verbrennen von Hoheitszeichen, Diffamierung vom Bundespräsidenten und sicher noch einiges mehr. Das NetzDG ist ebenfalls  nichts als eine gesetzliche Beschränkung von Meinungsfreiheit.

Rein auf dem Papier darf man noch vieles sagen/schreiben. Aber die Presse zerstört viele  die diese Freiheit für sich in Anspruch nehmen Beispiele Herrmann, Sarrazin, Pirinci

Insgesamt durch die vielen Einschränkungen kann es kaum mehr als zu einer 4 reichen.

Das die Lehre frei ist, ist Augenwischerei, da die Schulden und Universtiäten fest in staatlicher Hand sind.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 4

Wir kommen tatsächlich zu Rechten!

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) 1Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Erstaunlich eindeutig und ohne Wenn und Aber. Unklarheit besteht für mich bei “Freiheit des Gewissens”.

insgesamt dürfte das tatsächlich die Note 1 verdienen.

Das Recht auf Glaubensfreiheit…

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 3

https://dejure.org/gesetze/GG/3.html

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Zu Absatz 1: Gleichheit vor dem Gesetz, das verdient eine 1. So sollte es sen

Absatz 2 ist redundant Männer und Frauen sind Menschen also steht könnte man auch schreiben Menschen sind gleichberechtigt. Was auch nur die Gleichheit bekundet. Fakt ist aber es gibt in GG einen direkten Gegensatz zu dem Satz. Nämlich: Art 12 a. Dort steht:

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.”

Kurz 12 a steht im direkten Gegensatz zu Abs 2 Satz 1.

Selbst auf der Wikipedia wird das festgehalten: https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_12a_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern hat mit Recht nicht mehr so viel zu tun. Wo Männer und Frauen unterschiedlich behandelt werden muß es wirklich triftige Gründe geben. So ist z.B. ein Mutterschutz für einen Mann unzutreffend

Absatz 3 soll die Privatsphäre der Menschen schützen. Was inzwischen daraus geworden ist, kann einen nur beschämen. Weiterhin, gibt es inzwischen jede Menge Gesetze die Frauen faktisch bevorteilen. Man denke über die Entscheide beim Sorgerecht, man denke an häusliche Gewalt etc.

Es wäre gut wenn Absatz 3 gelte, nur tut er es nicht und daher täte man auch gut daran diesen zu streichen. Wir kämen im Endeffekt zu:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, was auch liberaler Sicht übrig bliebe.

Jedes Gesetz was entweder  Männer oder Frauen bevorzugt steht im direkten Gegensatz dazu und steht auch nur zum Gegensatz zu Abs 3.

Unsere Staatsangestellten machen daraus: https://www.lpb-bw.de/frauenquote_gesetz.html. Es wird so getan als ob eine Quotenregelung mit dem GG konform gehen könnte…..

Man lese mal den Eintrag in der Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenquote

Ich zitieren: “Frauenquote und allgemein Geschlechterquote oder Genderquote bezeichnet eine geschlechterbezogene Quotenregelung bei der Besetzung von Gremien oder Stellen. Der angestrebte Zweck der Frauenquote ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur.”Gleichstellung nicht gleiches Recht! Gleichstellung ist mit gleichem Recht unvereinbar. Somit ist jede Quote aus welchem Grund auch immer, ein Gegensatz zum GG. Solange es einer Frau nicht verboten ist, auch alle  Arbeiten von Männern zu erledigen und vs ist alles in Ordnung. Sobald es eine Quote gibt ist Absatz 3 verletzt.

Weiterhin, gilt die Gleichbehandlung für das Gesetz. Es wäre auch immer noch in Ordnung wenn eine Firma von sich aus sagt. Ich beschäftige nur Männer  oder wir beschäftigen nur Frauen. Das Gesetz wird auch auf private Beziehungen angewandt, wo es nichts verloren hat. Es ist das Recht eines Verbraucher zu diskriminieren !

Wir wissen immer noch nicht viel mehr über Rechte. Sondern nur zwei. Körperliche Unversehrtheit und Gleichberechtigung….

Was aus Gleichstellung wird: https://www.spiegel.de/karriere/angela-merkel-kritisiert-unternehmen-fuer-frauenquote-verweigerungshaltung-a-1267834.html

Dikatur der Politiker. Und es fällt massiv auf. Hier haben wir eine spezielles Recht für spezielle Frauen in speziellen Unternehmen. Also ein Spezialspezial-“recht”. Und damit nicht mehr “gleiches Recht für Alle”

Das deutsche Grundgesetz Artikel2

Interessant, ich sehe nicht, daß so etwa aus welcher politischen Richtung auch immer unternommen wurde. Wie geschrieben betrachte ich es aus liberaler Sicht.. Ein zentrales Anliegen von Liberalen ist der Schutz des Einzelnen vor Übergriffen durch Staaten und deren Angestellten.  Grundsätzlich baut das Grundgesetz darauf auch auf. Wie man aber leider feststellen muß , mit viel zu vielen Ausnahmen und Ungenauigkeiten. Wir werden und das wohl im Laufe dieser Reihe anschauen können.

Glücklicherweise gibt es das Internet und man kann wohl auch alle Gesetze und Urteile auch online finden, d.h. die Basis für eine Diskussion ist wirklich sehr sehr breit. Ich benutze sehr oft die Links von: https://dejure.org

Damit können wir in medias res gehen. Was steht im Art 2 GG?

Art. 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Insgesamt eher einer der besser verständlichen Artikel aber auch mit Scheunentoren als Ausweg.  Fangen wir mit Abs 1 an. Und dort gibt es gleich wieder mehrere Probleme: Rechte anderer. Nun wir wissen derzeit nicht mal was unsere Rechte sind und damit kennen wir auch nicht die der Anderen, der Begriff “verfassungsmäßig Ordnung” ist an Unbestimmtheit kaum zu übertreffen. Da steht dann was von Sittengesetz.  Es gibt explizit kein Sittengesetz, es liegt also außerhalb der Gesetzgebung: https://de.wikipedia.org/wiki/Sittengesetz. Es sind informelle Dinge die in einem Land gelten.

Wir wissen also immer noch nicht was unsere Rechte sind, wir wissen nicht was die verfassungsmäßige Ordnung ausmacht und die Sittengesetze sind nirgendwo festgehalten.

Nun betrachten wir das GG aus historischer Sicht, kann man feststellen, es was in allererste Linie für Deutsche gedacht und zu der Zeit gab es keine nennenswerten Anteile von Ausländern die z.B. einer anderen Religion als den christlichen angehörten. Aus der Präambel wird da klar:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Kurz: Das Grundgesetz basiert auf christlichen Werten und damit haben wir trotzdem ein Riesenscheunentor für Diskrepanzen. Aber auch andere Dinge könnten damit übereinstimmen.

Nehmen wir einfach Waffenbesitz. Nach Art 2 kann jeder Deutsche eine Waffe haben und bei sich führen. Es greift in keine Rechte von irgendjemand anders ein, auch verfassungsmäßig spricht bisher gar nicht dagegen. Das das Sittengesetz nicht existiert, ist es auch völlig in Ordnung nackt durch die Straßen zu laufen. Es verstößt immerhin gegen kein Recht eines Anderen z.B. selber Kleidung zu tragen. Es ist aber auch völlig in Ordnung wenn sich Frauen dann komplett verschleiern. Der Burka irgendeiner Frau verstößt nicht gegen meine eigenen Rechte.
Siehe auch: http://www.rechtslexikon.net/d/sittengesetz/sittengesetz.htm

Was auch in Ordnung wäre. Schächtung auf offener Straße. auch hier werden keine Rechte beschnitten und wenn es so Sitte in anderen Ländern ist, dann würde auch gegen “das” Sittengesetz nicht verstoßen.

Sehr viele Möglichkeiten und sehr viel erlaubtes steckt, darin, wir wissen aber auch so frei war das nie gemeint. Das Sittengesetz anno 1948 war sicher ein anderes als heute, wa man heute als Frau tragen kann wäre damals wohl ein Skandal gewesen…
Hier eine Auslegung (katholische) http://kathpedia.com/index.php?title=Nat%C3%BCrliches_Sittengesetz

Nun kommen wir das Erste Mal zu einem wirklichen Recht: “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit” . Man fragt sich warum das nicht in Artikel 1 erster Satz wurde. Das ist konkret. Sie haben das Recht zu leben und niemand hat Sie anzugreifen. Das ist das erste Mal, daß es wirklich um Rechte geht, beim zweiten Teil gibt es Beschränkungen: In diese Recht darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Das ist unglaublich problematisch.

Wir stellen und mal ganz dumm und denken uns ein Gesetz:
Alle 5 Jahre sind schwarz haarige Männer öffentlich zu verprügeln. (Klar es verstößt gegen andere Gesetze) aber ein Gesetz was die Menschen verpflichtet für eine Armee in den Krieg zu ziehen würde tut es nicht !

“Die Freiheit einer Person ist unverletzlich”, auch recht konkret nur beliebig einschränkbar. Siehe Wehrdienst, siehe Gefängnis für Besitz von Drogen etc etc.

Kurz wir haben hier das erste Mal Rechte festgehalten, die dann aber gleich wieder massiv eingeschränkt werden. Das ist zwar immer noch besser als Art 1 wo man überhaupt nicht weiß worum es geht, die Klippen diese Rechte zu umschiffen sind einfach und wenig aufwendig.

Insgesamt könnte man vielleicht die Schulnote 3 vergeben.