Archiv der Kategorie: Recht

„Vorratsdatenspeicherung“

Eigentlich klar: https://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Generalanwalt-Nationale-Gesetze-zur-Vorratsdatenspeicherung-rechtswidrig-4638596.html

Aber macht doch nichts, irgendetwas wird schon gehen. Erst mal machen, wer will später schon nachvollziehen ob Urteile auch vollstreckt werden? Haben Sie von den Kontrollen von Firmen gehört, nachdem die Vorratsdatenspeicherung verboten wurde?

Sie können gerne glauben, daß sich unsere Behörden und Staatsangestellten an Gesetze halten. Glaube ist schließlich auch in D noch nicht verboten.

So entlarvend

Zitat von hier:
https://www.msl24.de/politik/einschussloecher-in-bueroscheibe-spd-politikers-diaby-zr-13442843.html

So entlarvend:
„“Ich mache mir natürlich Sorgen, dass es Menschen gibt, die mit Gewalt gegen Politiker vorgehen, das verurteile ich aufs Schärfste“, sagte der im Senegal geborene, schwarze Diaby der Deutschen Presse-Agentur. In den vergangenen Wochen hatte es wiederholt Angriffe und Gewaltandrohungen von Rechtsextremisten gegen Politiker gegeben.“

Rechtsextremisten – na klar …

Ich schreib das Zitat mal für mich passend um:
„Ich mache mir natürlich Sorgen, dass es Politiker gibt, die mit Gewalt gegen Menschen vorgehen, das verurteile ich aufs Schärfste“.

Sie können ja gerne überlegen was insgesamt verurteilungswürdiger ist.

Wir lernen Poliitker sind ganz besondere Menschen und gegen die zu sein odr gar diesen mit Gewalt drohen, das geht gar nicht, Muß wohl irgendetwas mit Privilegien oder gleich und gleich zu tun haben.

Sag‘ beim Abschied leise Servus

Jeder der mein Blog liest, weiß, daß ich von  dem Spruch (Früher war alles besser“  nicht viel halte. Es gibt allerdings einen Bereich wo ich dem vorbehaltlos zustimme. Und zwar was die Freiheit angeht. Es wird seit den 60 – 70 er Jahren des letzten Jahrtausends unfreier. Die Übergriffe auf die Bürger hat es davor nicht gegeben, man war von dem 3. Reich noch sehr gewarnt. Die Warnung versandet.

Meine Eltern sagen mir früher noch: Wenn Du Dich verlaufen hast oder nicht mehr weiter weißt, geh‘ zur Polizei. Polizei waren Respektspersonen, daß würde ich heute meinen Kindern wohl nicht mehr sagen. Die Polizei, hat bewiesen, daß Sie sich nicht mal um die eigenen Gesetze und Aufträge schert. Sie kultivieren die Gängerlung der eigenen Bürger, wo’s ungemütlich wird, da wird weggeschaut. Ich verweise hier auf immer noch bestehende Gesetze wie z.B. Art 16 a im GG.  Bei den Machenschaften in den Bürgermeisterämtern etc, schauen Sie wohl auch lieber weg. Unsere Justiz ist nicht mehr vertrauenswürdig, wenn nur in einem speziellen Fall dt. Bürger vs dt Bürger. Sobald da ein Ausländer dazu kommt, oder Linke oder so ist es mit dem vertrauenswürdig vorbei

Die Einzigen denen ich heute noch Respekt zolle sind, Feuerwehr und Notärzte, um die Polizei kann man nur noch empfehlen einen großen Bogen zu machen. Ich finde es traurig und beschämend, das so schreiben zu müssen. Die Polizei sollte für Recht sein und speziell den Schwächeren vor dem Stärkeren schützen, genau wie die Justiz. Das passiert nicht mehr und man kann dazu eben nur leide „Tschö“ sagen.

Man wird sich immer mehr selber helfen müssen und dabei eben den Kontakt mit den staatlichen Organen meiden. Woran erinnert Sie das?

Neujahrswünsche

Noch ist was anderes wünschen als unsere Exekutive etc erlaubt. Ich wünsche mir für 2020 einen massiven liberalen Aufschwung. Die Chancen dafür sind eher gering, aber wer weiß. Ich wünsche den Liberalen die Fähigkeit zu erkennen, was Sie derzeit relativ einfach tun können und daher auch sollten. Weiterhin wünsche ich den Etatisten ein richtig mieses Jahr. Am Besten wäre es diese verlören ihre hoch dotierten Posten beim ÖR, den Parteien und der Bürokratie. Ich wünsche den unter Überwachungswahn leidenden, in dem Sinne wir müssen viel mehr überwachen, das genau diese Überwachung Ihr politisches Ende bedeutet. Ich wünsche den Grünen alles Schlecht und exklusive Stromausfälle. Den meisten Deutschen täte es mal sehr gut ein paar Tage ohne Strom auszukommen. Vorzugsweise in „sozialdemokratischen“ (Euphemismus!) Ländern. Also speziell Berlin, NRW, Hamburg, Sachen, ja auch BW.

Ich wünsche Ihnen ein paar Tage kaltes Essen, keine warme Dusche und kalte Zimmer. Anders wird es wohl mir der Vernunft wird. Dem ÖR gönne ich das die Zwangsabgabe dafür dieses Jahr fällt. Frau Merkel wünsche ich ein paar Jahre Arbeit unter verschärften Bedingungen, vorzugsweise richtig kalt. Den Klimahysterikern kann man nur wünschen, möge es für Sie so schlimm kommen wie Sie es ausmalen. Den anderen, daß Sie daran denken, daß es Technik und Wissenschaft war die so lebensverbessernd wirkte.

Ich wünsche den E-Auto Fanatikern in 2020 ihr Waterloo, der Wind, PVS etc Branche wünsche ich keine einzige Subvention mehr. Den BGE- lern wünsch ich eine möglichst harte und undankbare Aufgabe, auf keinen Falle eine Lukrative. Den Politikern im Großen und Ganzen die Hölle an der sie seit Jahren arbeiten.

Den fleissigen, bescheidenen wünsche ich ein überaus erfolgreiches wirtschaftliches Jahr, den Gendereisten das Schicksal der McCartihisten und auch nichts Gutes. Meine guten Wünsche beschränken sich auf den Produktiven und meine schlechten Wünsche mögen die Unproduktiven treffen. Mögen speziell auch die Produktiven anfangen, für ihr Gehalt und Vermögen zu streiten.

Tja so sind meine Wünsche sehr einseitig positiv für gute Menschen und einseitig negativ für Gutmenschen.

Fazit 2019

Leider kann ich den Liberalen nichts Besseres mitteilen, als in den letzten 10 Jahren. Der Liberalismus wird von allen Seiten bedrängt, egal wie groß die Erfolge einer liberaleren Politik sich auch zeigen. Eigentum und bestmöglicher Schutz sind der Garant für Frieden und Wohlstand. Dieser wird gerade in den entwickelten Ländern wie D etc gerade durch die Interventionisten vernichtet. Es gibt immer mehr die enteignen wollen, sei es XR oder FFF. Der Interventionsmus und der Überwachungsstaat werden immer weiter ausgebaut. Das dazu die Rechtssicherheit abnimmt, kann jeder merken. Heute ist man „rechts“ wenn man auf Art 16 a GG verweist. Es ist ein Armutszeugnis für die Justiz hier nicht gegen vorgegangen zu sein. Der Niedergang der SPD täuscht, da es zu noch eigentumsfeindlicheren Grünen geht und man sieht ja die Bestrebungen die SPD wieder zu einer sozialistischen Partei zu machen. Es wird tatsächlich ein Zusammenschluss von SPD und Linken erwogen, Einer Partei die für 40 Jahre Verbrechen zu verantworten hat. Weiterhin sieht man eine zunehmende Entkoppelung von Entscheidungen und Verantwortungen dafür. Stichworte:
BER, Stuttgart 21, Elbphilharmonie, gesperrte Autobahnen wegen maroder Infrastruktur, Grundrente, Mindestlohn etc etc.

Noch können Sie sich anders entscheiden, ich kann Ihnen nur für das neue Jahr nahe legen: Tun Sie es!

Habe mir heute einen kleinen Scherz erlaubt,

wenn auch mit durchaus ernst gemeintem Zusammenhang.

An die FB-ler gingen „modifizierte Weihnachtsgrüssse“ hinaus. Natürlich mit Absicht!
Der Punkt ist: Wenn ich jemanden alles Gute wünsche, dann gehe ich davon aus, daß dieser mir nicht im Gegenzug die Hölle an den Hals wünscht.
Nun und genau daran hakt es zunehmend. Man lese bitte alle meine Einträge über die UNO oder das GG:
https://www.q-software-solutions.de/blog/?s=Grundgesetz

https://www.q-software-solutions.de/blog/?s=UNO

Daraus kann ich für mich nur schließen, die Politiker wollen mich entweder unterdrücken oder bis zum geht nicht mehr vereimern. Läuft aber im Endeffekt auf die Elimination von Bürgen hinaus. Warum sollte ich diesen alles Gute wünschen?

Egal in welcher Verpackung, ich lehne Diktatur ab. Ich bin völlig einseitig auf Baader Seite:

„Das einzig wahre Menschenrecht ist das Recht, in Ruhe gelassen zu werden – von jedem, den man nicht eingeladen hat oder den man nicht willkommen heißt.“ — Roland Baader

Ich erwarte nicht, daß der Staat mich entmündigt, ich erwarte nicht, daß der Staat mich als Sklave behandelt, ich erwarte vom Staat Schutz des Eigentums von jedem der hier lebt. Ich kann auch auf die Aussagen von Erhrard vermeiden. Ich will Menschen, die sich um sich selbst kümmern, und dann die Freiheit haben auch anderen zu helfen. Ich will nicht auf die „Güte“ eines Staatsangestellten angewiesen sein.

Da der Weg seit mehr als 70 Jahren in die Knechtschaft führt, lehne ich diesen Weg für mich ab. Denjenigen die sich dorthin wünschen, kann ich nur wünschen möge es Sie mit voller Härte treffen.

Und somit kann man die Modifikationen wohl so umschreiben (pun intended zu Weihnachten)
Friede, Glück und Wohlstand für die Menschen meines Wohlgefallens (oder dem Wohlgefallen eines Liberalen)
Alles Schlechte für Diktatorn, Etatisten, und Versklavern (wie z.B. unseren Politkern, der EU, und zu weiten Teilen auch der UNO)

Das sind die Art von Modifikationen die ich meine.

 

Darum bin ich

mit so vielen Politkern und den meisten dt. Wählern „durch“
Man muß sich das mal „ganz“ genau vorstellen:
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-12/kommunen-olaf-scholz-verschuldung-schuldenhilfe-gemeinden

Also das gibt es Städte in denen haben die Politiker Schulden noch und nöcher gemacht (ich kenne ein ganz prominentes Beispiel, weil ich von da her komme Hagen in Westfalen).
Es ist gerade in Hagen kein Zufall, daß dort die SPD fast durchgehend regierte und ich wette auch von den 2500 Kommunen um die es geht ist die Mehrheit lange SPD regiert gewesen.

Dann kamen irgendwann die Rückzahlungstermine und upsala, man hatte immer nicht genügend Einanhmen um die zu bezahlen, also „erfand“ man Schattenhaushalte oder nahme einige Banken als Kreditgerber (in denen man „zufälligerweise“ auch ein Mitspracherecht hatte)

Nun hat auch das nicht funktioniert, teilweise aus eigener Schuld, teilweise aus Schuld des Bundes (Stichwort „Flüchtlinge“)

Nun wir es zutiefst asozial. Diese Schulen beträfen eigentlich nur die Bewohner der jeweiligen Städe, und nu kommt Herr Scholz („zufälligerweise“ auch SPD-ler) dahe und verteilt diese Schulden auf alle Bürger.

Nun das nennt man dann wohl Verantwortungslosigkeit zur perfiden Perfektion zu treiben.

Ich bin mit den meisten Deutschen fertig. Sie wählen diese miesen ….. – nicht ich!

Das Einzige was ich möchte ist von der Politik in Ruhe gelassen zu werden. Ich will keine neuen Gesetze, ich will keine neuen Steuern, ich will weniger Steuern, weniger Abgaben, weniger Poltik in jedem leben ich möchte endlich mal von diesen Verbrechern nicht belästigt werden.

Gewaltenteilung

Ob der Begriff Gewaltenteilung noch für irgendwen außer Liberale eine Bedeutung hat?

https://www.zerohedge.com/political/its-official-more-americans-now-oppose-impeachment-support-it

Es ist sch… egal ob eine Mehrheit dafür oder dagegen ist. Wenn es Anhaltspunkte für Gesetzesverstösse geht, dann sollte die Justiz tätig werden. Ich weiß, dieses Konzept ist unsere Justiz fremd.

Zu wenig Rechte aka Nazis?

Kein Problem für unseren Verfassungsschutz nach Maaßen:

Erinnern Sie sich an die Phantomtoten?
https://www.q-software-solutions.de/…/ihre-phantomtotwahr…/…

Klappt auch bei „rechten Extremisten“
https://www.zeit.de/…/afd-rechtsextremismus-verfassungsschu…

Fällt eigentlich nur mir auf, wie der „Verfassungsschutz“ nach
Maaßen auf „Linie“ getrimmt wurde?

Denken Sie mal an die Ausschreitungen, die Herr Maaßen damals nicht kannte und jetzt das?

Ich rate aus einem Grund von der AfD ab, es ist keine liberale Partei. Sie ist etwa so sozialdemokratisch wie vielleicht die CDU so in den 80 – 90 er Jahren des Letzten Jahrtausends. Da man sieht was daraus wurde, kann man es nicht als Empfehlung für die AfD auffassen – finde ich.

Wunschdenken

Wissen Sie wie unsere Politiker, Exekutive und Judikative unseren Staat manchmal nenenn? Rechtsstaat.

Eigentlich meinen Sie Gesetzesstaat und eigentlich meinen sie eingeschränker Gesetzesstaat. Denn man lernte mit der Zeit kenne, daß gewisse Gesetze gar nicht gelten. Und manche Gesetze widersprüchlich zu Anderen sind.

Der Unterschied ist gar nicht so fein.

Korruptionsgipfel in Madrid

Keine Ahnung ob sich das bei meinen Lesern herumgesprochen hat, in Madrid gibt es einen „Gipfel“, den richtigen Namen erfuhr ich, als ich mir mal die Einladung ansah
„Herzlich willkommen zum Korruptionsgipfel“ da hat dann wohl irgendein Spaßvogel das mit dem K vor dem -gipfel mit Klima ersteht.

Man muß aber nur weiterlesen und weiß, das erste Wort stimmt schon. Wir können ja auch den Gegenbeweis führen:. Nehmen wir an es wäre ein Klimagipfel.

Das kann aus mehreren Gründe nicht sein. Erst einmal ist der „große Feind“ ja CO2. Nun Madrid liegt (noch) in einem erste Welt – Staat und soweit mir bekannt tagen die Leute dort mit Computer, Strom, beheizten Räumen. Ich weiß das die Meisten mit Flugzeug angereist sind, dann wohl in ein Taxi gestiegen, ich habe gerüchteweise gehört einige seien sogar mit dem Bus gefahren. Einige sollen den Zug benutzt haben, bekannt, daß jemand das Fahrrad genommen hätte oder gar zu Fuß den Weg auf sich genommen hatte, wäre mir nicht bekannt.

Ok, diese Leute schlafen in Hotels, der Preis dafür dürfte bei ca 100 € / Nacht anfangen. Diese Hotels werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Gas oder Öl beheizt, der Strom kommt aus der Steckdose aber in Spanien nehmen die „Erneuerbaren“ nur ca https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/europa/75140/themengrafik-energiemix-nach-staaten, (14,5 % erneuerbare) Also sind über 60 % aus fossilen Brennstoffen.

Kurz die Anreise war
– CO2 aufwendig
– die Unterbringung ist sehr CO2 aufwendig
– die Konferenz insgesamt ist sehr CO2 aufwendig.

Somit sieht man das mit dem Klima kann so nicht gemeint sein. Denn unsere Obertanen würden doch nie etwas machen, was Sie uns nicht auch zugeständen – nicht wahr?

Da wir nun geklärt haben es muß sich um einen Korruptionsgipfel handeln, wage ich mich an Vorhersagen.

1) Die entwickelten Ländern werden durch die korrupten Chefs und Vertreter der Entwicklungsländer, erpresst (sorry „erinnert“ werden) und es werden daher Milliarden in diese Länder fließen
2) Die Elite wird sich vorbehalten, selber beliebig weitere Konferenzen veranstalten zu können. Bezahlen dafür sollen die dummen Steuerzahler, kurz die Abgaben für die Nicht-Elite werden steigen
3) Die „Einnahmen“ aus der Besteuerung der Luft, werden die Korrupten wieder in Ihre Tasche leiten, diie Schergen werden dabei nicht schlecht bei wegkommen
4) Es wird mehr Institute die die DUH, Greenp…geben, mit staatlicher Finanzierung um die Propaganda der Korrupten zu verbreiten

5 – ad infinittum.

Endeffekt: Mehr Wohlstand und Macht für die Korrupten, weniger Wohlstand und mehr Gewalt für die Normale Bevölkerung.

Recht/Gerechtigkeit/Gesetze

Fundsache:
§ 183 (StGB)
Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

GG Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ich sehe da nur Mann stehen, somit ist Art 3 GG wohl nicht so wirklich ernst gemeint !

Herzlich willkommen im vierten Reich

Ich wollte nie dabei sein, aber ich war/bin dabei! Seit gestern weiß ich, wie Diktaturen entstehen und was dabei passiert. Die neuen Diktatoren feiern sich, den meisten Deutschen ist es gar nicht bewußt, daß es nun in das 4. oder 5. Reich geht (je nachdem wie man das SED-Reich mitzählt). Eine Minderheit der Deutschen feiert die neue Diktatur, denn Sie wollten immer schon Handlanger des Todes sein. Klar, sie behaupten, es ginge um das Leben, wer aber weiß, was Diktaturen bedeuten, der weiß, der letzte Schritt ist der verfrühte Schritt ins Grab. Es werden Menschen durch diese Diktatur sterben oder aber beim Kampf gegen diese Diktatur.

Die neuen Diktatoren nennen sich „Klimaretter“ und sind nichts als Klimafaschisten. Sie nehmen den Schaden, für Alle, in Deutschland billigend in Kauf und freuen sich auf das kommende Elend. Sie nennen es „Kampf gegen das Klima“, jeder normal-denkende weiß, es geht ganz bestimmt nicht um das Klima, sondern um eine immer kleiner werdende Clique, die von allen Anderen ausgehalten werden muß und die erwarten, daß man den Boden vor Ihren Füßen küsst.

Nicht meine Politiker und meine Politik. Da wir noch nicht beim Verbot von Wahlen sind, erwarte ich von jedem, dem Freiheit auch nur ein bisschen bedeutet, gegen diese neuen Diktatoren zu wählen und dagegen zu entscheiden, wo es auch nur geht.

Diese Diktatur hat keinerlei Aussicht, auch nur eines ihrer Ziele zu erreichen. Das wäre zwar gut, nur wird es auf dem Weg zur Niederlage über Tausende, Zehntausende oder viel mehr Tote gehen. Es ist auch gewiss: Deutschland wird verarmen, denn diese Diktatur ist wieder mal eine sozialistische. Planwirtschaft hat nie funktioniert, funktioniert nicht und wird es auch nie.

Ich sehe schon die Diktatoren lachen. Sie werden sich auf Kosten Aller bereichern und weil sie die „Besten“ sind, gilt alles, was für Normale gilt, für Sie nicht. Sie werden weiter in den dicksten gepanzerten diesel- oder benzinbetriebenen Fahrzeugen durch die Welt fahren, Sie werden zu den Klimagipfeln fliegen und Sie werden dafür sorgen, daß alle Anderen für Benzin sehr viel mehr bezahlen werden. Sie werden für Alle, außer sich selbst, das Leben schwerer machen. Je nachdem, wie weit Sie dabei gehen, wird es Leute geben, die sich mit Gewalt wehren werden. Das sind die „zukünftigen Terroristen“

Das Schlimmste daran, die Diktatur fängt mit Pomp und Musik und – leider – auch mit Applaus an.

Da die meisten Deutschen es so wollten, sollen Sie gerne an dieser neuen Diktatur verzweifeln und meinetwegen auch gerne unter den ersten Opfern sein. Ich weiß, diejenigen, die es betreffen sollte, werden in den Bunkern sitzen und sich von Handlangern und Speichelleckern bedienen lassen. Ganz vorn, darauf, wette ich, werden die Journalisten der ach-so-freien-und-unabhängigen Presse sein.

Persönlich habe ich versucht, dagegen anzuschreiben und mich einer Partei angeschlossen, die das alles nicht will. Wenn Sie es auch nicht wollen, dann sollten, ja müssen Sie es genauso, halten.

Was Sie auch erleben: Das erste Mal in der Menschheitsgeschichte müssen Sie für Atemluft bezahlen! Dass dabei D Vorreiter ist, ist für mich – leider – sehr bezeichnend.

Wenn das nicht Diktatur und Anmaßung ist, dann weiß ich nicht, was sonst.

Vorschlag für die Anhänger der Mietpreisbremsen

Nun dann bin ich für Selbstverpflichtung. Jeder der für Mietdeckel ist, muß in diesem Bereich bauen, speziell wenn man da auch selber wohnt. Kurz alle Berliner, die für den Mietdeckel waren und den für richtig halten, dürfen nur und ausschließlich in Berlin neue Wohnungen bauen. Diesen Leuten kann man auch zumuten, Wohnungen in anderen Gegenden zu verkaufen, um das freigewordene Geld in den Wohnungsbau der eigenen Stadt zu stecken

Wenn das konsequent so gemacht würde, wären diese Idioten keine öffentliche Gefahr mehr !

Wenn ein Bundesverfassungsgericht neues Recht setzt

dann weiß man, man lebt im besten aller Deutschlands – dem kommenden 4. Reich.

Betrachten wir mal was das Bundesverfassungsgericht gestern so tat:
https://www.wz.de/politik/inland/bundesverfassungsgericht-kippt-harte-hartz-iv-sanktionen_aid-46956381

Betrachten wir dazu unser GG, unter anderem haben wir:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Man siehe auch hier im Blog: https://www.q-software-solutions.de/blog/2019/07/das-deutsche-grundgesetz-artikel-20/?highlight=Artikel%2020

Dazu noch: https://www.q-software-solutions.de/blog/2019/07/das-deutsche-grundgesetz-artikel-14/

Speziell noch mal hervorheben möchte ich den Art 20 Abs 4.

Nun gestern hat das GG – neues Recht gesetzt – und dabei mehrfach gegen das GG verstoßen:

Es wurde eine demokratische Entscheidung ausgehebelt, daß sich ein Harz IV Empfänger um Schadensminimierung bemühen sollte. Kurz mit dem Urteil wurde dem BGE der Weg geebnet. Man darf als demokratischer Staat also nicht mehr erwarten, daß an Transferzahlungen Bedingungen geknüpft werden konnten. Kurz jeder ist angehalten irgendwen anders zu unterhalten. Damit wurde sozial ausgehebelt denn jemand der sich von andern aushalten lässt und das mit Gewalt als Drohung, ist asozial. Demokratisch wurde entschieden, daß es für Hilfe einer eigenen Anstrengung bedarf und wenn man die nicht leisten will, muß man mit Konsequenzen rechnen. Das wurde mit dem Urteil in die Tonne getreten und damit neues Recht gesetzt. Das ist aber niemals die Aufgabe der Rechtsprechung.

Weiterhin wurde der Eigentumsschutz durch Art 14 weiter eingeschränkt. Die Transferzahlungen können NUR von Produktiven können und diese müssen ob Sie nun wollen oder nicht andere alimentieren, faktisch ist es eine Enteignung. Das es dafür keinerlei Ausgleich gibt ist es asozial. Dieses Recht wurde ohne jede Mitsprache des Parlaments gesetzt, es gibt darüber keine demokratische Entscheidung. Das kann man durchaus auch positiv sehen, da es aber auf Entscheidung der Zahlenden her ausläuft widerspricht es nun mal dem Art 14 Abs 1 und es ist eben auch undemokratisch. Somit wurde Art 20 eklatant verletzt!

Das BverfG hat also das GG was es verteidigen sollte, gebrochen, Versuchen Sie mal dagegen vorzugehen – viel Glück. Und wer’s versucht und dabei scheitert und es dann auf gewaltsame Weise angeht, der kann gerne versuchen sich auf Art 20 Abs 4 zu beziehen. Garantiert wird ihm/ihr das nicht helfen.

Zum vorletzten Eintrag, Frage an die uns Regierenden

Vor kurzem habe ich ha hier meine generelle Abrechnung mit den aktuellen Politikern vorgestellt. Nun möchte ich nur noch ein i-Tüpfelchen drauf setzen.

Grundsätzlich mal: Ein Mord ist ein Verbrechen, egal von wem und egal aus welchem Grund, Ich hoffe man kann mir wenigstens so weit folgen. Was und wer der Mörder ist, ist irrelevant. Er ist ein Verbrecher. Nun bei den dt. Politikern gibt es da einen sehr relevanten Unterschied. War es ein Deutscher, dann müssen alle Deutschen besser „erzogen“ werden. Und ja auch wenn diesmal kein Jude ermordet wurde sondern nur – wahrscheinlich christliche Mitbürger – hat man nur auf die ursprüngliche Absicht zu schauen, bei der der Attentäter total versagt hat. Er ist nämlich nicht in die Synagoge gekommen und hat es nicht geschafft einen Juden zu ermorden. Nun also nur sein ursprüngliche Absicht zählt – Juden ermorden. Und daher muß man in D den Kampf gegen Antisemitismus verstärken.

Warum Ihr Politiker nicht Antichristen? Warum brauchen wir keinen Kampf gegen Mörder von Christen? Weil wir die Mehrheit sind und daher leichter entbehrlich? Haben die Opfer des Irren, weil Sie Christen sind kein Schutzrecht durch den Staat? Darf man Christen ohne großen Aufwand umbringen aber Moslems, Buddhisten, Juden, Hinduisten etc etc nicht?

Warum macht bei der Behandlung von Mördern deren Absichten und deren Ziele einen Unterschied?

Warum erstreckt sich der Schutz offenbar nicht auf die Christen in diesem und anderen Ländern? Warum gibt es keine Umerziehung von Christenhassern warum darf es nur keinen Haß gegen Juden oder Moslems geben.

Hätten Sie bitte mal eine List wie schlimm en Mord ist. Aufgrund a) der Herkunft des Täters und b) aufgrund der Herfkunft des Opfers und c) aufgrund des Glauben dem der Täger und d) aufgrund des Glaubens des Opfers?

Sie können uns ja eine Matrix geben, mit geplanten Aktionen. Ene Stelle wurde ja schon besetze
Ein Träger mit dt. Hintergrund der eigentlich Juden ermorde wollte es aber „nur“ zu Christen schafften, begründet einen Umerziehung von allen Deutsch gegen Antisemitismus.

Nun den Tag vorher als ein Syrer also wohl Mosle einen LWK klaute und damit über Autos bügelte für den bleibt die Aktion nur, wenn gefasst vor Gericht stellen.

Ich bitte also um eine x X y Matrix mit den opportunen Reaktoren, die sie sich – die Politiker und Bürokraten – zurecht-erfunden haben. Ach ja lustig wird es wenn Sie dazu auch noch die passenden Paragraphen auflisteten.

Mich interessierte dabei grundsätzlich wie Sie da um den Art 3 GG herum eiern.

Empörung !

Kalter Krieg im Europäischen Parlament: Vergangene Woche wurde dort eine Resolution beschlossen, die die Sowjetunion mit Nazi-Deutschland gleichsetzt. Dafür gestimmt haben übrigens auch Ska Keller, Sven Giegold, Nico Semsrott und Martin Sonnenborn. …

https://www.jungewelt.de/artikel/363605.antikommunismus-vereint-gegen-links.html

Was genau ist dann an Nationalsozialisten nicht sozialistisch?

Das schrieben Sie doch ganz klar auch in Ihr Programm:
http://www.documentarchiv.de/wr/1920/nsdap-programm.html

Oh wie sarkastisch passend (von dort Art 153)
Artikel 153. Das Eigentum wird von der Verfassung gewährleistet. Sein Inhalt und seine Schranken ergeben sich aus den Gesetzen.

Eine Enteignung kann nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen werden. Sie erfolgt gegen angemessene Entschädigung soweit nicht ein Reichsgesetz etwas anderes bestimmt. Wegen der Höhe der Entschädigung ist im Streitfalle der Rechtsweg bei den ordentlichen Gerichten offen zu halten, soweit Reichsgesetze nichts anderes bestimmen. Enteignung durch das Reich gegenüber Ländern, Gemeinden und gemeinnützigen Verbänden kann nur gegen Entschädigung erfolgen.

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich Dienst sein für das Gemeine Beste.

Dazu unsere GG von heute:
Art. 14

(1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

„perfekt“ so viel zur Grundlage unsere Gesetze und „Rechts“. Fast bis auf’s Wort genau hatten des die Nazis schon „geregelt“

Sie waren nur etwas schlauer was Enteignung angeht, die haben das nominale Eigentum nicht angefasst sondern genau wie unsere Politiker heute „nur“ mit Gesetzen real den Eigentümern weg genommen.

Was auch interessant ist wie viel Nazitum noch in den dt. Gesetzen steck.

Und was nun dazu kommen soll, hätte die Nazis gefreut und ich wette die hatten so was Ähnliches schon. Wir sollen ja bald nicht mehr die europäische Flagge „verunglimpfen“ dürfen.

Bedienen Sie sich mal an den alten Gesetzen:
http://www.verfassungen.de/de33-45/index.htm

Und vergleichen Sie mit denen von heute…. Wohl bekommt’s

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 29

von hier:

https://dejure.org/gesetze/GG/29.html

1) 1Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. 2Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.

(2) 1Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. 2Die betroffenen Länder sind zu hören.

(3) 1Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). 2Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. 3Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. 4Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.

(4) Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, daß für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet.

(5) 1Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. 2Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen. 3Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird. 4Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch Volksentscheid nicht mehr bedarf.

(6) 1Mehrheit im Volksentscheid und in der Volksbefragung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt. 2Im übrigen wird das Nähere über Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung durch ein Bundesgesetz geregelt; dieses kann auch vorsehen, daß Volksbegehren innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden können.

(7) 1Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wenn das Gebiet, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr als 50 000 Einwohner hat. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bedarf. 3Es muß die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kreise vorsehen.

(8) 1Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte Gebiet oder für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis 7 durch Staatsvertrag regeln. 2Die betroffenen Gemeinden und Kreise sind zu hören. 3Der Staatsvertrag bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten Land. 4Betrifft der Staatsvertrag Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in diesen Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet keine Anwendung. 5Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt; das Nähere regelt ein Bundesgesetz. 6Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages.

Insgesamt einer der besten Artikel im GG. Hier wird zumindest mal geregelt wie sich die Länder organisieren und umorgansieren können. Es sollte aber jedem auffallen, daß ein völlig fehlt.

Ich lasse das mal offen  stehen und hoffe auf etwaige Leser, die dieses Lücke auch sehen.

Note: 3 (warum meinen Sie)

Über diese EU

Ich habe Herrn Friedrich, schon harsch kritisiert. Im Großen und Ganzen hat er und sein Kollege aber ganz gute Analysen (nur die Rezepte zur Lösung sind leider oft zu fehlerhaft)
So auch hier:
https://www.freiewelt.net/blog/das-ende-der-demokratie-der-eu-wurden-wir-waehler-betrogen-10078454/

Ich bin inzwischen ein Gegner der EU. Jedenfalls in dieser Form. Ich muß jeden auffordern es so wie ich zu sehen.

Im Grunde ist das bei mir erst nach 2008 so richtig gekippt diese Änderung wurde aber – leider – immer wieder bestätigt.

Die EU ist undemokratisch, die Gewaltenteilung der EU ist ein schlechter Witz. Die automatische Übernahme von EU-Gesetzen ist ein Zumutung, die Regelungswut der EU hat nichts mehr mit Recht zu tun. Die EU-Granden beugen und ignorieren die selbst gegebenen Gesetzen nach belieben
ESM, ESFS, und wie diese E’s alle heißen

Wurden wir betrogen – ja mit einigen Dingen schon aber das ist ja nicht mal das zentrale Problem. Wer wurde in de EU wirklich gefragt ob er dafür sei? Wir in D jedenfalls nicht. Wer wurde gefragt ob er für den EUR sei? Wir in D jedenfalls nicht. Wurden Sie gefragt als die Rettungspakete in Kraft traten? Wurden Sie gefragt als die Milliarden nach Irland, Portugal, Griechenland gingen? Wurden Sie über eine Subvention befragt?

der EUGh bemängelt mangelnde Gewaltenteilung in D aber die fehlende Gewaltenteilung in der EU?

Wir sollten diese EU abschaffen und durch einen vernünftigen EWG Raum ersetzen und dann kann meinetwegen jedes Land nach seiner Fasson glücklich oder unglücklich werden….

BTW: Ich war sogar mal der Meinung der EUR ist besser als die DM. Warum? Weil Währungsstabilität beim EUR oberste Priorität hat. Kein Ankurbeln von Konjunktur, Arbeitsplätzen etc. Konnte man wissen, daß 2 % Entwertung Stabilität bedeutet? Ich damals nicht, wie habe ich mit täuschen lassen. Nun da ich es weiß gilt „trick me once – shame on you, trick me twice – shame on me.

Soweit ich es beurteilen kann steht das zweite mal „leg mich rein“ noch aus … Ok gut, vielleicht ist es schon passiert, aber bei den Rettungspaketen für Länder war ich schon völlig dagegen… Nur eben haben die Wähler es abgenickt – ironischerweise sind es die gleichen Wähler die das den Abgeordneten vorwerfen….

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 28

Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/28.html

(1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. 2In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. 3Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. 4In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. 2Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.

Verhältnissmässig klar formuliert, wieder aber  die gleichen Einschränkung, Volk hat „Vertretun“ zu haben – das könnte man sich durchaus auch was anderes vorstellen.

Klar das für die eigenen Sachen Steuern erhoben werden  dürfen.  Warum das aber nicht die Richtung Gemeine – Bund geht, zeigt IMHO eine Tendenz zu Zentralismus, den man – finde ich – leider – auch beobachten kann

3 legt auch noch ziemlich fest, daß der Bund jederzeit auf die Gemeinden einwirken kann

Insgesamt vielleicht eine 4? Was schon eine gute Note für irgendeinen Artikel im GG ist.

Das deutsche Grundgesetz – Art 25

Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/25.html

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Nun, d.h. Sie bekommen die Gesetze nicht nur von Ihren Abgeordneten sondern den Entscheidungen der Exekutiven weltweit. Noch gibt es kein Weltparlament und es sollte inzwischen bekannt sein, daß das EU-Parlament keine Gesetze initiieren darf, sondern auf EU-Ebene nur die Kommission. D.h. sie müssen neben dem GG noch alle möglichen Gesetze von supranationalen Organisationen kennen als das für uns wären: UNO und EU. Wenn’s  noch mehr gibt, viel Glück beim herausfinden was so alles für Sie gilt.

Interessant auch die Frage was passsiert wenn ein Völkerrrecht dem Grundgesetz widerspricht? Was dann ? Nach dem Wortlaut bricht das auch das GG. Was nun wenn es darauf abzielt das GG außer Kraft zu setzen. Was ist dann mit Art 20 Abs 4?
Oder noch einfacher, wenn ein beliebiges Gesetz irgendwo seht, wo bleibt dann die Volksherrschaft. Denn offenbar muß dafür schon mal gar nicht das dt. Volk gefragt werden !

Es ist zwar einfach zu lesen und ist einfach formuliert. Man hat aber keine Idee über die Implikationen.

Also Klar verständlich ist es, interessanterweise auch ohne wenn und Aber (dafürfeine 1-2) und ja internationales Recht bricht damit oder kann damit jederzeit auch das GG brechen.  Wie soll man das zusammen mit dem Art 20 Abs 4 werten?

Implikationen: Unbekannt, können von super bis verheerend reichen. Da es die Rechtssicherheit ungemein schmälert (kennen Sie die allgemeinen Regeln des Völkerrechts?)  ist das in der Hinsicht eine glatte 6.

Das deutsche Grundgesetz – Art 23

Art 23

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

K: Nun dafür das in D eine Demokratie sein soll steckt da so gut wie kein Volk hin. Der  Bund kann also Hoheitsrechte übertragen die dumme Bevölkerung braucht dazu nicht gefragt werden.

(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
K: Wie großzügig der Bundestag und Bundesrat „dürfen“ beim EUGH klagen.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

K: So so Bundestag und Bundesrat sind zu informieren, es steht dort mal wieder nichts vom Volk.

 

(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
K: So so die Regierung gibt dem Parlament gehört, dort steht explizit nichts davon, daß der Bundestag letztendlich entscheidet.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
K: Gleicher Kommentar wie zu 3
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

K: Der Bund hat Priorität, soviel zu Subsidarität.

(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

K: Oh gucke mal bei Bildung gilt auf einmal Subsidarität.

(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

K: Wenn beide sich einige sind, wer braucht dann schon den  Souverrän fragen.

Die ohnehin schwachen Grundrechte werden hier noch weiter geschwächt und vor alem in HInblick auf Demokratie kann man es nur reinen Hohn nenenn. Man sieht sogar die verheerende Entwicklung der EU mit durchschimmern.

Note: Besser als 5 ist nicht drin.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 19

Art. 19

(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

K: Nun wir wir sehen können, werden Grundrechte kurz  erwähnt um schon im nächsten Halbsatz oer Absatz wieder eingeschränkt zu werden. Hier wird nochmal betont, daß man so gut wie jedes Grundrecht mit Gesetzen weiter einschränken kann/darf.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

K: Das man erst mal nicht weiß was der Wesensgehalt ist- erläutern Sie mir bitte verständlich was „Würde“ ist,  kann man auch nicht wissen wann derr Wesensgehalt angetastet würde. In Verbindung um Art 18 erkennt man ja auch, Leuten können die  Grundrechte „entzogen“ werden. Als ob es möglich wäre Recht einfach zu beenden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

K: Das heißt also Zeitungen etc dürfen schreiben was Sie wollen es sei denn – tja dieses es sei denn ist offen.

 

(4) 1Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. 2Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. 3Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

K: Sehr witzig, wenn unser Staat über griffig wird sollen Staatsangestellte da ahnden. Man erkennt die Absicht und ist verstimmt.

Auch hier bleibt wieder nur eine 5-6.

Unser Grundgesetz versagt eklatant beim Wichtigsten  überhaupt. Dem Schutz des Einzelne vor einem übergriffigen Staat. Was dabei herauskommt, kann man ja jederzeit „bewundern“,  Mit die höchste Abgabe und Steuerquote. zunehmende Verarmung weil einem weniger als die Hälfte vom selbst verdienten bleibt, eine ausufernde Bürokratie mit eklatanten Gesetzesverletzung der Staatsangestellten die auch von der Justiz nicht verfolgt werden. Kurz der Sinn einer Verfassung wurde fast vollständig verfehlt.

Das Grundgesetz taugt nichts, das ist das traurige aber ehrliche Fazit.

Denken Sie sich Ihren Teil

Von wegen Systempresse  oder Lückenpresse oder nicht:

Auf der Zeit findet man u.a.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-07/sachsen-wahlausschuss-polizeischutz-afd-landtagswahlen

Dazu wollte ich nur ein paar Einträge eines anderen Blogs posten:

Rückkehr der Blockparteien: SED-Ideen für Sachsen

Sachsens Demokratie wäre gerettet, wenn es denn eine wäre…

Keiner dieser Links wurde veröffentlicht

Dasselbe hierzu:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-07/sea-watch-carola-rackete-kritik-bundesregierung

Versucht habe ich folgenden Link:

https://www.nzz.ch/meinung/sea-watch-3-kapitaenin-rackete-steht-nicht-ueber-dem-gesetz-ld.1492805

Auch das ging nicht durch.

Wir haben in D eine ganz üble Alliianz aus Politikern und Journalisten. Die beiden stützen sich beide und argumentiernen nur noch auf einer Ebene wo es keinen wirklicn Widerspruch oder gar Kritik gibt.

Der Begriff System und Lückenpresse ist leider –  meines Erachtens – weitgehend zutreffend.

Wo es immer wieder mal zu Lücken kommt ist bei sogenannten Satire Sendungen, die korrekterweise die Wahrheit verbreiten:
Siehe:

https://www.youtube.com/watch?v=ab4TTtIKTrs

 

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 18

Kommen wir heute zu einem der ehrlichsten und auch gemeinsten Artikel:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Kurz die schon stark eingeschränkten Rechte werden durch ein Grundgesetzartikel komplett einschränkbar.  Weiterhin gibt es hier offensichtliche Lügen eine freiheitliche Grundordnung haben wir nicht, denn wie bekannt gibt es für jedes und Alles Gesetze. Wir haben auch keine Volksherrschaft was demokratisch wäre sondern alle Mitglieder in allen Landtagen sind Parteiangehörige, und auch die fraktionslosen sind nur durch Parteien dort hin gekommen.

Weiterhin kann das Volk maximal diese Leute bitten aktiv zu werden. Und weiterhin haben wir keine grundsätzlich unabhängige Justiz. Das Verfassungsgericht, schützt wo gut wie immer staatliche Angestellte vor dem Bürger, selten die Rechte des Bürgers vor dem Staat.

Und last but not least. Gesetze aus der EU, kommen von staatlichen Angestellten und können jederzeit auch Einschränkungen mit sich bringen ohne, daß demokratischer Kontrolle  zu unterliegen.

Für die Ehrlichkeit verdient dieser Art die 1

Wegen der expliziten Ausschaltung von Grundrechten die Note 6.

Das wir hier beliebig Rechte ausheben können, verschlechtert sich die Gesamtnote des GG gegen 6. Es gibt fast keinen Schutz für den Einzelnen der nicht sogar durch dieses Grundgesetz noch ausgehebelt und ausgesetzt werden kann.

 

Das deutsche Grundgesetz – Art 17

Art. 17

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Das ist wohl einer der ehrlichsten Artikel im ganzen GG und er führt die Lüge Demokratie = Herrschaft des  Volkes gründlichst vor.

Sie können also Bitten oder Beschwerden an die gewählten Vertreter los werden. Nun es steht dort genau nichts, daß die darauf eingehen müssen.

Von der Ehrlichkeit verdient dieser Art die 1
Aus liberaler Sicht ist es eine glatte 6 und man könnte es auch durch die freie Meinungsäußerung  abgedeckt sehen.

Es bleibt aus liberaler Sicht nur streichen oder so umformulieren das aus Bitten und Beschwerden direkt Aufträge an die Volksvertreter werden.

Das deutsche Grundgesetz – Art 16 a

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Das etwas länger die Kommentare von mir mitten drin (K:)

1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
K: Gut
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

K: Wie es dann zum Einmarsch durch Österreich kommen konnte, kann man hieraus nicht entnehmen. Diese Leute waren aus einem sicheren Drittland und teilweise waren Sie auch ohne Pässe.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
K: Im Grunde Selbstschutz. Wenn es ein Land ist in er wohl ähnliches gilt wie in D, sieht man keinen Grund für Asyl in D.  Da kann man dann verstehen warum Leute wie  Assange und …
keins in D bekommen auch wenn Sie es verdienten, oder jemand aus Spanien der für die Ablösung von Katalonien eintritt.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
K: Selbsschutz, Anwendung derzeit fraglich.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
K: Kann man schreiben ist aber sinnlos, was wenn es doch dagegen steht. Hier wird ja behauptet, das gäbe es nicht. Man darf daran zweifeln.
Eine der besseren Art. Wo man sich aber fragt, warum gilt der nicht?

Diese Frage müssen Sie den Staatsangestellten vorlegen !

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 15

https://dejure.org/gesetze/GG/15.html

Art. 15

1Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. 2Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.

Ohne Umschweife gleich eine 6

Damit ist ein „demokratischer Sozialismus“ wie von den Linken gefordert allemal drin.

Es ist schon erstaunlich wieviel Sozialismus in der internationalen Variante da mit drin steckt. Auch Nationalsozialismus ist mit Art 14 und 15 „drin“ .  Er muß nur demokratisch, die Eigentumsrechte kann man aber beliebig aushebel oder auch nur nominal erhalten. Genau das war ja der nationalsozialistische Weg.

Ich wiederhole mich: Am Eigentumsschutz kann man die Güte einer Verfassung abschätzen und da fällt das Grundgesetz durch!

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 14

https://dejure.org/gesetze/GG/14.html

Art. 14

(1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Kann man kurz machen Abs 1 Satz1 kann bleiben. Der Rest bis Abs 3 S 1 weg und bei der Enteignung muß man extrem hohe Anforderungen stellen.

All das passiert nicht, dieser Artikel ist mal wieder eine glatte 5

Eigentumsrecht ist eines der fundamentalen Rechte überhaupt und kommt erst in Art 14. Im Grund kann man aber so gut wie alle Rechte auf Eigentum zurückführen. Man könnte im Grunde alles bis Art 13 Streichen und da bei Art 1 anfangen.

Eigentumsrechte beinhalten z.B. die Niederfassungsfreiheit, freie Berufswahl, keine Zwangsarbeit und Zwangsdienste, gleiche Recht für alle 2 Geschlechter,  Meinungsfreiheit (ist ist eben auch die „eigene Meinungsfreiheit“, freie Presse, vor Allem begründete es auch dass Recht sich mit was auch immer für andere Menschen hilfreich zu machen.

Es ist wahrscheinlich das zentrale Recht was es aus liberaler Sicht gibt (von Mises nenn es noch Sondereigentumsrecht an Produktivmitteln)

Abs 2 kann nur Satz 1 bleiben aber mit einer ganz klaren Bedeutung. Eigentum verpflichtet eben einen Schaden zu übernehmen den man jemanden anders zufügt. Damit könnte man auch die Verschwendungssucht von staatlichen Angestellten begrenzen. Wenn nämlich Politiker auch wie jeder andere haftbar für Dinge wären die sie so fabrizieren.  Alle Prestigeobjekte mit massiven Kostenüberschuss würden negative Auswirkungen auf das Eigentum von staatlichen Angestellten haben.

In einer wirklichen Verfassung sollte das für das Grundgerüst aller Gesetze dienen. Immer die Frage, wie greift man in die Eigentumsrechte der Bürger ein. Eine prominentere Stellung des Eigentums hätte in jedem Staat und unter jeder Regierungsform wohlstandsfördernde Wirkung und IMMER auch Begrenzung der Übergriffigkeit von Staatsangestellten. Es wäre auch ein bessere Schutz gegen jede Art von Krieg.  Nichts steigerte auch das Verantwortungsbewusstsein stärker als starke Eigentumsrechte.

Insgesamt lehne ich mich so weit aus dem Fenster und behaupte. Die Qualität eines Staates kann man direkt an der Stellung des Eigentums ablesen. Diesen Gedanken bitte ich mal auf die verschiedenen Verfassungen anzuwenden und zu schauen ob es das nicht eine direkt Korrelation mit Wohlstand aber auch Frieden gibt.

Im Grundgesetz ist das Eigentumsrecht schwach geschützt und damit kann man sehen, warum Deutschland so geworden ist, wie es sich gerade präsentiert. Nur Dank dieser untergeordneten ja dienenden Stellung des Eigentums auch gegenüber Staat, kommen wir zu dem  Wohlstandsystem mit 1/3 Sozialausgaben (wo immer noch gejammert wird, es sei nicht genug) durch Verletzung von Eigentumsrechten kommt man zu Gesetzen wie der „Mietpreisbremse“ mit so schwachen Eigentumsrechten kommt der Staat auf über 2 Billionen an Schulden und nur dank so schwacher Eigentumsrechte gibt es „gesetzliche Zahlungsmittel“ und damit eine permanente Inflation die das Eigentum massiv jede Jahr entwertet. Bei 2  % Inflation beträgt der Schaden für die Bürger allein in D schon mindestens 60 Mrd, und da die Inflation wie Zinseszins wirkt, wird es um so schlimmer je länger es dauert. Der Schaden durch die „normale“ Inflation in Deutschland die noch deutlich über 2 % liegt ist In heutigen EUR werten ungefähr 61 * 60 = 3600 Milliarden oder über 3 Billionen !

Da ich ja weiter oben schreibe. An der Stärke der Eigentumsrechte kann man eine ganze Verfassung messen. So bleibt für das Grundgesetz insgesamt nicht mehr als eine 5 und damit mangelhaft.

Wir werden mal sehen ob sich diese Benotung bis zum Ende wird beweisen können.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 13

Siehe: https://dejure.org/gesetze/GG/13.html

Kommentare mitten drin starten mit K:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

K: Nun ja nur wenn keine der anderen Punkte irgendwie dagegen spricht

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

K: Gut das wenigstens unter normalen Umständen ein Richter entscheiden muß. Aber bei „Gefahr im Verzug“ weiß man auch, es ist Gefahr im Verzug. Wer wird das wohl beurteilen?

(3) 1Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. 2Die Maßnahme ist zu befristen. 3Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. 4Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

K:  ‚bestimmte Tatsachen‘ liest sich wie Radio Eriwan, im Prinzip …

(4) 1Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. 2Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

K: Etwas einschränkende Zugriffsrechte

(5) 1Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. 2Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

K: Nun das ist so wie mit den Mautdaten, die ja „nur“ zur Bestimmung der Maut herangezogen werden, bis halt den Gesetzgebern und der Polizei was anderes dazu einfiel.

(6) 1Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. 2Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. 3Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

K: Da werde ich mal suchen gehen ob es dazu etwas gibt. Ich bezweifele , daß das wirklich umfassend passiert. Wohl eher so was wie. Tag x: Trojaner auf 10 – 100 Rechner installiert – oder so.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Ok , mit 7 kann man jeden Schutz mit einem einzigen Grund aus hebeln. Man definiert einfach eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – fertig

Note: 5

Auch als Liberaler kann man eine bestimmte Möglichkeit befürworten, aber das sind wirklich extrem enge und begrenzende Gründe. So wie es hier steht, scheint es mit der engen Begrenzung nicht hinzukommen.

Die Länge sollte einem auch zu denken geben, das Aber scheint hier die Länge zu diktieren.

Die Abwehrmöglichkeiten des Bürger gegen Übergriffe sind sehr bescheiden und wir haben das prinzipielle Problem der nicht so unabhängigen Justiz, die eben auch eingreift wenn es Staat gegen Bürger heißt.