http://lepenseur-lepenseur.blogspot.com/2019/08/odipussy.html
Einfach nur gut.
Leider aber über eine ganz schlechte Entwicklung. Was ich über Macron geschrieben habe, können Sie ja hier nachlesen….
http://lepenseur-lepenseur.blogspot.com/2019/08/odipussy.html
Einfach nur gut.
Leider aber über eine ganz schlechte Entwicklung. Was ich über Macron geschrieben habe, können Sie ja hier nachlesen….
dieses Blog zu führen: https://sciencefiles.org/2019/07/31/verfassungsgerichtshof-der-ukraine-nazis-und-kommunisten-unterscheiden-sich-nicht/
Man lese hier mal nach und wird sehen, ich schreibe es schon ziemich lange. Es heißt eben nicht links oder rechts sondern Staat oder nicht….
Wird wahrscheinlich nicht nur in D auf taube Ohren und untätige Hände treffen. Auch wird es wohl das Denken der Meisten nicht anstoßen. Wie auch immer. Wieder wurden Menschen ermordet, erschossen um genauer zu sein. Und wieder wird verlangt „endlich etwas zu tun“ diese etwas zu tun, heißt noch mehr Leute zu entwaffnen. Man kann böswillig annehmen um die Attentate noch blutiger werden zu lassen um dann noch weniger Waffen zu fordern. Anders kann man sich es nicht mehr erklären.
Mein Vorschlag: Wir fragen bei jedem Attentat wie viele Unbewaffnete unter den Opfern sind und die nächste Frage die wir stellen wir wurde der Attentäter aufgehalten und / oder getötet.
Ich bin überzeugt mehr als 99 % aller Opfer sind Unbewaffnete und ich wette 100:1, daß die meisten Attentäter durch Waffengebrauch aufgehalten wurden.
Die logische Schlußfolgerung werden die Meisten wohl nicht ziehen wollen. Mehr Waffen = weniger viele Tote bei diesen Attentaten was man auch wird feststellen können unter den Opfern wird es mehr mit Waffen geben aber insgesamt weitaus weniger.
Man hat sicherlich ein Recht auf sein Leben, man muß es aber auch selber verteidigen wollen und können. Die Politiker von heute sprechen einem wohl das Recht auf das eigene Leben zu, nehmen einem aber die Mittel es selber mit einer Aussicht auf Erfolg erhalten zu können. Das ist falsch.
Ich bringe Ihnen ein anderes Beispiel. Gehen Sie mal auf irgendeinem Schießwettkampf und sehen sich um. Dort gibt es viel mehr Bewaffnete als Unbewaffnete, nennen Sie mir nur ein Attentat was auf einem solchen Wettbewerb mit Waffen passiere. Sie werden sich sehr schwer tun da etwas zu finden. Suchen Sie nach Volksfest, Schule und Attentaten und Sie werden sehr viele Negativbeispiele finden. Entwaffnung ist keine Lösung sondern vergrößert nur die Anzahl der Opfer. Das ist was diese Leute fordern. Weniger Chancen auf’s Überleben
Es sind Mörder mit dem reinen Gewissen und leerem Kopf – tut mir leid, weniger hart kann man es nicht ausdrücken
unsere Bundeskanzlerin
1) Atkuell da nur durch das EUGH aufgehalten: Die Maut, die es mit Frau Merkel nicht geben sollte. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/pkw-maut-die-luegen-kanzlerin-merkel-a-1033140.html
2) Schldenübernahme von Staatsschulden, Etablierung von ESM sagt etwas ganz anderes
3) Aufgabe der Grenze in 2015, wo einige Gesetze auch aus dem Grundgesetz ignoriert wurden
4) Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, und zwar völig ohne Bestandsschutz. Wie gravierende das ist, kann man heute noch unterschätzen, aber es ist ein Einfallstor für andere Gesetze und Durchführungen die genau so laufen werden. Wen es keine Verlässlichkeit durch Einhaltung von Gesetzen mehr gibt, dann regiert die Wllkür und damit auch die Lüge.
Das sind nur so auf die Schnelle einige Sachen die mir dazu einfallen
Ich habe Herrn Friedrich, schon harsch kritisiert. Im Großen und Ganzen hat er und sein Kollege aber ganz gute Analysen (nur die Rezepte zur Lösung sind leider oft zu fehlerhaft)
So auch hier:
https://www.freiewelt.net/blog/das-ende-der-demokratie-der-eu-wurden-wir-waehler-betrogen-10078454/
Ich bin inzwischen ein Gegner der EU. Jedenfalls in dieser Form. Ich muß jeden auffordern es so wie ich zu sehen.
Im Grunde ist das bei mir erst nach 2008 so richtig gekippt diese Änderung wurde aber – leider – immer wieder bestätigt.
Die EU ist undemokratisch, die Gewaltenteilung der EU ist ein schlechter Witz. Die automatische Übernahme von EU-Gesetzen ist ein Zumutung, die Regelungswut der EU hat nichts mehr mit Recht zu tun. Die EU-Granden beugen und ignorieren die selbst gegebenen Gesetzen nach belieben
ESM, ESFS, und wie diese E’s alle heißen
Wurden wir betrogen – ja mit einigen Dingen schon aber das ist ja nicht mal das zentrale Problem. Wer wurde in de EU wirklich gefragt ob er dafür sei? Wir in D jedenfalls nicht. Wer wurde gefragt ob er für den EUR sei? Wir in D jedenfalls nicht. Wurden Sie gefragt als die Rettungspakete in Kraft traten? Wurden Sie gefragt als die Milliarden nach Irland, Portugal, Griechenland gingen? Wurden Sie über eine Subvention befragt?
der EUGh bemängelt mangelnde Gewaltenteilung in D aber die fehlende Gewaltenteilung in der EU?
Wir sollten diese EU abschaffen und durch einen vernünftigen EWG Raum ersetzen und dann kann meinetwegen jedes Land nach seiner Fasson glücklich oder unglücklich werden….
BTW: Ich war sogar mal der Meinung der EUR ist besser als die DM. Warum? Weil Währungsstabilität beim EUR oberste Priorität hat. Kein Ankurbeln von Konjunktur, Arbeitsplätzen etc. Konnte man wissen, daß 2 % Entwertung Stabilität bedeutet? Ich damals nicht, wie habe ich mit täuschen lassen. Nun da ich es weiß gilt „trick me once – shame on you, trick me twice – shame on me.
Soweit ich es beurteilen kann steht das zweite mal „leg mich rein“ noch aus … Ok gut, vielleicht ist es schon passiert, aber bei den Rettungspaketen für Länder war ich schon völlig dagegen… Nur eben haben die Wähler es abgenickt – ironischerweise sind es die gleichen Wähler die das den Abgeordneten vorwerfen….
Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/28.html
(1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. 2In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. 3Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. 4In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. 2Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
Verhältnissmässig klar formuliert, wieder aber die gleichen Einschränkung, Volk hat „Vertretun“ zu haben – das könnte man sich durchaus auch was anderes vorstellen.
Klar das für die eigenen Sachen Steuern erhoben werden dürfen. Warum das aber nicht die Richtung Gemeine – Bund geht, zeigt IMHO eine Tendenz zu Zentralismus, den man – finde ich – leider – auch beobachten kann
3 legt auch noch ziemlich fest, daß der Bund jederzeit auf die Gemeinden einwirken kann
Insgesamt vielleicht eine 4? Was schon eine gute Note für irgendeinen Artikel im GG ist.
Das dürfte mit den Kürzerekord halten:
Ok ich weiß nicht was es bedeutet und was einheitliche Handelsflotte impliziert. Da ich das nicht kann und weiß, kann ich es nicht bewerten.
Nur kann ich festhalten, es ist der kürzstes aller Artikel (bisher) und ich sehe auch keine Ausnahmen. Vielleich hat es was mit Geltung von Gesetzen auf Schiffen zu tun?
von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/26.html
(1) 1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) 1Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Das stellen wir uns mal janz dumm und denn schauen wir mal nach Afghanistan.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Beteiligung_am_Krieg_in_Afghanistan
Und dann denken wir uns hm…….
Und dann denken wir mal an das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Kosovokrieg
Und auch dann denkt man sich hm….
Verteidigung unser Demokratie am Hinduskusch?
http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Bundeswehr/weissbuch/strutynski.html
Wirklich?
Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/25.html
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Nun, d.h. Sie bekommen die Gesetze nicht nur von Ihren Abgeordneten sondern den Entscheidungen der Exekutiven weltweit. Noch gibt es kein Weltparlament und es sollte inzwischen bekannt sein, daß das EU-Parlament keine Gesetze initiieren darf, sondern auf EU-Ebene nur die Kommission. D.h. sie müssen neben dem GG noch alle möglichen Gesetze von supranationalen Organisationen kennen als das für uns wären: UNO und EU. Wenn’s noch mehr gibt, viel Glück beim herausfinden was so alles für Sie gilt.
Interessant auch die Frage was passsiert wenn ein Völkerrrecht dem Grundgesetz widerspricht? Was dann ? Nach dem Wortlaut bricht das auch das GG. Was nun wenn es darauf abzielt das GG außer Kraft zu setzen. Was ist dann mit Art 20 Abs 4?
Oder noch einfacher, wenn ein beliebiges Gesetz irgendwo seht, wo bleibt dann die Volksherrschaft. Denn offenbar muß dafür schon mal gar nicht das dt. Volk gefragt werden !
Es ist zwar einfach zu lesen und ist einfach formuliert. Man hat aber keine Idee über die Implikationen.
Also Klar verständlich ist es, interessanterweise auch ohne wenn und Aber (dafürfeine 1-2) und ja internationales Recht bricht damit oder kann damit jederzeit auch das GG brechen. Wie soll man das zusammen mit dem Art 20 Abs 4 werten?
Implikationen: Unbekannt, können von super bis verheerend reichen. Da es die Rechtssicherheit ungemein schmälert (kennen Sie die allgemeinen Regeln des Völkerrechts?) ist das in der Hinsicht eine glatte 6.
Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/24.html
(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
(1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen.
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
(3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.
Es gilt dasselbe wie bei Art23. Sehr wenig Volsk, und nur Exekutive. Abs 2 ist interessant, was wenn sich überstaatliche Zusammenschlüsse als kriegstreibend erweisen?
Abs 3 ist der einzige der Sinn ergibt. Für internatinale Vereinbarungen ist nicht unbeding ein dt. Gericht das Geeignete. Nur auch hier wieder die Frage was wenn sich die supranationale Einrichtung irrt oder gar diktatorisch wird?
Weitrhin müssen wir klären was sind Hoheitsrechte? Und woher kommen die, wir sehen ja zumindesst in D nimmt sich der Staat diese „Rechte“ einfach und setzt Sie mit Gewalt (durchaus auch mit Todesfolge) durch….
Insgesamt riecht es notenmässig gesehen vielleicht tür eine 5.
K: Nun dafür das in D eine Demokratie sein soll steckt da so gut wie kein Volk hin. Der Bund kann also Hoheitsrechte übertragen die dumme Bevölkerung braucht dazu nicht gefragt werden.
K: So so Bundestag und Bundesrat sind zu informieren, es steht dort mal wieder nichts vom Volk.
K: Der Bund hat Priorität, soviel zu Subsidarität.
K: Oh gucke mal bei Bildung gilt auf einmal Subsidarität.
K: Wenn beide sich einige sind, wer braucht dann schon den Souverrän fragen.
Die ohnehin schwachen Grundrechte werden hier noch weiter geschwächt und vor alem in HInblick auf Demokratie kann man es nur reinen Hohn nenenn. Man sieht sogar die verheerende Entwicklung der EU mit durchschimmern.
Note: Besser als 5 ist nicht drin.
Wer seinen Kopf nicht nur zum Haare tragen benutzt kann die Grünen nicht wählen.
Und dazu gefunden: Grüne Tyrannei (auf Englisch)
Die Grünen sind die aktuellen Faschisten, und Sie haben leider viel zu viel Zulauf !
Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/22.html
(1) 1Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. 2Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. 3Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
Ok, irgendeine Stadt wird es wohl werden müssen. Warum nicht das deutsche Drecklock Berlin?
| United States | 34.913 | ||
| 2 | Germany | 17.553 | |
| 3 | Russian Federation | 7.558 | |
| 4 | China | 4.283 | |
| 5 | Ukraine | 4.006 | |
| 6 | France | 2.954 | |
| 7 | Netherlands | 1.121 | |
| 8 | Poland | 1.011 | |
| 9 | United Kingdom | 798 | |
| 10 | Austria | 720 |
Dieses Blog ist zu 90 % oder so Deutsch. Einverstanden hier und da gib es was in Englisch zu lesen. Auch wenn die USA ca 5 x so Groß sind wir nur Deutschland allein würde ich sehr viel weniger Besuch aus den USA erwarten. Was mich schon wundert: Die niedrigen Zahlen für Österreich und die Schweiz ist gar nicht dabei… Was hier die Ukrainer zu suchen haben oder nicht -was weiß ich. Und Polen bin ich genau nur einmal richtig heftig angegangen. Mit diesem irrent Gesetz, daß verbietet zu behaupten Polen hätten mit den Deutschen zusammengearbeitet. Leute da ist so klar wir das Amen in der Kirche, in jedem Land auch oder speziell auch in eroberten Ländern werden sich Zuarbeitet finden. Ob was richtig oder falsch ist interessiert nur Viele aber ganz bestimmt nicht alle.
Ich wünchste man könnte verlässlicher herausfinden wie viele wirkliche Leser hier vorbeischneien. Die Statistik sagt zwar um die 200 Zugriffe mit ca 20 unterschiedlichen Besucher, aber das werden wohl nur Robots sein.
Ein gelegentliches Hallo von Ihnen dem Leser wäre wirklichh nett
Ach war „freue“ ich mich: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
Kommentar mitten drin (K:)
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
K: Das darf man wohl die Untertreibung Deutschlands nennen. Seit nunmehr mehr als 60 Jahren, sitzen in den Parlamenten nur Parteiangehörige (oder ehemalige Parteiangehörige) Es gabt nur einmal einen Bundestagsabgeordneten im ersten Parlament der keiner Partei angehörte
Fakt ist Sie wirken nicht mit, Sie bestimmen die gesamte Willensbildung und können durch Wähler während der Amtszeit nicht in die Schranken gewiesen werden. Davon abgesehen, gibt es neben der Gründung noch eine Menge mehr zu tun um überhaupt bei einer Wahl mitmachen zu können.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
K: Damit niemand Bescheid weiß, kann man meinen.
Note für Untertreibung: 1
Note gesamt 5-6.
Fakt ist Deutschland ist keine Demokratie sondern eine Parteiokratie (also die Herrschaft durch /von Parteien. Nach einigen Punkten her kann man SPD und CDU ao ansehen, daß Sie Deutschland abschaffen wollen. So wurde ja über die Einhaltung von Art 16 a schon abschlägig entschieden.
Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/20.html
Kommentare wieder mitten drin (K.)
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
K: Nun das ist eine ziemlich steile Behauptung die durch die Art. vorher nicht unbermauert wrid. Es geht um Wahlen ja, aber nicht darum, daß die Wähler auf jede Entscheidung Einfluss nehmen können. Voksentscheide wurden nicht ewähnt. Weiterhin ist es kaum zu erkennen was an den Enteignungsgesetzen sozial sein könnte.
(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
K: Wie wier ja sehen können übt das Volk nur eins aus ein Wahlverhaltenund das soll die ganze Staatsgewalt sein – wohl kaum.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
K: Kann man schreiben und dann kann man gleich fragen.: Wie konnten in 2015 die Flüchtlinge zu Fuss über die Grenze kommen und hier Asyl beantragen. Wie konnte es dazu kommne, daß das GG ohne jede Abstimmng in Kraft gesetzt werden konnte.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Witzig. eine System was von einer kelinen Execkutive in Kraft gesetz wurde, was von Staatsangestellten eingerichtet und überwascht wird, und wo man dann alles gegen den Staat als Zersetzung gegen denseleben auslegen kann auf den die Staatsorgane eingeschwieren sind. Wenn also demnächste Attentate auf Politiker ausgeführt werden sollen, und sich dieser jemand auf diese Abs beziehen wird – was wird wohl das Ergebnis sein?
Wer hat denn außedem die Rechte immer weiter eingeschränkt. Wer nimmt sich denn immer wiede heraus alles und jeden Kontrolloeren und mit Gesetzen gängeln zu können? Das Volk? Was genau ist an unsere Sozialgesetzgebung sozial? Was geenau hat eine Quote in D verloren. Und die kann es sein, daß die EU über jede Kontrolle hinweg Einfluss auf die dt. Politik nehmen kann.
Dieser Abs. wird niemals zur Anwendung kommen. Verletzngen dagegen werden durch die Organe immer als Terror oder ähnlichesm bewertet werden. Nur wenn jemand mächtig genug sein wird, sich über diesen Witz an Grundgesetz hinwwegsetzen zu können. Wird der behaupten können er / sie hätte nach diesem Abs geehandelt oder er ignoriert ihn soweiso gleich. Die immr faschistiser argierende und werdende EU, jedenfall scheint nicht Grung genud für die aktivierung dieses Absatze zu sein. Stirchwort EUR, Stichwort ESM, Stichworte: Griechenland, Irlandd, Portugal. Stichwort EU-Recht.
Das GG gibt den Staatsorganen zu viel macht auch viel zu viel Macht zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung. Dieses Feigenblatt macht sich bestimmt besser auf dem Papier als in der Wirklichkeit.
Sie haben die Wahl:
Jedenfalls für mich den Autor. Ein „bisschen“ Geschichte um es einordnen zu können. Ich bin einer der frühen Nutzer von Linux. Angefangen habe ich mit irgendwas unter 1. Das dürfte nun mehr als sogar 30 Jahre her sein. Mitgemacht habe ich seit der Installatoin mit den kleinen Floppies. Keine Ahnung ob noch jemand weiß, was das war. Angefangen habe ich mit irgendwas von Suse oder so – IIRC. Nun nach einiger Zeit landete ich bei Debian (genau so um 1998) herum. Seitdem bin ich intensiver Debian und neuerdings auch Ubuntu Benutzer. Das Ubunti kam auf dem aktuellen Rechner drauf den ich gerade benutze weil irgendwas in Debian mit dem X-Window nicht klappte. Also mal ’ne Ubuntu probiert.
Ich kann hauptsächlich gutes zu Debian sagen. Ein wirklich solides System mit einem ganz erstaunlichen Paket-system. Es gibt wirklich selten Probleme selbst mit einem Systemupgrade. Was ich speziell benutze ist VirtualBox, das ist wirklich auch beruflich wichtig für mich, da die Software meiner Firma auf Windows läuft. Ich war eine lange Zeit Benutzer von vmware und habe dafür auch gut bezahlt. Weiterhin habe ich einige Software auch auf Linux gekauft. Ich administriere selber noch einige Linux Rechner für Familie, Kunden und auch die PDV. Ich denke wer so lange Linux benutzt und auch von Floppies noch installiert, der findet sich passabel bis gut zurecht.
Allerdings habe ich schon immer meine persönlichen Problem mit der GPL, https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html. Diese behauptet zwar für „Freiheit“ zu sein. Fakt ist aber man wird durch Sie und deren Gebrauch sehr eng gebunden. Ja Sie können, die Quellen einsehen und ja Sie können die auch beliebig verändern und nein das können Sie im Grunde nicht für sich behalten. Freiheit ist nicht nur die Freiheit etwas nutzen zu dürfen sondern auch mit dem genutzten zu machen was man will. Die GPL schränkt das ein. Für mich ist das nicht zum Guten.
Es ist aber auch so, daß fast jeder irgendwo mit einem Linux Kontakt hat und ich denke wenn ich schreibe 80 % des Internet basieren auf Linux ist das nicht übertrieben. Linux ist wirklich überall und inzwischen sehr sehr gut geworden. Ohne Zweifel und ich gratuliere den Leuten die das auf die Beine gestellt haben uneingeschränkt.
Debian ist sehr konsequent was Fremdsoftware und „proprietäre“ Sachen angeht. Das kann man schätzen, muß man aber nicht. Ich schätze es nicht so sehr. Daher wolle ich immer schon was freieres ausprobieren und das habe ich zwischen drin mal versucht. Die noch freieren System sind BSD System davon gibt es sicher mehr als 3 aber die bekanntesten sind:
FreeBSD: https://www.freebsd.org/de/
OpenBSD: https://www.openbsd.org/
NetBSD: https://www.netbsd.org/
Man kann wohl schreiben FreeBSD ist da mit den meisten Installationen. OpenBSD nimmt für sich in Anspruch eines der sichersten Linux Systeme überhaupt zu sein, NetBSD behaupte, egal was es an Hardware gibt es NetBSD wird schon drauf laufen.
Man siehe auch: https://www.unixmen.com/freebsd-vs-openbsd/
Die Lizenz von FreeBSD kann man hier anschauen: https://www.freebsd.org/copyright/freebsd-license.html
Das ist definitiv freier, der COC (code of conduct) hingegen ist wohl feministischer Dreck (irgendwas ist ja immer) . Ich denke das mit dem Dreck könnte hinkommen:
“
Some FreeBSD Project spaces may have additional rules in place, which will be made clearly available to participants. Participants are responsible for knowing and abiding by these rules. Harassment includes but is not limited to:
Das hat m.E. bei Software nichts verloren.
Dieses FreeBSD habe ich auf einem Notebook installieren können und werde und will mal sehen wie ich damit hinkomme.
Wenn Sie mal einen Blick in Debian und FreeBSD werfen wollen, dann schauen Sie in die Handbücher:
Debian: https://www.debiananwenderhandbuch.de/
FreeBSD: https://www.freebsd.org/doc/en_US.ISO8859-1/books/handbook/
Ich persönlich halte einige in Debian für falsch: So die Umstellung auf systemd. Ich bin der Meinung gerade bei Unices sollte KISS immer gelten und eingehalten werden. Einfach halten und das „einfachste“ was ich kenne und was sicher noch auch in 100 Jahren funktionieren wird, sind Textdateien. Wir werden zig-hundertausende Dateiformate nicht mehr lesen können aber eine Textdatei wird auch in 100 Jahren noch funktionieren.
Mein neues Abenteuer heißt also: FreeBSD verstehen und nutzen lernen. Mal schauen wo das hinführt.
Gleich mal in 2 Probleme: 1) Ich weiß noch nicht wie ich von da werde drucken können
2) die Firewall regeln laufen gleich mal wieder anders und müssen anders konfiguriert werden.
this Blog:
https://time.com/2949984/barack-obama-poll/
And you’ll find that I warned to vote for Obama.
https://www.q-software-solutions.de/blog/?s=Obama
(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
K: Nun wir wir sehen können, werden Grundrechte kurz erwähnt um schon im nächsten Halbsatz oer Absatz wieder eingeschränkt zu werden. Hier wird nochmal betont, daß man so gut wie jedes Grundrecht mit Gesetzen weiter einschränken kann/darf.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
K: Das man erst mal nicht weiß was der Wesensgehalt ist- erläutern Sie mir bitte verständlich was „Würde“ ist, kann man auch nicht wissen wann derr Wesensgehalt angetastet würde. In Verbindung um Art 18 erkennt man ja auch, Leuten können die Grundrechte „entzogen“ werden. Als ob es möglich wäre Recht einfach zu beenden.
(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.
K: Das heißt also Zeitungen etc dürfen schreiben was Sie wollen es sei denn – tja dieses es sei denn ist offen.
(4) 1Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. 2Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. 3Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
K: Sehr witzig, wenn unser Staat über griffig wird sollen Staatsangestellte da ahnden. Man erkennt die Absicht und ist verstimmt.
Auch hier bleibt wieder nur eine 5-6.
Unser Grundgesetz versagt eklatant beim Wichtigsten überhaupt. Dem Schutz des Einzelne vor einem übergriffigen Staat. Was dabei herauskommt, kann man ja jederzeit „bewundern“, Mit die höchste Abgabe und Steuerquote. zunehmende Verarmung weil einem weniger als die Hälfte vom selbst verdienten bleibt, eine ausufernde Bürokratie mit eklatanten Gesetzesverletzung der Staatsangestellten die auch von der Justiz nicht verfolgt werden. Kurz der Sinn einer Verfassung wurde fast vollständig verfehlt.
Das Grundgesetz taugt nichts, das ist das traurige aber ehrliche Fazit.
von FB rüber geholt:
Von wegen Systempresse oder Lückenpresse oder nicht:
Auf der Zeit findet man u.a.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-07/sachsen-wahlausschuss-polizeischutz-afd-landtagswahlen
Dazu wollte ich nur ein paar Einträge eines anderen Blogs posten:
Keiner dieser Links wurde veröffentlicht
Dasselbe hierzu:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-07/sea-watch-carola-rackete-kritik-bundesregierung
Versucht habe ich folgenden Link:
https://www.nzz.ch/meinung/sea-watch-3-kapitaenin-rackete-steht-nicht-ueber-dem-gesetz-ld.1492805
Auch das ging nicht durch.
Wir haben in D eine ganz üble Alliianz aus Politikern und Journalisten. Die beiden stützen sich beide und argumentiernen nur noch auf einer Ebene wo es keinen wirklicn Widerspruch oder gar Kritik gibt.
Der Begriff System und Lückenpresse ist leider – meines Erachtens – weitgehend zutreffend.
Wo es immer wieder mal zu Lücken kommt ist bei sogenannten Satire Sendungen, die korrekterweise die Wahrheit verbreiten:
Siehe:
https://www.youtube.com/watch?v=ab4TTtIKTrs
Kommen wir heute zu einem der ehrlichsten und auch gemeinsten Artikel:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Kurz die schon stark eingeschränkten Rechte werden durch ein Grundgesetzartikel komplett einschränkbar. Weiterhin gibt es hier offensichtliche Lügen eine freiheitliche Grundordnung haben wir nicht, denn wie bekannt gibt es für jedes und Alles Gesetze. Wir haben auch keine Volksherrschaft was demokratisch wäre sondern alle Mitglieder in allen Landtagen sind Parteiangehörige, und auch die fraktionslosen sind nur durch Parteien dort hin gekommen.
Weiterhin kann das Volk maximal diese Leute bitten aktiv zu werden. Und weiterhin haben wir keine grundsätzlich unabhängige Justiz. Das Verfassungsgericht, schützt wo gut wie immer staatliche Angestellte vor dem Bürger, selten die Rechte des Bürgers vor dem Staat.
Und last but not least. Gesetze aus der EU, kommen von staatlichen Angestellten und können jederzeit auch Einschränkungen mit sich bringen ohne, daß demokratischer Kontrolle zu unterliegen.
Für die Ehrlichkeit verdient dieser Art die 1
Wegen der expliziten Ausschaltung von Grundrechten die Note 6.
Das wir hier beliebig Rechte ausheben können, verschlechtert sich die Gesamtnote des GG gegen 6. Es gibt fast keinen Schutz für den Einzelnen der nicht sogar durch dieses Grundgesetz noch ausgehebelt und ausgesetzt werden kann.
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Das ist wohl einer der ehrlichsten Artikel im ganzen GG und er führt die Lüge Demokratie = Herrschaft des Volkes gründlichst vor.
Sie können also Bitten oder Beschwerden an die gewählten Vertreter los werden. Nun es steht dort genau nichts, daß die darauf eingehen müssen.
Von der Ehrlichkeit verdient dieser Art die 1
Aus liberaler Sicht ist es eine glatte 6 und man könnte es auch durch die freie Meinungsäußerung abgedeckt sehen.
Es bleibt aus liberaler Sicht nur streichen oder so umformulieren das aus Bitten und Beschwerden direkt Aufträge an die Volksvertreter werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
Das etwas länger die Kommentare von mir mitten drin (K:)
K: Wie es dann zum Einmarsch durch Österreich kommen konnte, kann man hieraus nicht entnehmen. Diese Leute waren aus einem sicheren Drittland und teilweise waren Sie auch ohne Pässe.
Diese Frage müssen Sie den Staatsangestellten vorlegen !
https://dejure.org/gesetze/GG/16.html
(1) 1Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. 2Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) 1Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. 2Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Kurzfassung: Sie gerhören einem Staat und der Staat muß mit Staatsangehörigkeit immer mit Ihnen sein. Interessanterweise aber ein Artikel von dem man mit am wenigsten mitbekommt – außer gerade bei der Diskussion über die Unterstützung des IS.
Das mit dem „Ausliefern“ ist nicht so gemeint und was genau de „rechtstaatlichen Grundsätze“ sind – ja das können Sie und ich wieder nur vermuten.
Insgesamt kann man sich vielleicht zu einer 3 „aufraffen“. Und damit setzt sich dieser Artikel im Notenspiegel an die Spitze. Mal schauen ob es besser geht.
https://dejure.org/gesetze/GG/15.html
1Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. 2Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Ohne Umschweife gleich eine 6
Damit ist ein „demokratischer Sozialismus“ wie von den Linken gefordert allemal drin.
Es ist schon erstaunlich wieviel Sozialismus in der internationalen Variante da mit drin steckt. Auch Nationalsozialismus ist mit Art 14 und 15 „drin“ . Er muß nur demokratisch, die Eigentumsrechte kann man aber beliebig aushebel oder auch nur nominal erhalten. Genau das war ja der nationalsozialistische Weg.
Ich wiederhole mich: Am Eigentumsschutz kann man die Güte einer Verfassung abschätzen und da fällt das Grundgesetz durch!
https://dejure.org/gesetze/GG/14.html
(1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Kann man kurz machen Abs 1 Satz1 kann bleiben. Der Rest bis Abs 3 S 1 weg und bei der Enteignung muß man extrem hohe Anforderungen stellen.
All das passiert nicht, dieser Artikel ist mal wieder eine glatte 5
Eigentumsrecht ist eines der fundamentalen Rechte überhaupt und kommt erst in Art 14. Im Grund kann man aber so gut wie alle Rechte auf Eigentum zurückführen. Man könnte im Grunde alles bis Art 13 Streichen und da bei Art 1 anfangen.
Eigentumsrechte beinhalten z.B. die Niederfassungsfreiheit, freie Berufswahl, keine Zwangsarbeit und Zwangsdienste, gleiche Recht für alle 2 Geschlechter, Meinungsfreiheit (ist ist eben auch die „eigene Meinungsfreiheit“, freie Presse, vor Allem begründete es auch dass Recht sich mit was auch immer für andere Menschen hilfreich zu machen.
Es ist wahrscheinlich das zentrale Recht was es aus liberaler Sicht gibt (von Mises nenn es noch Sondereigentumsrecht an Produktivmitteln)
Abs 2 kann nur Satz 1 bleiben aber mit einer ganz klaren Bedeutung. Eigentum verpflichtet eben einen Schaden zu übernehmen den man jemanden anders zufügt. Damit könnte man auch die Verschwendungssucht von staatlichen Angestellten begrenzen. Wenn nämlich Politiker auch wie jeder andere haftbar für Dinge wären die sie so fabrizieren. Alle Prestigeobjekte mit massiven Kostenüberschuss würden negative Auswirkungen auf das Eigentum von staatlichen Angestellten haben.
In einer wirklichen Verfassung sollte das für das Grundgerüst aller Gesetze dienen. Immer die Frage, wie greift man in die Eigentumsrechte der Bürger ein. Eine prominentere Stellung des Eigentums hätte in jedem Staat und unter jeder Regierungsform wohlstandsfördernde Wirkung und IMMER auch Begrenzung der Übergriffigkeit von Staatsangestellten. Es wäre auch ein bessere Schutz gegen jede Art von Krieg. Nichts steigerte auch das Verantwortungsbewusstsein stärker als starke Eigentumsrechte.
Insgesamt lehne ich mich so weit aus dem Fenster und behaupte. Die Qualität eines Staates kann man direkt an der Stellung des Eigentums ablesen. Diesen Gedanken bitte ich mal auf die verschiedenen Verfassungen anzuwenden und zu schauen ob es das nicht eine direkt Korrelation mit Wohlstand aber auch Frieden gibt.
Im Grundgesetz ist das Eigentumsrecht schwach geschützt und damit kann man sehen, warum Deutschland so geworden ist, wie es sich gerade präsentiert. Nur Dank dieser untergeordneten ja dienenden Stellung des Eigentums auch gegenüber Staat, kommen wir zu dem Wohlstandsystem mit 1/3 Sozialausgaben (wo immer noch gejammert wird, es sei nicht genug) durch Verletzung von Eigentumsrechten kommt man zu Gesetzen wie der „Mietpreisbremse“ mit so schwachen Eigentumsrechten kommt der Staat auf über 2 Billionen an Schulden und nur dank so schwacher Eigentumsrechte gibt es „gesetzliche Zahlungsmittel“ und damit eine permanente Inflation die das Eigentum massiv jede Jahr entwertet. Bei 2 % Inflation beträgt der Schaden für die Bürger allein in D schon mindestens 60 Mrd, und da die Inflation wie Zinseszins wirkt, wird es um so schlimmer je länger es dauert. Der Schaden durch die „normale“ Inflation in Deutschland die noch deutlich über 2 % liegt ist In heutigen EUR werten ungefähr 61 * 60 = 3600 Milliarden oder über 3 Billionen !
Da ich ja weiter oben schreibe. An der Stärke der Eigentumsrechte kann man eine ganze Verfassung messen. So bleibt für das Grundgesetz insgesamt nicht mehr als eine 5 und damit mangelhaft.
Wir werden mal sehen ob sich diese Benotung bis zum Ende wird beweisen können.