Kategoriearchiv: Politik

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 19

Art. 19

(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

K: Nun wir wir sehen können, werden Grundrechte kurz  erwähnt um schon im nächsten Halbsatz oer Absatz wieder eingeschränkt zu werden. Hier wird nochmal betont, daß man so gut wie jedes Grundrecht mit Gesetzen weiter einschränken kann/darf.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

K: Das man erst mal nicht weiß was der Wesensgehalt ist- erläutern Sie mir bitte verständlich was „Würde“ ist,  kann man auch nicht wissen wann derr Wesensgehalt angetastet würde. In Verbindung um Art 18 erkennt man ja auch, Leuten können die  Grundrechte „entzogen“ werden. Als ob es möglich wäre Recht einfach zu beenden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

K: Das heißt also Zeitungen etc dürfen schreiben was Sie wollen es sei denn – tja dieses es sei denn ist offen.

 

(4) 1Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. 2Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. 3Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

K: Sehr witzig, wenn unser Staat über griffig wird sollen Staatsangestellte da ahnden. Man erkennt die Absicht und ist verstimmt.

Auch hier bleibt wieder nur eine 5-6.

Unser Grundgesetz versagt eklatant beim Wichtigsten  überhaupt. Dem Schutz des Einzelne vor einem übergriffigen Staat. Was dabei herauskommt, kann man ja jederzeit „bewundern“,  Mit die höchste Abgabe und Steuerquote. zunehmende Verarmung weil einem weniger als die Hälfte vom selbst verdienten bleibt, eine ausufernde Bürokratie mit eklatanten Gesetzesverletzung der Staatsangestellten die auch von der Justiz nicht verfolgt werden. Kurz der Sinn einer Verfassung wurde fast vollständig verfehlt.

Das Grundgesetz taugt nichts, das ist das traurige aber ehrliche Fazit.

Denken Sie sich Ihren Teil

Von wegen Systempresse  oder Lückenpresse oder nicht:

Auf der Zeit findet man u.a.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-07/sachsen-wahlausschuss-polizeischutz-afd-landtagswahlen

Dazu wollte ich nur ein paar Einträge eines anderen Blogs posten:

Rückkehr der Blockparteien: SED-Ideen für Sachsen

Sachsens Demokratie wäre gerettet, wenn es denn eine wäre…

Keiner dieser Links wurde veröffentlicht

Dasselbe hierzu:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-07/sea-watch-carola-rackete-kritik-bundesregierung

Versucht habe ich folgenden Link:

https://www.nzz.ch/meinung/sea-watch-3-kapitaenin-rackete-steht-nicht-ueber-dem-gesetz-ld.1492805

Auch das ging nicht durch.

Wir haben in D eine ganz üble Alliianz aus Politikern und Journalisten. Die beiden stützen sich beide und argumentiernen nur noch auf einer Ebene wo es keinen wirklicn Widerspruch oder gar Kritik gibt.

Der Begriff System und Lückenpresse ist leider –  meines Erachtens – weitgehend zutreffend.

Wo es immer wieder mal zu Lücken kommt ist bei sogenannten Satire Sendungen, die korrekterweise die Wahrheit verbreiten:
Siehe:

https://www.youtube.com/watch?v=ab4TTtIKTrs

 

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 18

Kommen wir heute zu einem der ehrlichsten und auch gemeinsten Artikel:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Kurz die schon stark eingeschränkten Rechte werden durch ein Grundgesetzartikel komplett einschränkbar.  Weiterhin gibt es hier offensichtliche Lügen eine freiheitliche Grundordnung haben wir nicht, denn wie bekannt gibt es für jedes und Alles Gesetze. Wir haben auch keine Volksherrschaft was demokratisch wäre sondern alle Mitglieder in allen Landtagen sind Parteiangehörige, und auch die fraktionslosen sind nur durch Parteien dort hin gekommen.

Weiterhin kann das Volk maximal diese Leute bitten aktiv zu werden. Und weiterhin haben wir keine grundsätzlich unabhängige Justiz. Das Verfassungsgericht, schützt wo gut wie immer staatliche Angestellte vor dem Bürger, selten die Rechte des Bürgers vor dem Staat.

Und last but not least. Gesetze aus der EU, kommen von staatlichen Angestellten und können jederzeit auch Einschränkungen mit sich bringen ohne, daß demokratischer Kontrolle  zu unterliegen.

Für die Ehrlichkeit verdient dieser Art die 1

Wegen der expliziten Ausschaltung von Grundrechten die Note 6.

Das wir hier beliebig Rechte ausheben können, verschlechtert sich die Gesamtnote des GG gegen 6. Es gibt fast keinen Schutz für den Einzelnen der nicht sogar durch dieses Grundgesetz noch ausgehebelt und ausgesetzt werden kann.

 

Das deutsche Grundgesetz – Art 16 a

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Das etwas länger die Kommentare von mir mitten drin (K:)

1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
K: Gut
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

K: Wie es dann zum Einmarsch durch Österreich kommen konnte, kann man hieraus nicht entnehmen. Diese Leute waren aus einem sicheren Drittland und teilweise waren Sie auch ohne Pässe.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
K: Im Grunde Selbstschutz. Wenn es ein Land ist in er wohl ähnliches gilt wie in D, sieht man keinen Grund für Asyl in D.  Da kann man dann verstehen warum Leute wie  Assange und …
keins in D bekommen auch wenn Sie es verdienten, oder jemand aus Spanien der für die Ablösung von Katalonien eintritt.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
K: Selbsschutz, Anwendung derzeit fraglich.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
K: Kann man schreiben ist aber sinnlos, was wenn es doch dagegen steht. Hier wird ja behauptet, das gäbe es nicht. Man darf daran zweifeln.
Eine der besseren Art. Wo man sich aber fragt, warum gilt der nicht?

Diese Frage müssen Sie den Staatsangestellten vorlegen !

Das deutsche Grundgesetz – Art 16

https://dejure.org/gesetze/GG/16.html

Art. 16

(1) 1Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. 2Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

(2) 1Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. 2Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Kurzfassung: Sie gerhören einem Staat und der Staat muß mit Staatsangehörigkeit immer mit Ihnen sein. Interessanterweise aber ein Artikel von dem man mit am wenigsten mitbekommt – außer gerade bei der Diskussion über die Unterstützung des IS.

Das mit dem „Ausliefern“ ist  nicht so gemeint und was genau de „rechtstaatlichen Grundsätze“ sind – ja das können Sie und ich wieder nur vermuten.

Insgesamt kann man sich vielleicht zu einer 3 „aufraffen“. Und damit setzt sich dieser Artikel im Notenspiegel an die Spitze. Mal schauen ob es besser geht.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 14

https://dejure.org/gesetze/GG/14.html

Art. 14

(1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Kann man kurz machen Abs 1 Satz1 kann bleiben. Der Rest bis Abs 3 S 1 weg und bei der Enteignung muß man extrem hohe Anforderungen stellen.

All das passiert nicht, dieser Artikel ist mal wieder eine glatte 5

Eigentumsrecht ist eines der fundamentalen Rechte überhaupt und kommt erst in Art 14. Im Grund kann man aber so gut wie alle Rechte auf Eigentum zurückführen. Man könnte im Grunde alles bis Art 13 Streichen und da bei Art 1 anfangen.

Eigentumsrechte beinhalten z.B. die Niederfassungsfreiheit, freie Berufswahl, keine Zwangsarbeit und Zwangsdienste, gleiche Recht für alle 2 Geschlechter,  Meinungsfreiheit (ist ist eben auch die „eigene Meinungsfreiheit“, freie Presse, vor Allem begründete es auch dass Recht sich mit was auch immer für andere Menschen hilfreich zu machen.

Es ist wahrscheinlich das zentrale Recht was es aus liberaler Sicht gibt (von Mises nenn es noch Sondereigentumsrecht an Produktivmitteln)

Abs 2 kann nur Satz 1 bleiben aber mit einer ganz klaren Bedeutung. Eigentum verpflichtet eben einen Schaden zu übernehmen den man jemanden anders zufügt. Damit könnte man auch die Verschwendungssucht von staatlichen Angestellten begrenzen. Wenn nämlich Politiker auch wie jeder andere haftbar für Dinge wären die sie so fabrizieren.  Alle Prestigeobjekte mit massiven Kostenüberschuss würden negative Auswirkungen auf das Eigentum von staatlichen Angestellten haben.

In einer wirklichen Verfassung sollte das für das Grundgerüst aller Gesetze dienen. Immer die Frage, wie greift man in die Eigentumsrechte der Bürger ein. Eine prominentere Stellung des Eigentums hätte in jedem Staat und unter jeder Regierungsform wohlstandsfördernde Wirkung und IMMER auch Begrenzung der Übergriffigkeit von Staatsangestellten. Es wäre auch ein bessere Schutz gegen jede Art von Krieg.  Nichts steigerte auch das Verantwortungsbewusstsein stärker als starke Eigentumsrechte.

Insgesamt lehne ich mich so weit aus dem Fenster und behaupte. Die Qualität eines Staates kann man direkt an der Stellung des Eigentums ablesen. Diesen Gedanken bitte ich mal auf die verschiedenen Verfassungen anzuwenden und zu schauen ob es das nicht eine direkt Korrelation mit Wohlstand aber auch Frieden gibt.

Im Grundgesetz ist das Eigentumsrecht schwach geschützt und damit kann man sehen, warum Deutschland so geworden ist, wie es sich gerade präsentiert. Nur Dank dieser untergeordneten ja dienenden Stellung des Eigentums auch gegenüber Staat, kommen wir zu dem  Wohlstandsystem mit 1/3 Sozialausgaben (wo immer noch gejammert wird, es sei nicht genug) durch Verletzung von Eigentumsrechten kommt man zu Gesetzen wie der „Mietpreisbremse“ mit so schwachen Eigentumsrechten kommt der Staat auf über 2 Billionen an Schulden und nur dank so schwacher Eigentumsrechte gibt es „gesetzliche Zahlungsmittel“ und damit eine permanente Inflation die das Eigentum massiv jede Jahr entwertet. Bei 2  % Inflation beträgt der Schaden für die Bürger allein in D schon mindestens 60 Mrd, und da die Inflation wie Zinseszins wirkt, wird es um so schlimmer je länger es dauert. Der Schaden durch die „normale“ Inflation in Deutschland die noch deutlich über 2 % liegt ist In heutigen EUR werten ungefähr 61 * 60 = 3600 Milliarden oder über 3 Billionen !

Da ich ja weiter oben schreibe. An der Stärke der Eigentumsrechte kann man eine ganze Verfassung messen. So bleibt für das Grundgesetz insgesamt nicht mehr als eine 5 und damit mangelhaft.

Wir werden mal sehen ob sich diese Benotung bis zum Ende wird beweisen können.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 13

Siehe: https://dejure.org/gesetze/GG/13.html

Kommentare mitten drin starten mit K:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

K: Nun ja nur wenn keine der anderen Punkte irgendwie dagegen spricht

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

K: Gut das wenigstens unter normalen Umständen ein Richter entscheiden muß. Aber bei „Gefahr im Verzug“ weiß man auch, es ist Gefahr im Verzug. Wer wird das wohl beurteilen?

(3) 1Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. 2Die Maßnahme ist zu befristen. 3Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. 4Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

K:  ‚bestimmte Tatsachen‘ liest sich wie Radio Eriwan, im Prinzip …

(4) 1Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. 2Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

K: Etwas einschränkende Zugriffsrechte

(5) 1Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. 2Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

K: Nun das ist so wie mit den Mautdaten, die ja „nur“ zur Bestimmung der Maut herangezogen werden, bis halt den Gesetzgebern und der Polizei was anderes dazu einfiel.

(6) 1Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. 2Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. 3Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

K: Da werde ich mal suchen gehen ob es dazu etwas gibt. Ich bezweifele , daß das wirklich umfassend passiert. Wohl eher so was wie. Tag x: Trojaner auf 10 – 100 Rechner installiert – oder so.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Ok , mit 7 kann man jeden Schutz mit einem einzigen Grund aus hebeln. Man definiert einfach eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – fertig

Note: 5

Auch als Liberaler kann man eine bestimmte Möglichkeit befürworten, aber das sind wirklich extrem enge und begrenzende Gründe. So wie es hier steht, scheint es mit der engen Begrenzung nicht hinzukommen.

Die Länge sollte einem auch zu denken geben, das Aber scheint hier die Länge zu diktieren.

Die Abwehrmöglichkeiten des Bürger gegen Übergriffe sind sehr bescheiden und wir haben das prinzipielle Problem der nicht so unabhängigen Justiz, die eben auch eingreift wenn es Staat gegen Bürger heißt.

Nehme ich einfach mal als Anlass

Was kostet ScienceFiles?


Nun ich bin an Geld und wer es wann wo wie wofür ausgeht gespannt.

Daher kann man es überschlagen, das hier läuft auf einem Hetzner Server (dazu auch die Homepage meiner kleinen Firma). Der Aufwand für die Homepage der QSS kann ich recht genau beziffern weil ich dafür eine Firma beauftragte. Dieses Blog ging vor langer Zeit als nab->yab an. Das ist nun mehr als 12 Jahre her. (Einträge vor 2008 in nab->yab waren damals in einem Wiki) Der Grund damals diesen Blog zu beginnen war der Irrsinn mit der Bankenrettung.

Nehmen wir die reine Schreibzeit für diesen Blog und gehen von 5-20 Minuten für jeden Eintrag aus (es gibt sicherlich welche die bewegen sich im unter 1 Minuten Bereich und einige brauchen sicher mehr als 1 Stunde (nur die reine Schreibarbeit)). Dazu kommt ein Lesen durch die diversen Medien und Blogs, was ich aber wirklich nicht gut beziffern kann. Denn manches lese ich wegen FB, anderes wegen Diaspora etc.

Die Beantwortung und Kommentierung von Kommentaren ist zu vernachlässigen (eigentlich schade drum), die Installation und Aktualisierung ist nicht so dramatisch. Hat aber Spitzen. z.B. als ich von der Distribution zum händischen Installieren überging.

Aber schauen wir mal Jul 2008 fing es an das sind nun sehr genau 2019 – 1008 = 11 Jahre here also 132 Monate. Kosten für den Server sagen wir mal anteilig 30 € / Monat. Also ganz grob 3960 € (insgesamt)

Anzahl der Einträge hier: 3807 also ganz grob 3807 / 132 = 28 / Monat.

Zeitaufwand Minimum:  140 – 560 Minuten oder 2 bis ca 12 Stunden im Monat. Nehmen wir als „Mindestlohn“ 10 €  sind es also 20 – 120 € / Monat.

Die Kosten belaufen sich also so auf 50 – 180 € / Monat

Ich denke daher, daß die Ausgaben der Autoren des sciencefiles die Arbeit für das Schreiben gar nicht mit messen.

Allerdings trage ich die Kosten wirklich alleine, Sie finden hier auch keinerlei Werbung (außer manchmal, für Bücher etc die es wert sind gekauft und gelesen zu werden ;-))

Für mich hat da hier politisches Tagesbuchcharakter. Ich schreibe es für mich und klar auch für Andere, spezieller aber auch für diejenigen die dann meinen „Warum hast Du nichts gemacht“. Liebe Leute wenn es nach mir ginge hätten wir keinen so intrusiven Staat und die Steuern die jeder hier zu bezahlen hätte beliefen sich auf maximal 5% des BIP (was immer noch 150 Mrd ausmachte), wir hätten freie Märkte und ein Geld oder Gelder. Genau das haben wir aber nicht, wir haben keine freien Märkte und auch ein Geld gibt es nicht.

Ich schreibe seit Anbeginn des Blogs, das gibt Ärger und ich denke dem können Sie beipflichten. Sie sind herzlich aufgerufen mir meine Fehler aufzuzeigen und wenn Sie keine finden, sollten sie überlegen ob ich nicht vielleicht Recht haben könnte. Und dann bleibt Ihnen wirklich friedlich nur noch liberale Parteien zu unterstützen und dann würden wir und bestimmt auch mal sehen.

Denken Sie immer daran! Mit jedem Gesetz schwindet mehr der Freiheit …..

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 12 a

Heute kommen wir zu einer massiven „Premiere“:
https://dejure.org/gesetze/GG/12a.html

Ich zitieren nur den Anfang:

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

(2) 1Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. 2Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. 3Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

Eklatanter Widerspruch zu Arti 3 Gleichberechtigung und gegen Art 12, von wegen keiner Zwangsarbeit.

Es muß jeden verwundern, wie das in das GG rein kommen konnte und, das es galt und kein Gericht dagegen vorging.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 11

Siehe: https://dejure.org/gesetze/GG/11.html

Art. 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

So ähnlich wie Art 12,  durch Abs 2 wird oder kann Abs 1 komplett ausgehebelt werden. Man kann es auch so übersetzen. Wenn uns nichts „Besseres“ einfällt, dann können Sie  durch die Lande ziehen.

Gut so ist es nicht gemeint, aber die Einschränkungen können beliebig eng oder weit sein. Derzeit hält für wohl über 95% der hier Lebenden Abs 1. Nur muß es so nicht sein.

Note: 4-5 (IMHO). Ohne Abs 2 kämen wir auf eine 1 !

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 10

Art. 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) 1Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. 2Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Abs 1 stimmt so nicht und steht diekt im Gegensatz zu dem was in Abs 2 steht. Vor Allem auch, wenn das Briefgeheiminis verletzt wird, dann erfährt der Betroffene darüber nicht mal etwas.

Es sollte klar sein Abs 1 wird niemals zutreffen, dagegen wird täglich verstoßen. Im Grund gibt es hier kein „Recht“. Es wird so getan als ob, es ist nicht die Tinte wert mit der es gedruckt wurde.

BTW dieses Gesetze ist unüberprüfbar.

Insgesamt auch wenn Abs 1gut wäre. Bleibt nur alles streichen. Note: 6

Selbst für eine Normale bleibt   nur folgender Vorschlag: Verschicken Sie nichts per Brief, was Sie nur dem Empfänge mitteilen wollen. Sie können gerne auch Liebesbriefe schicken, immer noch etwas besser als sich per Mobitltelefon so auszulassen, denn die Sachen sind fast so als würden Sie sie an’s schwarze Brett pinnen.   Schreiben Sie mal am Ende des Briefes irgenwas nazimässiges und warten einfach mal ab bis die Polizei und die Staats“sicherheit“ vor Ihrer Tür steht.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 9

Siehe: https://dejure.org/gesetze/GG/9.html

Art. 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

(3) 1Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. 2Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. 3Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Durchwachsen 1 kann man so stehen lassen. Das mit 2 wirft ein paar Fragen auf. Wer entscheidet denn über Strafgesetze und warum sollten die alle richtig oder gar gerecht sein?

Auch ist es schon interessant was z.B. Gewerkschaften für Rechte haben. Woanders nennt man es Erpressung. Steuern könnten im StgB auch unter Raub fallen.

Er erlaubt glücklicherweise auch Konkurrenz bei Gewerkschaften. Man muß sich auch überlegen dürfen Vereine und Gesellschaften die Recht dritter einschränken? Weiterhin steht hier auch nichts, gegen den Zwang einem Verina uch angehören zu müssen. Nehmen wir IHK etc, was für ein Recht kann es für Zwangsmitgliedschaften geben. Dieser Artikel gibt dagegen nichts her ….

Insgesamt reicht es IMHO maximal zu einer 4

Was insgesamt bisher fehlt sind konkrete Beschränkungen. Diese Grundgesetze geben z.B. nicht her, wie hoch Steuern sein dürfen. Sie begrenzen auch die Übergriffigkeit des Staates nicht, das es fast überall Auswege gibt. Kurz statt wirklicher Rechte wird bisher ehere so etwas wie ein Abklatsch davon „zugelassen“  Im Kern läuft es bisher so: „Sie dürfen …. aber “

Bisher gibt es keine wirklich praktische Grenzen für Übergriffe. Nehmen wir Gefängnis für Drogenbesitz. Nichts legt einen Schutz dagegen nahe, obwohl kein Recht von irgendhemanden durch Drogenbesitz oder Verbraucht eingeschränkt wird.  Kurz selbst bisher sind wirklich harte Grenzen für staatliche Übergriffe nicht zu sehen.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 8

Art. 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Eigentlich in Ordnung, man kann sogar Abs 2 verstehen. Was allerdings nicht sein muß,, „ohne Waffen“

Insgesamt könnte das bleiben:

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln.“

So reicht es denke ich wieder mal maximal zu einer 2-3.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 7

Art 7

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.

(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

Aus liberaler Sicht kann man hier nur eine 6 geben. Ein Schulwesen, das komplett unter staatlicher Aufsicht ist, hat mit liberal nicht zu tun.

Was will man hier wirklich erwarten? Nun, es gibt keine Konkurrenz, also wenn der rote Faden bei Erhard der Wettbewerb ist, was sind dann Schulden ohne Wettbewerb?  Nun, die Antwort kann man heute wohl schon sehen, aus der Grundschule werden teilweise funktionale Analphabeten entlassen.

Andere Sache, wie will man die Schüler betreuen, die Deutsch von zu Hause nicht kennen?

Tatsache ist, ein Schulwesen  in staatlicher Hand führt (kann) zu Indoktrination führen. Das ist nichts Gutes. Was, wenn jetzt in der Schulde entscheiden, wird Blödsinn wie Gender-Crap zu lehren? Was, wenn die Schuld die Kinder animiert, ihre Eltern zu denunzieren. (DDR, Nazideutschland)

Aus liberaler Sicht sollte Art 7 ersatzlos gestrichen werden.

Fragen, die ich mir stelle, was wäre mit einer Sportschule? Was mit einer Musikschule, wo eben viel mehr Musik eingeplant wäre. So könnte man sich auch Schulen spezieller für ausländische Kinder vorstellen, wo man einfach mehr Deutsch betreibt. Man könnte sich Schulen vorstellen, in denen der Unterricht in  mehreren Sprachen abgehalten wird und vor allem könnte man sich Schulen vorstellen, wo auch handwerkliche Fähigkeiten stärker betont werden. Es wäre auch möglich, andere Spezialisierungen zu fördern.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Nun man kann daran einiges verstehen, nur aus liberaler Sicht trotzdem kritisieren. Grundsätzlich hat sich der Staat aus den Lebensentscheidungen seiner Bürger heraus zu halten, d.h im Grunde kann dieser Artikel bis auf wenige Ausnahmen entfallen. Sorgerecht  der Kinder für die Eltern ist was bleiben könnte.

Nun zu Ehe. Aus liberaler  Sicht völlig egal wie sich Paare finden oder zusammenleben. Schutz für die Familie ist ein bisschen witzig in einem Land wo den produktiv Arbeitenden weniger als die Hälfte des eigenen Einkommens zum Leben bleibt. Wo die Freibeträge in der Steuer für Kinder andere sind als Grundfreibeträge für die Steuer insgesamt. Bei der Möglichkeit einzuschreiten, wird es schon problematisch. Man könnte hier mit einem Recht der Kinder gegen über griffige Eltern argumentieren. Also ein Kind müsste sich von seinen Eltern auch los sagen können und vs.

Nun Mütter sind wichtig ohne Zweifel. Väter aber nicht? Warum sollten nur Frauen Schutz beanspruchen können? Das ist IMHO teilweise ein Widerspruch zu Art 3.  Die einzige besondere Zeit für eine Frau ist wenn Sie eine werdende Mutter ist, aber wenn das Kind da ist kann es auch ohne Mutter überleben.

Zu Abs 5: Kinder aus einer Ehe oder nicht ist aus liberaler Sicht unwichtig, weil eben das Zusammenleben und auch die Aufzucht der Kinder keiner staatlichen Regelung bedarf, außer beim Schutz von Grundrechten die auch ein Kind schon hat

Man kann den Art. verstehen, wenn es um den Fortbestand der Deutschen geht. Ohne Nachwuchs ist damit halt „Essig“. Nur wie es hier geschrieben ist, ist es überflüssig und teilweise gefährlich. Eine Note 4 könnte man wohl noch vertreten.

Aus liberaler Sicht bliebe:
Eltern sind die natürlichen Erziehungsberechtigten und nur bei Verletzungen von anderen Menschenrechten des Kindes darf der Staat eingreifen.

 

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 5

Tja nun wird es „interessanter“

(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

 

(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Satz 1 Abs 1 kann man so stehen lassen. Satz 2 gehört gestrichen. Pressefreiheit ist nur eine Spielart vo Meinungsfreiheit.

Zu Zensur findet nicht statt. Na ja vielleicht nicht überall aber faktisch ist es anders. Suchen Sie in der dt. Presse nach einem urliberalen Blatt. landen Sie beim Smart Investor und vielelicht bei der ef. Das war’s. Es gibt keine einzige libearle Tageszeitung. Was vielleicht nicht verwundert wenn man sich das Presseimperium der SPD anschaut:  https://sciencefiles.org/2012/04/20/spd-sozialdemokratischer-pressekonzern-deutschland/?highlight=spd%20pressekonzern

Man braucht keine Zensur wenn einem große Teile der Presse gehören und/oder man dort MItspracherecht hat.

Wir denken weiterhin an die Diffamierungen der Afd, und die Ausgrenzung der AfD-ler obwohl es sich auch nur um eine sozialdemokratische Partei handelt.

Abs 2 ist eine Einschränkung der Meinungsfreiheit (und wir haben einige sehr zweifelhafte Gesetz (sieh Holocaustleugnung, Verbrennen von Hoheitszeichen, Diffamierung vom Bundespräsidenten und sicher noch einiges mehr. Das NetzDG ist ebenfalls  nichts als eine gesetzliche Beschränkung von Meinungsfreiheit.

Rein auf dem Papier darf man noch vieles sagen/schreiben. Aber die Presse zerstört viele  die diese Freiheit für sich in Anspruch nehmen Beispiele Herrmann, Sarrazin, Pirinci

Insgesamt durch die vielen Einschränkungen kann es kaum mehr als zu einer 4 reichen.

Das die Lehre frei ist, ist Augenwischerei, da die Schulden und Universtiäten fest in staatlicher Hand sind.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 4

Wir kommen tatsächlich zu Rechten!

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) 1Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Erstaunlich eindeutig und ohne Wenn und Aber. Unklarheit besteht für mich bei „Freiheit des Gewissens“.

insgesamt dürfte das tatsächlich die Note 1 verdienen.

Das Recht auf Glaubensfreiheit…

Das deutsche Grundgesetz Art 1

Das wir ja keine Verfassung haben und uns die Politiker ja auch nicht über da GG abstimmen ließen, schaue ich mir das nun einfach mal aus liberaler Sicht an, man kann es auch als Überlegungen zur Umsetzung des Art 146 sehen.

Tja wo fängt man da an? Wohl am besten am Anfang. Das ist Art 1:

Art. 1

(1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Und es fangen gleiche mit dem 2. Wort die Probleme an. Was ist die Würde des Menschen?
Sie möchten es mit Kant erklären:
So erklärt der Philosoph Immanuel Kant die Menschenwürde:
Dinge sind wertvoll,
wenn wir sie brauchen können.
Ein Schuh ist zum Beispiel wertvoll,
wenn er passt und man mit ihm gut laufen kann.
Wenn der Schuh kaputt ist und
niemand mehr in ihm laufen kann,
hat er keinen Wert mehr.
Bei Menschen ist das anders:
Der Mensch hat immer einen Wert.
Auch wenn er krank ist.
Auch wenn er nicht arbeiten kann.

Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man:
Es hat eine Würde.
Jeder Mensch ist deshalb wertvoll,
weil er ein Mensch ist.

Tja da ist nichts. Es gibt einen obskuren „Wert“ den ein Mensch einfach hat. Da fragt man sich wieso Politiker diese Werte z.B. in die Krieg schicken „dürfen“.

Kurz Art 1 erklärt genau nichts. Es gibt keine Definition für Würde mit der man etwas anfangen könnte. Bei 2 wird es konkreter unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte. Aber welche da sind – man weiß es nicht. Man kann ein bisschen folgern und suchen, was ich ja machte:

Kann man ja mal machen: Bewertung UNO Sozialpakt aus liberaler Sicht

UNO Sozialpakt aus liberaler Sicht

Aus liberaler Sicht alles mehr als mau  und dazu noch unzutreffend. Also auch 2 hilft uns nicht wirklich

Abs 3 erweckt eine Hoffnung – es könnte „besser werden“:
„Die nachfolgenden Grundrechte „. …

Über alles gesehen steht dort nichts wirklich brauchbares. Die Würde eines Menschen wird mit einem Wert „begründet“ einfach nur weil er / sie Mensch ist, ist man auch wertvoll. Was diesen Wert ausmacht? Man ist einfach nur Mensch, d.h  vielleicht aber auch ein Tier kann keine Würde haben weil es ein Tier ist nur ist der Mensch auch nur ein Tier. Man sieht also das wird so gar nichts.

Wir müssen also wohl die anderen Artikel beleuchten.

Wir halten fest, es fängt völlig unkonkret an und keine 2 Menschen könne darunter dasselbe verstehen…. In der Schule gäbe es dafür wohl eine 6.

Hier was Juristen darüber schreiben:

Die Menschenwürde – Art. 1 I GG

Sind Sie einen Hauch schlauer was Würde sein könnte?

„Eine positive Umschreibung des sachlichen Schutzbereichs der Menschenwürde gem. Art. 1 I GG fällt wegen des umfassenden Schutzes sehr schwer, zumal die h.M. der Ansicht ist, dass der Begriff der Menschenwürde einer Auslegung entzogen ist, gleichzeitig aber ungenügende Kriterien zur Bestimmung der Menschenwürde liefert

Ah es gibt nach vorherrschender Meinung keine Auslegung. Kurz es wird was versprochen zu schützen von dem man keine Ahnung hat was es ist. Es gibt keine Kriterien für die Würde, es ist wirklich sinnlos.

 

Let’s check

My predictions

Now where are we:
1) raising inflation
The price inflation rate still is low, anyway not included are prices for housing and other „assets“ So it has not materialized yet in a broad front
2) Bond won’t raise (time frame around 5 years) or so: Wrong
3) Developing of new bubbles: Right
4) Cuts in maintenacne of the existing infra structure: Right
5) taxes will do raise: True for Germany, wrong for the USA
6) Hindering of free trade: True. More tarrifs for th US-citizens, the understanding that every large coropration has to pay a „fair“ and minimum tax on income in every county. That’s on it’s way.
7) Extending for no choice politics: 100 % right

Now from 7 predictions around just one is totally off. I obviously underestmiated the power of central banks to keep interest down. Anyway I wil not reconsider, it’s as sure aas Amen in church, the intereset will start to raise.

I’m very unhappy and on the other hand furious that 7 tursn out so badly. Freedom since 2011 has go down the drain.  The payment for that will come.

Nun mache ich mal in Deutsch weiter:
Was wir sehen ist ein fast beispielloser Kampf weltweit gegen Freiheit vor Allem Freiheit des Einzelnen. Das ist ein weltweites Problem und nur wenig ist passiert, was dem entgegen spricht. Eine bemerkenswerte Ausnahme: Die Aufnahme einer Garantie für Eigentum in die chinesische Verfassung. Das ist aber auch so gut wie alles was mir bewusst wäre.

Wir sehen die Bemühungen, Bargeld los zu werden und manche Länder sind da weit. Wen es auch eins gib was weltweit zugenommen hat in jedem Land ohne Ausnahme. Das ist die Überwachung und Spitzelei. China hat ein „social scoring“ Modell und wie ich lernte gibt es eine App über die alles Mögliche gebucht und bestellt wird und das wird selbstredend auch überwacht.

Wie sehen weiterhin, daß es mit der Meinungsfreiheit weltweit auch den Bach runter geht. NetzDG z.B. . Was in meinem Vorhersagen fehlte (weil es zu offensichtlich für mich war)
Die Anzahl der Gesetze geht immer noch massiv nach oben und damit insgesamt das Recht zu Grunde. Die korruptesten Staaten haben und hatten immer die Meisten Gesetze und als Liberaler weiß man auch. Ein Gesetz zieht IMMER neue nach sich, davon gibt es nur eine Ausnahme wenn in ein Gesetz Recht einzieht.

Und hier haben wir einen Punkt den man gar nicht genug betonen kann. Die Zurückdrängung von Recht ist ebenfalls in vollem Gange. Selbst auch nur  die selektive Geltung von Gesetzen ist ein massives Problem: Bankenrettungen, Staatenrettungen, Zuwanderung, Steuergesetze:

Fakten die niemand verneinen kann:

1) Seit 1970 ist die Steuerquote von 8 % auf 22,8 gestiegen
2) Die Sozialausgaben erreichten im letzten Jahre neue Rekorde

Weiterhin ist es völlig klar, es wird da noch massiver nach oben gehen, weil nun die Geburtenjahrgänge 50 – 60  langsam in’s Pensionsalter kommen:

Daher füge ich noch 2 weitere Vorhersagen ein
8) Anzahl der Gesetze gegen Rechte werden massiv zu nehmen (Zeitrahmen 5 Jahre)

9 ) Steuern und Abgaben werden massiv weiter steigen (Zeitrahmen 10 Jahre)

Warten wir’s ab und schauen hier immer mal wieder vorbei.

Lapidare Meldung in der

nicht so geenannt werden wollenden, daher von mir NIchtsystempresse genannten Presse:
https://www.welt.de/wirtschaft/article195241201/EU-heisst-am-Ende-zahlt-immer-Deutschland.html

Deutsche zahlt !

Die EU wird noch sehr viele Elend über alle Europäer bringen. Es ist ein Stück über Macht und Gier der Exekutive und derzeit marschiert die von einem Phyrusssieg zum Nächsten.

Den Schaden tragen mal wieder die „Normalos“…

Parforceritt durch dieses Blog

Oder: Was schreib ich seit Jahren?
Anlass? BNN vom 13.6.2019 Ausgabe N 135 S. 9

Zitat:

„Es klemmt an vielen Ecken“
Immobilienfirmen: Grundstückmangel befeuert Wohnungnot/ Das lässt die Preise weiter in die Höhe schnellen“

Alleine schon die Wortwahl. Nehmen wir uns das einfach mal vor. „Grundstücksmangel“, tatsächlich, es gibt einen Mangel an Grundstücken. Schauen Sie mal aus Ihrem Fenster, klettern Sie mal etwas höher und schauen sich um. Sehen Sie es wie es keinen Platz mehr gibt, oder sehen Sie auch Felder, Wälder, unbebaute Flächen in der Stadt?

Wie kann es einen Mangel geben, wenn in D sogar derzeit noch immer erst rund 15% bebaut sind? Siehe u.A. https://www.n-tv.de/panorama/Taeglich-werden-81-Hektar-bebaut-article9963401.html

Sie müssen sich das beides zu Gemüte führen dort<.

Allerdings bleibt das von der Bundesregierung festgelegte Ziel immer noch in weiter Ferne. In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie strebt sie an, die tägliche Inanspruchnahme neuer Siedlungs- und Verkehrsflächen bis zum 2020 auf durchschnittlich 30 Hektar pro Tag zu reduzieren.

Ende 2011 nahmen Siedlungen, Straßen sowie andere Verkehrsanlagen rund 47.971 Quadratkilometer in Anspruch. Das entspricht 13,4 Prozent der Bodenfläche Deutschlands von 357.138 Quadratkilometern. Die Wälder sind zusammen 107.814 Quadratkilometer groß, was einem Anteil von 30,2 Prozent entspricht. Noch größer ist die Landwirtschaftsfläche mit 186.771 Quadratkilometer oder 52,3 Prozent.

Siedlungs- und Verkehrsflächen sind nicht gleichzusetzen mit „versiegelter Fläche“, da zu ihnen beispielsweise auch Grün- und Sportanlagen gerechnet werden.

Ups gucke mal da, diese 15% sind noch nicht mal unbedingt verbaut. Man will aber insgesamt weniger Fläche „zubauen“. Somit also klar einen Grundstückmarkt gibt es in D nur genau in einem sehr eng vorgegebenen Rahmen. Nämlich im Bereich des Bebauungplans. Kurz der Mangel an Grundstücken ist hausgemacht und es ist volle Absicht den Mangel noch zu vergrößern? Und da wunder man sich, daß es zu höheren Preisen kommt – und das sieht nach ernsthaft aus.

Es geht aber heute in den BNN so weiter:
„Trotz aller Bemühungen von Kommunen und Landesregierung dürfe sich die Wohnungsnot zuspitzen“

Oh also auf einmal ist der Staat nicht schulld? Sie bemühen sich was zu erreichen? Mehr Flächen zu Verfügung zu stellen?

Es geht genauso irre weiter:

„Nach Ende Mai veröffentlichten Daten, des Statistischen Landesamtes war die Zahl der Freigaben für Neubauten im ersten Quartal 2019 um ein Fünftel zurückgegangen“

„Wohnungsnot“ sagt jemanden da etwas? Wie kann es wohl sein, daß trotz eines angeblichen Riesenmangels die Bautätigkeit zurückgeht? Sie dürfen beliebig oft raten:
Dieses Blog und der Autor geben Ihnen ein paar „dezente“ Tipps:
https://www.freiewelt.net/blog/mietwohnungsmarkt-10077082/

Dann schauen wir mal durch den Blog:
https://www.q-software-solutions.de/blog/?s=Mietpreisbremse

Wir denken an Kosten wie Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Abgabenlasten auf Grundstücken. Fällt Ihnen das vielleicht ein gemeinsamer Faden auf?
Zur (un)gefälligen Betrachtung: https://www.q-software-solutions.de/blog/2018/05/kommentar-auf-quora/?highlight=Mietpreisbremse
Was steht dort?

Bedanken Sie sich bei den Politikern. Flächen werden von staatlichen Angestellten ausgewiesen, die Bauauflagen kommen ebenfalls von staatlichen Angestellten und die Mietpreisbremse kommt von Ihren gewählten Abgeordneten. Sie haben es sich erwählt, und inzwischen gönne ich jedem was er säte.

Man wollte mehr Staat, man bekam mehr Staat.

Könnte auch so in D sein: Schweizer Wohnungsmarkt droht Überangebot | Immobilien | Haufe

Die Wähler wollen Vollversorgung zum Nulltarif. Geht nicht und es zeigt sich in Mangel. Sei es Wohnungsmangel oder Landärtztemangel oder angeblichen Fachkräftemangel. Mit Mangel können Bürokratien überhaupt nicht umgehen und schon gar nicht beheben. Könnte man wissen, könnte man beachten, wollen die Wähler aber nicht….

Selbst gewählt und damit gerecht, wenn diese Wahl auf die Wähler zurück fällt

Mein ungezügelter Kommentar. Ein Gutmensch möchte die Konsequenzen seines Tuns mal wieder den-bösen-Kapitalisten anlasten. Gosh in Venezuela wahrscheinlich ein typischer Chavez Wähler und hier tippe ich auf Grün/Linke/SPD.

Was gönne ich diesen schlechten Menschen ihre “unmenschliche” Ernte.“

Das „klemmt“ an vielen Ecken kann man getrost in Fehler von Staatsangesteltlen und Gesetzen umschreiben. Oder noch kürzer die Marktbehinderungen zeigen genau die zu erwartenden Auswirkungen. Es sind genau die Probleme die Politik ursächlich zu verantworten hat.

In einem Markt, sind steigende Preise ein Anzeiger für Knappheit, das bekommt sogar die BNN auf die Reihe. Steigende Preise können wirksam durch Begrenzungen nicht aufgehalten werden. Im Gegenteil, bleiben die Preise gleich, kann sich der Nachfrager im Endeffekt mehr von dem Gut leisten. Er kann also auch mehr Wohnraum für sich „belegen“.
Man lese – wenn man es noch mag: https://www.q-software-solutions.de/blog/2018/07/sozialistische-unlogik/?highlight=Mietpreisbremse

Und noch etwas im gleichen Sinn:

Ich traue FB nicht

Die Probleme sind zu 100 % durch Poltiik verursacht die Markt ausschalten. Das wird aber natürlich in der Lücken odder Systempresse nicht betont. Weil – na ja weil es eben die Systempresse ist !

Beweisbar wurden Sie von mir und Anderen gewarnt. Ihr Glaube an Staat und dessen Qualitäten führen zu derartigem Situationen, über die Sie nun jammern. Sie haben es sich mit Ihrm Wahlverhalten zu über 94% genau so gewählt.  Es geschieht Ihnen recht !

Und dann finde ich heute das: https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-das-drama-um-die-sozialwohnungen-100.html

Aus einigen Blogs

nur von heute morgen:

„Grünomanie“, die unheilbare Krankheit der Medien

https://dushanwegner.com/der-deal/

Pfingstwochenrückblick: Die Löcher in den Socken sind Robert Habecks Stigmata

Grüne-Klima-Welle in Deutschland – ein Klassiker einer kriegspsychologisch geführten Kampagne

 

Und manche benutzen auch den korrekten Begriff Faschisten:

Bündnis90/Grüne führen Faschismus zu neuen Höhen

Na ja wer mag kann ja diesen Randblog im großen weiten Web mal durchstöbern…

Kategorie: Ironie heute

https://www.heise.de/tp/features/Ist-eine-neue-sozialdemokratische-Einheitspartei-die-Loesung-4443338.html

Erzählen Sie mir mal welche der in den Landtagen und im Bundestag sitzenden Parteien keine sozialdemokratischen sind. Man nenne mir bitte genau eine nicht-sozialdemokratische Partei in D – na da werde ich wohl nur bis zum St. Nimmerleinstag warten müssen…

 

Noch mal was über Staatsterror und Ermordung im Namen von Staaten

Immer wieder bin ich sehr enttäuscht. Speziell was diese Verehrung von Staatsgewalt angeht. Leute – es ist Gewalt und bisher am tödlichsten waren organisierte Staaten. Es waren nicht Privatpersonen die die systematische Vernichtung von Menschen planten und durchzogen.

Gerade heute lese ich über „Schindlers Liste“, was genau hat dieser gemacht? Er hat Leute vor der Vernichtung durch die Staatsmacht bewahrt! Nicht vor irgendwelche Amokläufern und „Einzeltätern“, sondern der Vernichtung durch die Staatsgewalt!

Warum nur meint man es sei eine gute Idee, den Bürgern immer mehr Rechte zu nehmen. Was genau waren denn die Juden im 1000 – jährigen Reich? Genau rechtlos, und wie lief es ab?

Erst wurden Sie entrechtet, es wurde Ihnen diese und das verboten, dann wurden Sie enteignet. Weswegen? Einfach nur weil sie Juden waren und dann organisierte man straff die Deportierung. Man errichtete KZs. Und dort wurden diese Menschen systematisch vernichtet. Es war kein IS, keine RAF keine sonstige Terrororganisation. Es war staatliche organisierte und durchgeführter Terror! Und wir sollen noch mehr davon auch in der EU bekommen? Warum meint man, dieses Mal wäre das besser?“

Das gehört zusammen

http://altmod.de/2019/06/jugend-waehlt-gruen-und-deutschland-verdummt/2762/

Wissenschaft ist nichts für Grüne aber Gefühle erzeugen, daß ist das Spezialgebiet für alle Grüne.  Glücklicherweise gilt auch für alle Grüne: „Auf lange Sicht sind wir alle tot“

Genau das paßt in diesen Fanatismus: https://www.achgut.com/artikel/greta_und_ihre_eltern_nicht_hysterisch_soindern_fanatisch

Es ist eine Hysterie. Leider werde ich keine 100 Jahr mehr Leben um zu sehen wie dann über dies Irren von heute geschrieben wird….

 

 

Sowas findet man in D

fast nur in Blogs:
http://altmod.de/2019/06/wissenschaft-im-dienst-der-klimareligion/2781/

Weder im ÖR noch in den normalen Zeitungen. Es dürfte sich daher von selbst erklären warum ich dem ÖR und dem normalen Zeitungen so kritisch gegenüber stehe.

ÖR und Zeitungen sind m.E. zu weiten Teilen zu Propagandamitteln geworden. Früher brauchte man dafür Gesetze heute, reichen dafür einfach nur fallened Kundenzahlen um sich wieter zu radikalisieren und  dabei Wissenschaft zu kompromittieren.

Fakten zu den Unfalltoten

https://en.wikipedia.org/wiki/File:Verkehrstote_Deutschland_1953-2012.svg

Fallend seit 1970. Änderung an der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 0.

Weiterer Fakt: https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/statistiken/ortslagen/default.aspx?ComponentId=171780&SourcePageId=242971

Innerorts ist es am Gefährlischsten. Übliche Höchstgeschwindigkeit dort: 50 km/h

Soviel zum Sinn von Tempobeschränkungen.

Der ADAC meint dazu:
„Tempolimit allein bringt keine Sicherheit Dass die Geschwindigkeit nicht alleine ausschlaggebend für das Sicherheitsniveau ist, kann an zwei Beispielen verdeutlicht werden: In Deutschland erlaubt die sogenannte Richtgeschwindigkeitsregelung dann höhere Fahrgeschwindigkeiten, wenn es die äußeren Bedingungen zulassen. Dennoch liegt die Getötetenrate, also die Zahl der pro einer Milliarde gefahrenen Kfz-Kilometer tödlich verunglückten Personen, unter der von den USA, Belgien und Frankreich, wo streng kontrollierte Tempo-Obergrenzen gesetzlich vorgeschrieben sind. Auch das Beispiel Dänemark zeigt, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht der alleinige Maßstab für das Sicherheitsniveau sind. Im Jahr 2006 wurde dort auf etwa der Hälfte des gesamten Streckennetzes das bis dahin strenge Tempolimit von 110 auf 130 Stundenkilometer angehoben. Die Zahl der auf Autobahnen tödlich Verunglückten stieg nicht an. Im Gegenteil – sie halbierte sich nach dieser Maßnahme: Im Jahr 2005 wurden auf dänischen Autobahnen noch 37 Verkehrsteilnehmer getötet, im Jahr 2012 reduzierte sich diese Zahl auf zehn

ebenda.

In Europa präsentiert es sich so: https://blog.tagesanzeiger.ch/datenblog/index.php/1271/nur-drei-laender-in-europa-haben-sicherere-strassen-als-die-schweiz

Bauliche Trennung von Fahrtrichtungen dürfte der wichtigste Grund für weniger Unfälle sein. Die Trennung von Fußgänge, Radfahrer und Autofahrer dürfte dann gleich hinten dran kommen.

Es gibt AFAIKT keine Statistik über wie viele Tote von Verkerhrsunällen nicht gefunden wurden. Nehmen wir die Kosten für die Ausrüstung von Autos mit diesem Unfallruffsystem mit 100 € an und gehen von einem Verkauf von Neuwagen in D von siehe: https://de.statista.com/themen/1430/neuwagenhandel/

107 000 000 000 / 31 130 ungefähr 3 Millonen Neufahrzeuge im Jahr.

Kosten für die Ausrüstung der Waagen 3000000 * 100 = 300 000 000.

Da man immer noch ncht durch 0 teilen kann ….

Lasst Die Deppen laufen – ach lassen wir schon?

Kleine Frage zum Nachdenken. Wenn in so einem Auto ein aktives Telefon schlummert, was kann man wohl damit machen?

Die Freude der Frau Merkel

durfte ich heute in den BNN lese. Irgendwie passierte dann folgendes:

Ein kleines Männchen im Hinterkopf fragt: Ob die Franzosen auch so glücklich über die Schlacht bei Waterloo sind wie unser Frau Merke (noch Bundeskanzlerin) über den D-Day oder Operation Overlord. Immerhin wurde Europa damals von dem Joch eines Imperators befreit was dann zu immerhin 40 Jahren Frieden führte. Ich frage mich auch wie dankbar wohl die Franzosen den Preußen sind, die sie mit von diesem Imperator/Diktator befreiten.
 
Dieses kleine Männchen im Hinterkopf fragt sich auch wie glücklich wohl die Bewohner ehemalige Gebiete Ostpreußens, Letten, Esten etc wohl über den tollen Erfolg der UDSSR waren. Und deren Siegt nach dem Weltkrieg dann auch über 70 Jahre Frieden in Europa, brachte, bis auf so ein paar kleine Scharmützel….
 
Dieses kleine Männchen fragt sich über die eroberten Gebiete der Chinesen, die doch dort auch so böse Könige, Kaiser, Fürsten entmachteten. Wie dankbar wohl diese Leute den Chinesen sind…..
 
Weiß jemand was ich dem kleinen Männchen antworten darf/soll?